Leben in England, Werkvertrag in D: Muss ich eine Steuererklaerung einreichen?

Hallo zusammen,

Ich wohne in England und war mittels eines Werkvertrages im Dienstverhaeltnis mit einer deutschen Universitaet. Gearbeitet habe ich die ganze Zeit in England im Homeoffice.

Mein gesamtes Einkommen 2017 war 62xx Euro und das wurde mir ohne Abzug jeglicher Sozialabgaben auf mein deutsches Konto ueberwiesen. Das werde ich natuerlich korrekt in England versteuern.

Aber muss ich trotzdem auch eine Steuererklaerung in Deutschland einreichen? Insbesondere da mein gesamtes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt?
Die Uni hat mir mitgeteilt, dass Details ueber saemtliche Zahlungen an mich auch an das Finanzamt uebermittelt wurden.

Schoene Gruesse,
Christian

Hallo!

wenn Du keinen Wohnsitz mehr in D hast und auch keine Einnahmen in D erzielst (Vermietung etwa) dann bist du in D auch nicht mehr steuerpflichtig.

Und in GB auch nicht, denn den dortigen Freibetrag von 11.000 Brit.Pfund erreichst Du ja bei weitem nicht.

MfG
duck313

Bei einem Werkvertrag an einer Uni dürfte es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handeln, dies sein mal als zutreffend unterstellt.

Du bist in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, solange du weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast. Beschränkte Steuerpflicht bei EInkünften aus selbständiger Arbeit entsteht nur, wenn die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird. Solange die tatsächlichen Verhältnisse also so sind, wie du sie dargestellt hast, besteht in Deutschland keine Einkokmmensteuerpflicht, du musst auch nichts erklären.

Umsatzsteuerlich wäre der Fall gesondert zu beurteilen, hierzu ist maßgeblich, ob der Auftraggeber als Unternehmer auftritt (eine Umsatzsteuer-ID benutzt), aber das kann dir relativ egal sein, denn entweder ist der Ort in England oder es tritt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft ein (der deutsche Auftraggeber ist gefordert), so dass du mit deutscher Umsatzsteuer nichts zu tun haben wirst (und zur Not würde ohnehin die Kleinunternehmerregelung greifen).

Deine steuerlichen Pflichten in England stehen natürlich auf einem anderen Blatt.

@RotAlge,
ich habe keinen Wohnsitz in D und die Taetigkeit findet komplett in England statt; abgesehen von einem einwoechigen Aufenthalt in D zur Vorstellung der Zwischenergebnisse.

Eine Umsatzsteuer-ID habe ich nirgends gesehen.

@duck313,
ich habe keinen Wohnsitz in D. Die einzigen Einkuenfte in D sind die vom Werkvertrag und Kapitalertraege (Zinsen), welche aber unterhalb des Freibetrages liegen.

Kleine Randbemerkung: Die Personal Allowance in GB liegt mittlerweile bei £11500, da komm ich noch weniger dran.

Dann gib die Einkünfte in deiner englischen Steuererklärung an!

@RotAlge,
das werde ich selbstverstaendlich machen!

Ich hatte nur das Gefuehl, dass ich auf Grund des Einkommens in D auch in D eine Steuererklaerung abgeben muesste (um festzustellen, dass ich tatsaechlich in D nicht steuerpflichtig bin). Aber dem ist wohl (erfreulicherweise) nicht so.

Langsam, langsam fange ich an zu verstehen, wie ich das EStG zu lesen und verstehen habe. Einige Sachen sind dort echt verwirrend aufgeschrieben…

PS: Danke fuer deine Erlaeuterungen!

Dort sind alle Sachen verwirrend aufgeschrieben :slight_smile:

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