Lebensgefährt Alleinerbe, Kind Pflichtteil?

Hallo,
angenommen in einer Partnerschaft setzen sich die Lebensgefährten jeweils mit einem eigenen Testament als Alleinerben ein. Wenn aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen wäre (wobei die Lebensgefährten Mutter und Vater des Kindes wären), wie sähe es dann im Erbschaftsfall aus?
Würde ein minderjähriges Kind dann den Pflichtteil von 50% erben, wenn wie gesagt die Lebensgefährten jeweils Alleinerben sind und nur einer von Ihnen stirbt?
Und wer würde in so einem Fall das Erbe des Kindes verwalten? Automatisch der andere Elternteil?
Hätte der überlebende Elternteil dann auch automtisch die Vormundschaft für das Kind?

lg
Tina

Würde ein minderjähriges Kind dann den Pflichtteil von 50%
erben, wenn wie gesagt die Lebensgefährten jeweils Alleinerben
sind und nur einer von Ihnen stirbt?

Den Pflichtteil erbt man nicht, man macht ihn geltend soweit man das will. Zweifellos besteht dieser vorliegend. Es kann jedoch davon ausgegangen werden dass dieser im vorliegenden Fall kaum zum tragem kommt. Das Kind wäre als einziger Abkömmling ja ohnehin nach dem Tod des Letztversterbenden Alleinerbe, da das Testament des Überlebenden ins Leere geht.

Und wer würde in so einem Fall das Erbe des Kindes verwalten?

Welches Erbe?

Automatisch der andere Elternteil?

s.o.

Hätte der überlebende Elternteil dann auch automtisch die
Vormundschaft für das Kind?

Vormundschaft? Was soll denn das? Die Eltern sind ohnehin die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Die Mutter sowieso und der Vater in der geschilderten Konstellation wenn Sorgerechtserklärungen abgegeben wurden. Liegt dies vor, gilt § 1629, 1680 BGB, d.h. der Überlebenden Elternteil (welcher die elterliche Sorge inne haben muss) vertritt alleine.
Evtl. Vertretungsausschlüsse sollen hier nicht weiter thematisiert werden.

ml

Vielen dank mileslucis,
ich hab mich vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, aber aus Deiner Antwort sehe ich, Du hast verstanden, was ich meine :smile:
Wichtig ist die gemeinsame elterliche Sorge, so dass der jeweils Überlebende sich um die Belange des Kindes kümmern darf/kann…
Hat mir schon sehr weitergeholfen.
mfg
Tina