Leben unter dem Existenzminimum?

Hallo an alle…
Ich hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus oder kennt einen ähnlichen Fall und und kann mir helfen.

Es geht hierbei um meine 60 jährige Mutter.
Sie bewohnt alleine eine 2,5 Zi Wohnung mit 60 qm.
Ihrer einzigen Einnahme von 815 € Witwenrente stehen folgende Ausgaben gegenüber:

Miete 340 €
Nebenkosten 30 €
Heizkosten ( Öl ) 110 €
Wasserabschlag 15 €

Somit bleiben ihr nur 340 € für Lebensmittel, Arzeimittel , Versicherung usw…
Ich halte das schon für sehr wenig, auch wenn sie nicht viel braucht reicht es hinten und vorne nicht.
Wohngeld wurde abgelehnt, Wohnung zu Groß und zu viel Rente.
Auch wir Kinder können sie nicht unterstützen, da wir alle unsere Familien mit Kindern haben.

Hat meine Mutter vielleicht Anspruch auf sonstige hilfen?
Grundsicherung fällt laut Google ja wohl auch aus, da es die erst ab dem Rentenalter gibt, oder?

Ich würde mich freuen wenn wir ein par Tipp`s bekommen.
Vielen Dank dafür schon mal im Voraus…

Jürgen

Hallo Jürgen,
leider sind die Gesetze hart. Die Wohnung ist zu groß und zu teuer.
Für eine kleinere, qualitativ ebenbürtige Wohnung bezahlt sie auch nicht viel weniger. Ist schon krass.
Danke das du mich ausgewählt hast, hoffentlich unter mehreren, die dir vielleicht weiterhelfen können.

LG Wolfgang

hallo Jürgen,
Ich hab mal eine Frage

Es geht hierbei um meine 60 jährige Mutter.
Sie bewohnt alleine eine 2,5 Zi Wohnung mit 60 qm.
Ihrer einzigen Einnahme von 815 € Witwenrente stehen folgende
Ausgaben gegenüber:

Miete 340 €
Nebenkosten 30 €
Heizkosten ( Öl ) 110 €
Wasserabschlag 15 €

Somit bleiben ihr nur 340 € (325 €) für Lebenshaltung

Wohngeld wurde abgelehnt, Wohnung zu Groß und zu viel Rente.
Das mein lieber ist leider eine übliche Begründung der Wohngeldbehörde ! Stellt sich die Frage , ist die Mutter arbeitslos? oder suchend gemeldet bei der Arge ?
dann könnte ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.

Auch wir Kinder können sie nicht unterstützen, da werden sie baldfeststellen , daß sie zuerst in die Pflicht genommen werden , das Sozialamt , das hier kaum helfen wird , wird raten Unterhaltsanspruch geltend zu machen.

Hat meine Mutter vielleicht Anspruch auf sonstige hilfen?
Grundsicherung fällt laut Google ja wohl auch aus.

so schauts leider aus seit dem Sozialabbau von Rot/ GRÜN…es werden immer mehr die betroffen sind , leider geschieht garnichts .
ein Tipp wäre noch der VdK aber dort muss man Mitglied sein ( ca.50€ Jahresbeitrag )
und zum Schluss berechnung und Zahlen sollten genau sein , manchmal entscheiden 20 € viel…

gruß OPA

Hallo!

340 Euro pro Monat ist nicht viel, evtl. gibt es hier noch Hilfe über Hartz IV. Der Regelsatz müsste bei 364 Euro pro Monat liegen, so dass hier noch 24 Euro ggf. hinzu kommen können. Nicht viel, aber vielleicht hilfreich.

Eine alternative Lösung ist mir aktuell nicht bekannt.

MFG
CKH

Hallo,

leider kann ich Dir diesbezüglich keine konkrete Antwort geben - zuständig ist meiner Meinung nach ggf. das Sozialamt, welche div. Leistungen überprüfen kann.

VG
Marcel

Sorry, aber leider sieht der Staat da glaube ich nichts anderes vor. Sie muss bis zum 65 Lebensjahr (plus der jetzigen Anhebung der Regelaltersgrenze : Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze (BGBl. I 2007, S. 554) gilt die Altersgrenze von 65 Jahren nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (§ 41 Abs. 2 SGB XII) warten und dann kann sie ggfs. Grundsicherung in anspruch nehmen.
Das war zwar nicht was du hören bzw. lesen wolltest, aber meineserachtens gibt es nicht anderes.
Gruß