Lebensgefährte im Krankenhaus

Hallo

bräuchte mal eure Hilfe. Also es ist so: Meine Lebensgefährte ist noch verheiratet, wann die scheidung durch ist wissen wir nicht, aber was ist wenn er ins krankenhaus muss dann darf sein noch EHEfrau ja entscheiden und bei ihm sein. Meine Frage wie können wir das umgehen, das wenn ihm was passiert das ich seiner Ehefrau gleichgestellt werde und sie halt keine Rechte mehr hat. Ich weiss für sowas gibt es ein Formular aber wie heisst das? Oder reicht es wenn er einach nur was schriftliches verfasst wo drin steht das seine Ehefrau nix zu entscheiden hat und ihn nicht besuchen darf sondern ich?

Bin für jede Hilfe dankbar.
gruß Silya

Hallo,
ich weiß es nicht genau aber ich glaube, Du meinst eine Patientenverfügung und zusätzlich eine Vorsorgevollmacht. Zusätzlich gibt es dann noch eine Betreuungsverfügung. Ich glaube, dass die um tatsächlich wirksam anerkannt zu werden sogar beim Notar beglaubigt werden , zumindest aber schriftlich vorliegen muss.
LG Michaela

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Hallo,

Es gibt eine Patientenverfügung. vielleicht schauen Sie mal nach, ob Sie derartige Sachverhalte ebenfalls dort regeln können.

MfG

Hallo Silvya!

Da hast du recht, dass seine Ehefrau noch Rechte hat, wenn dein Lebensgefährte ins Krankenhaus kommt. Sie hat dementsprechend auch Rechte, falls es ihr Ehemann und dein Lebensgefährte nicht mehr kann, Operationen und andere Eingriffe (Verzicht auf Lebensrettende/Lebensverlängernde Maßnahmen) an-/ bzw. abzulehnen.
Um dies zu umgehen, muss dein Lebensgefährte eine Patientenverfügung ausstellen.
Dort enthalten muss der Name, Anschrift, Geburtstdatum deines Lebensgefährten sein, zudem muss erklärt werden, warum seine Ehefrau nicht Bestimmend sein darf (der Grund der zur Zeit laufenden Scheidung müsste reichen), dann noch dein vollständiger Name, Adresse Geburtsdatum, sowie die Formulierung, dass zur Zeit du die Person bist, die deinem Lebensgefährten am nächsten steht und die Person bist, die am besten seinen mutmaßlichen Willen weißt.
Laut aktueller Rechtslage, reicht das Datum, sowie die Unterschrift deines Lebensgefährten aus, um das Dokument als rechtskräftig gelten zu lassen. Die Verfügung sollte aber in regelmäßigen Abständen (jährlich) NEU unterschrieben werden. Sonst kann es nach langer Zeit angefochten werden (nicht mehr aktuell etc.)
Durch die aktuelle Lage, würde ich aber empfehlen, dass Dokument mit einem Notar auszuarbeiten bzw. es von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Zudem sollte generell seine Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen, Operationen und Wünschen die Berücksichtigen werden sollen, wenn er sie nicht mehr treffen kann niedergeschrieben werden.
Ausdrücklich sollte auch verfasst sein, dass du über den Krankheitsverlauf etc. unterichtet werden darfst und sollst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Falls du noch Fragen hast, schreib sie mir.

Benjamin (Krankenpfleger)

Hallo Sylvia,

das ist wohl eher ein juristisches Thema und hat nichts mit Krankenhäusern zu tun. Ein Formular gibt es dazu meines Wissens nicht. Vielleicht meinst Du ja eine Patientenverfügung?

Ich vermute, so lange man verheiratet ist, hat man auch die entsprechenden ehelichen Rechte und Pflichten. Vielleicht wird das relativiert, wenn man offiziell getrennt lebend ist. Aber wie gesagt, dass ist ein juristisches Thema.

Hallo Sylvia,

man kann eine Patientenverfügung verfassen. Vorlagen dafür gibt es im Internet. Darin kann der Betroffene genau erklären, welche Maßnahmen er ablehnt, falls er im Falle einer Krankheit entscheidungsunfähig wird. Es können auch eine oder mehrere Personen bestimmt werden, die eine Entscheidungsvollmacht erhalten. Und ich bin mir sicher, dass man auch Personen nennen kann, denen man ein Versuchsverbot erteilen möchte. Je heikler die Angelegenheit ist, desto mehr empfiehlt es sich, das zusammen mit einem Notar aufzusetzen. Dadurch bekommt das ganze dann eine höhere Rechtswirksamkeit. Aber prinzipiell ist das meiner Meinung nach nicht zwingend erforderlich. Da könnte Google aber auch helfen.

Gruß,

Jens

Guten Tag,
der Patient entscheidet, wer ihn besuchen darf oder wer Informationen bekommen soll. Für den Fall, dass er nicht mehr kommunikationsfähig ist, kann nur eine Versorgungsvollmacht oder eine Patientenverfügung (die noch inhaltlich darüber hinaus geht) hilfreich sein, wenn sie VORHER angefertigt wurde. Diese bedarf der Schriftform, Datumsangabe, aber nicht der Beglaubigung.
Gruß
Jan Peter