Wenn man im Urlaub etwas im Ausland (nicht EU) kauft, dann muss man das ja beim Zurückkommen verzollen.
Wie ist das aber wenn man im Ausland lebt und arbeitet, dort Dinge kauft und die dann bei Heimaturlauben oder beim endgültigen Zurückkommen mitnehmen will?
Daher meine Frage, gibt es da Ausnahmeregelungen und wie sind die definiert?
Wie ist das aber wenn man im Ausland lebt und arbeitet, dort
Dinge kauft und die dann bei Heimaturlauben oder beim
endgültigen Zurückkommen mitnehmen will?
Genauso.
Der Zoll spricht hier nur von „Reisenden“ und „mitgeführte“ Artikel.
für den Umzug gelten spezielle Regelungen. Ich würde mich mal beim nächsten Hauptzollamt schlau machen, denn eine ins Detail gehende Antwort wäre doch recht umfangreich und würde die Möglichkeiten des Forums übersteigen.
Wenn man im Urlaub etwas im Ausland (nicht EU) kauft, dann
muss man das ja beim Zurückkommen verzollen.
Wie ist das aber wenn man im Ausland lebt und arbeitet, dort
Dinge kauft und die dann bei Heimaturlauben oder beim
endgültigen Zurückkommen mitnehmen will?
Umzugsgut ist nach meiner Erfahrung zollfrei. Allerdings hat das immer eine Spedition für mich erledigt. Einfuhren bei „Heimaturlauben“ sind sicher nicht zollfrei.