Leben in Deutschland, Arbeiten in Frankreich

Hallo an alle,

ich habe (nicht nur steuerliche) Fragen bezüglich der Konstellation:
Leben in Deutschland - Arbeiten in Frankreich.
Ein deutscher Staatsbürger pendelt jeden Tag (Montag- Freitag) zur Arbeit nach Frankreich. Soweit ich recherchiert habe, nennt man das „Grenzgänger“, da jeden Tag zurück zum Wohnort nach Deutschland gefahren wird. Es wird ein französischer Arbeitsvertrag existieren.

Nun habe ich Fragen bezüglich der Lohnabgaben:

  1. Lohnsteuer Ich habe recherchiert, dass diese in Deutschland gezahlt werden muss. Ist das korrekt? Wie macht man das. Wann und wie meldet man das?

  2. Solidaritätszuschlag Wird der gezahlt ? An wen? wie?

  3. Krankenversicherung Hier hat der Arbeitgeber gemeint, es gäbe eine Krankenversicherung über den Arbeitgeber. Mit Zusatzversicherung, welche in Deutschland wohl wie eine Privatversicherung gehandelt wird. Soll heissen, man kann überall in Deutschland normal zum Arzt, zahlt vor Ort und bekommt es von der Krankenversicherung in Frankreich zurück. Wie kann ich mir das vorstellen?

  4. Pflegeversicherung Wird die in Deutschland gezahlt? wo? wie?

  5. Rentenversicherung Ganz wichtig. Wird die in Deutschland gezahlt? wo? wie?

  6. Arbeitslosenversicherung Wird die in Deutschland gezahlt? wo? wie? Was wenn man den Job in Frankreich, sagen wir mal während der Probezeit verlässt, dann hat man kein Anrecht auf ALG1?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen

Danke
LG Jasmin

Hallo,

ich kann nur was zur Kranken- und Pflegeversicherung sagen, habe die Frage eher zufällig gefunden.

In der EU gilt das Beschäftigungslandprinzip, d.h. dieser Grenzgänger ist nach französischen Regeln versichert, d.h. in der französischen GKV.

Mit einem E ??? von denen geht er zu einer deutschen GKV und bekommt dann ein Krankenversicherungskärtchen, mit dem er SICH in Deutschland WIE BISHER bewegt.(Stichwort Sachleistungsaushilfe) Er bekommt in Deutschland Leistungen wie gewohnt.

Daher sind auch Zusatzversicherungen zur deutschen GKV weiter sinnvoll, wenn man sich in Deutschland versorgen lässt. (Aber vorsichtshalber mit der PKV reden, ob das gegen irgendeinen § verstösst.)

Die Franzosen haben keine Pflegeversicherung, aber in Deutschland erwirbt man trotzdem Ansprüche durch die Sachleistungsaushilfe.

Viel Glück

Barmer

vielen lieben Dank!!

So ähnlich wurde es mir auch vom AG erklärt, nur wollte ich es gerne noch einmal detailliert erklärt haben bzw. auch verstehen und nachvollziehen und vorbereiten / ummelden usw.

Weisst du vielleicht noch die Quelle woher du das hast?
Kann ich es detalliert irgend wo nachlesen?
Ich habe ca. 1 Woche Zeit nachdem ich den Arbeitsvertrag bekomme, ich muss also innerhalb 1 Woche alle Unterlagen / Anträge sowie in Deutschland als auch in Frankreich erledigen und möchte mich soweit es möglich ist jetzt schon vorbereiten, denn der Vertrag kommt nächste Woche …

Danke ! LG Jasmin

Hallo,

das sind die Grundsätze zur Krankenversicherung innerhalb der EU, früher festgelegt im Druckstück 1408/72. Schwere Kost. Vielleicht informiert man sich besser auf der Homepage der GKV-Verbindungsstelle Ausland

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm

Was muss innerhlab von 1 Woche erledigt werden ? Für die Krankenkassenangelegenheiten hat man doch Zeit.

Gruss

Barmer

Servus,

zum Thema Krankenkasse, Sozialversicherung etc. hast Du ja schon was gehört.

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden von Arbeitnehmern, auf deren Lohn kein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist, mit vierteljährlichen Vorauszahlungen erhoben. Diese werden bei der Veranlagung zur ESt genau so abgerechnet wie die einbehaltene Lohnsteuer.

Zur Festsetzung der Vorauszahlungen sollte dem Wohnsitzfinanzamt die Aufnahme der Tätigkeit in F und die voraussichtliche Höhe des Gehaltes angezeigt werden. Sonst kann es hinterher bei der Veranlagung zur ESt beim ersten Mal zu einem sehr dicken Brocken kommen, den man nicht unbedingt so auf dem Konto rumliegen hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Was muss innerhlab von 1 Woche erledigt werden ?

naja, von dem Tag an an dem ich den Arbeitsvertrag bekomme, bis zu dem Tag an dem mein Arbeitsverhältnis beginnt habe ich eine Woche Zeit. In dieser freien Zeit möchte ich alles erledigen was möglich ist. Ich schiebe ungern was auf die lange Bank, dann müsste ich womöglich an der neuen Arbeit fehlen um Behördengänge zu erledigen … das wäre mehr als unprofessionell wenn man es vorher hätte erledigen können.