Lebenserhaltungskosten

Guten Abend.
Ich hätte gerne eine Meinung von Euch zum folgenden „Problem“:

Meine Mutter ist 60 geworden. Dem entsprechend wird sie immer gebrechlicher. Bis jetzt hat sie bei mir im Geschäft ausgeholfen oder auf meine Kinder aufgepasst wofür ich sie auch finanziell unterstützt habe. Nun werden Ihr die Kinder zu viel und nur im Geschäft kann sie auch nicht stehen. Nun meine Frage: meine Mutter hatte wie eben gesagt etwas Geld von mir, hat einen 400,- Job und Witwenrente. Wenn ich sie nun vom Geschäft und der Kinderbetreuung „entlasse“, wird sie schwer haben zu überleben. Meine Mutter hat viel Geld in mein Geschäft investiert und ich will sie nicht einfach so „fallen“ lassen, kann mir aber nicht mehr leisten, sie noch zu unterhalten. Was macht mann in sochem Fall? Wo überall kann sie finanzielle Unterstützung bekommen?

Danke für die Tipps.
Magdalena

Hallo

Meine Mutter hat viel Geld in mein Geschäft investiert und ich will sie nicht einfach so „fallen“ lassen, …

Kinder sind doch gesetzlich unterhaltspflichtig für ihre Eltern, wenn die nicht mehr klarkommen. Die kann man gar nicht einfach so fallen lassen.

… kann mir aber nicht mehr leisten, sie noch zu unterhalten. Was macht mann in sochem Fall? Wo überall kann sie finanzielle Unterstützung bekommen?

Sie kann Wohngeld beantragen.
Ansonsten fällt mir nur Alg II ein, aber ich kann mir vorstellen, dass sich der Antrag in ihrem Falle sich nicht lohnen würde.

Ansonsten könnte sie ihr Geld aus dem Geschäft wieder rausziehen, falls sie es nicht ‚einfach so‘, also ohne jeden Beleg in das Geschäft gesteckt hat.

Wieso kannst du es dir eigentlich nicht mehr leisten, ihr Geld zu geben? Wirst du fürs Geschäft und fürs Kinderbetreuung dann jemand anderen bezahlen? Geht mich zwar nichts an, war nur ne Frage, die du ja nicht beantworten musst.

Viele Grüße

Hallo,
ich finde insbesondere Deine letzte Frage interessant: WARUM kann sie sich das jetzt nicht mehr leisten. Genau diese Frage ist mir auch beim Lesen als erstes in den Sinn gekommen.

Das eine ist die Bezahlung mit Gegenleistung (Aushilfsarbeit und Kinderbetreuung).
Das andere ist die Unterstützung eines bedürftigen Familienmitgliedes.

Und jetzt wird es philosophisch: ich persönlich finde es selbstverständlich, dass sich Großeltern sich um die Enkelkinder kümmern (unenteltlich). Und ich finde es selbstverständlich, dass die Kinder sich um die Eltern kümmern, wenn sie es brauchen und wenn es möglich ist (auch finanziell) - immerhin haben die Eltern (hoffentlich) auch bedingungslos die Kinder unterstützt.

Mit anderen Worten: ich hätte der Mutter als Unterstützung das Geld gegeben und nicht mit der Bedingunung der Kinderbetreuung und Aushulfsarbeit geknüpft.

Viele Grüße

Mein Geschäft läuft einfach sehr schlecht und ich habe mich vor zwei Monaten von meinem Mann getrennt. Das Geld fehlt an jeder Ecke. Ich weiss nicht, was ich zuerst bezahlen soll. Betreue ich die Kinder, kann ich nicht arbeiten, betreut sie meine Mutter, kann ich sie das nicht einfach auf Oma-Basis machen lassen. Es ist echt ein Teufelskreis, deshalb habe ich nach Alternativen gefragt, denn nachdem mir meine Mutter soviel geholfen hat und ich sie liebe, will ich nicht, dass sie jetzt auf einmal hungert.

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Hallo

Das Geld fehlt an jeder Ecke.

Dann kannst du möglicherweise auch selber Wohngeld bekommen. Versuchen kann man es ja.

Eventuell Kinderzuschlag; den kriegst du aber nur, wenn das Kind keinen oder nicht genug Unterhalt bekommt.

Viele Grüße

Hallo

Das Geld fehlt an jeder Ecke.

Wenn in der ganzen Familie Geld fehlt, dann könnte die Mutter wohl doch aufstockendes Alg II beantragen. Wohngeld ist aber mit Sicherheit die angenehmere Variante.

Viele Grüße

Vielen Dank Simsy!

Hallo

Meine Mutter hat viel Geld in mein Geschäft investiert und ich will sie nicht einfach so „fallen“ lassen, …

Kinder sind doch gesetzlich unterhaltspflichtig für ihre
Eltern, wenn die nicht mehr klarkommen. Die kann man gar nicht
einfach so fallen lassen.

Hallo Simsy,

wie kommst du darauf? Meines Wissens nach wurde ALG2, Sozialhilfe und Grundsicherung extra angepasst damit ältere Menschen nicht aus Scham ihre Kinder um Geld zu bitten in Armut verfallen.

Neugierige Grüße

Samira

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§ 1601 BGB
Hallo Samira

wie kommst du darauf?

§ 1601 BGB:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Meines Wissens nach wurde ALG2, Sozialhilfe und Grundsicherung extra angepasst damit ältere Menschen nicht aus Scham ihre Kinder um Geld zu bitten in Armut verfallen.

Sozialhilfe nicht, soviel ich weiß. Grundsicherung und Alg2 wohl, da wird aber nur auf den Rückgriff auf die Unterhaltspflichtigen verzichtet. Unterhaltspflichtig sind sie trotzdem, das Gesetz wurde nicht abgeschafft.

Viele Grüße

Hallo Simsy,

das ganze gilt für Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe und für die Grundsicherung.

Auf eine im Sozialhilferecht vorgesehene Rückgriffsmöglichkeit gegen nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtige wurde bei der Grundsicherung verzichtet. Dadurch soll den Anspruchsberechtigten die Angst genommen werden, dass sie Sozialleistungen erhalten, die im nachinein z.B. durch ihre Kinder ersetzt werden müssen.

Hier zur Grundsicherung ein Auszug aus dem SIGB
„Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt.“

Bei Alg2 und Sozialhilfe gilt meines Wissen nach die Vermutungsvoraussetzung.

Gruß

Samira