Hallo Guten Tag:
Eine Frage:
Ich habe seit 2005 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2. davor war ich Student, ich bin ein Nicht-EU-Bürger, konnte mich nicht um die Behördensachen kümmern, wegen Zwischenfälle mit Behörden muss ich sie meiden, daher, sonst wäre vielleicht der Aufenthalt verfestigt worden, so viel zu Geschichte.
Fakt ist heute, dass ich diesen oben genannten Aufenthaltstitel habe.
Kann ich mit diesem Aufenthaltstiel in Luxemburg leben und sofort auch Zugang zu Sozialleistungen erhalten?
Ich bin erkrankt und befinde mich hier bereits in der Behandlung.
Ich möchte für einige Zeit nach Luxemburg, das könnten 6 bis 10 Monate oder 1 Jahr werden und würde mich auch dort in Behandlung eines Neurologen oder Psychiaters begeben müssen.
Es ist, dass man in Luxemburg als Nicht –EU – Ausländer in den ersten drei Monaten keinen Zugang zu Sozialleistungen hat.
Kann ein Arzt hier etwas tun?
Und kann ich mit dem deutschen Aufenthaltstitel dort in Luxemburg alle Rechte und Pflichten dieses Aufenthaltstitels haben?
Vielen dank.