Ein Mensch baut sich ein Netzwerk auf an freiwilligen Unterstützern und Freunden, bei denen er übernachten kann, was einen einfachen Schlafplatz (Isomatte und Schlafsack), eine tägliche Dusche, Toilette und ab und zu Mitbenutzung der Waschmaschine einschließt. Dafür gibt er als Gegenleistung nichts, vielleicht ein paar Gefallen im Haushalt oder dergleichen. Über das Smartphone hält er den Kontakt aufrecht und sorgt dafür, dass er nicht draußen bleibt. Sein Hab und Gut besteht aus ein paar Klamotten und wenigen persönlichen Dingen, die alle in einen großen Trolly passen. Sein Essen geht er containern so viel es eben geht - dazu dient ein großer Reiserucksack. Nehmen wir an, er ist nur zur Übernachtung bei seinen Unterstützern, das heißt tagsüber beschäftigt und außer Haus.
Den Wohnsitz hat er amtlich wieder umgemeldet auf das Elternhaus, um einen Postkasten zu haben, nicht um dort tatsächlich zu wohnen. Krankenversicherung und Handykosten zahlen die Verwandten.
Der von mir beschriebene Mensch würde selbst ohne Geld leben und auch ohne Sozialgeld. Er hätte nicht viel Komfort, aber bräuchte sich auch nicht um irgendetwas kümmern, außer um die Befüllung seines Magens.
Meine Frage ist: Wie sieht dieser Fall rechtlich aus? Muss er sich als arbeitslos oder obdachlos melden? Muss er überhaupt etwas tun, das nicht in sein Konzept passt (mal davon abgesehen, dass Containern geahndet werden kann). Verstößt er explizit gegen geltendes Recht?
Ja, gegen die Krankenversicherungspflicht. Hat keine strafrechtlichen, aber teure, über kurz oder lang auch gesundheitlich fatale Folgen. Der Betreffende wird früher krankenversichert gewesen sein. Diese Versicherung wird irgendwann eine Rechnung über ausstehende Beiträge stellen.
Der geschilderte Lebensentwurf hat gravierende Schwächen. Mal hier, mal dort zu übernachten, mag eine Weile funktionieren, für längere Zeit vorhersehbar nicht. Winternächte können verdammt kalt und lang sein. So ganz ohne Geld geht’s auch nicht. Seien es auch nur Fahrkarten für den Nahverkehr, denn nicht immer werden Menschen in fußläufiger Entfernung eine Übernachtungsmöglichkeit bieten. Außerdem ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich der eine oder andere Zeitgenosse ausgenutzt fühlt und nicht mehr mitspielt.
Der UP hat doch geschrieben, das es eine Krankenversicherung gibt, somit ist doch formell alles in Ordnung.
OFW muss er nirgends angeben, wenn er bei den Eltern gemeldet ist, arbeitslos muss er sich auch nirgends melden und sein Lebensentwurf ist allein seine Sache.
Gruss, Sama
Hi,
ja, er begeht einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Dort wo man WOHNT, muss man gemeldet sein.
Dort wo man NICHT wohnt, kann und darf man nicht gemeldet sein.
Die Meldung bei den Eltern ist eine Scheinmeldung und somit eine Ordnungswidrigkeit.
Post kann man sich überall hin schicken lassen, auch ohne gemeldete WOHNadresse.
ohne feste Wohnung-Meldung ist in manchem Bundesland (noch) möglich - In Bayern aber nicht).
Post kann man sich überall hin schicken lassen, auch ohne gemeldete Wohnadresse.
ohne feste Wohnung-Meldung ist in manchem Bundesland (noch) möglich - In Bayern aber nicht).
ist quatsch, die Postdienste (den es gibt ja in Deutschland etliche) interessiert das Einwohnermeldeamt nicht.
Ganz im Gegenteil, du bekommst sogar Post von Leuten ,die nicht nur gar nicht bei dir wohnen, nein auf dem Umschlag steht auch eine ganz andere Stadt.
Hatte ich erst vorigen Monat wieder, Familienname war richtig nur die Stadt war in Sachsen.
Anonym, wer lesen kann ist im Vorteil!
ich hatte doch geschrieben, dass man sich Post -unabhängig von einer Meldung- überall hin schicken lassen kann; deswegen ist ja auch immer die Argumentation „ich brauch aber doch eine Postadresse“ beim Einwohneramt die falsche Argumentation für eine Anmeldung.
Anmeldung ist notwendig, wenn man eine Wohnung bewohnt und wenn man keine Wohnung in Deutschland bewohnt so überflüssig wie ein Kropf…
ich hatte doch geschrieben, dass man sich Post -unabhängig von einer Meldung- überall hin schicken lassen kann;
nein, du hast geschrieben:
Post kann man sich überall hin schicken lassen, auch ohne gemeldete WOHNadresse.
ohne feste Wohnung-Meldung ist in manchem Bundesland (noch) möglich -In Bayern aber nicht) ).
Das ist, soweit ich weiß, teilweise nicht richtig!
Post von Behörden und Ämtern wird immer nur an die Meldeadresse geschickt. Obdachlose, wie in der Frage des UP, haben meistens eine Meldeadresse bei einer soz. Einrichtung. Postfächer werden von Behörden ebenso nicht akzeptiert.
bei Behördenpost mag das so sein, aber dann ist die obdachlose Person nicht bei der Meldebehörde für die Einrichtung gemeldet, da die Person nicht in der Einrichtung wohnt! Evtl. hat die Person in der Einrichtung eine Notschlafstelle, dafür wird aber keine Meldung beim Einwohneramt notwendig/durchgeführt.
Schaut euch doch einfach mal das Melderechtsrahmengesetz und neu ab 01.11. das BMG - Bundesmeldegesetz an,
§ 17 BMG - wer eine Wohnung bezieht, hat sich …anzumelden, das bedeutet im Umkehrschluss: wer keine Wohnung bezieht, hat sich nicht anzumelden…das war die letzten Jahrzehnte auch schon so…
@Anonym
Interpretationen des Satzbaues sind individuell - für mich sagt der Satzbau genau das gleiche aus
Obdachlose können bei verschiedenen öffentlichen Einrichtungen eine Postadresse bekommen, zu der dann auch Behörden die Post verschicken. Das mit der Meldeadresse war - in diesem Fall - quatsch.