Wenn eine Frau mit einem Mann zusammen zieht, der Unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn ist und der nichteinmal den Mindestunterhalt zahlen kann sondern nur 133 Euro zahlt. Womit sich das erste Jugendamt auch zufrieden gegeben hatte, die Ex umgezogen ist und das neue Jugendamt nun ne Neuberechnung macht. Darf das Jugendamt den Selbsterhalt von 1000 Euro auf 900 Euro herabsetzen mit der Begründung das die Lebensgefährtin ja auch was verdient zwar nur 700 Euro. Es aber auch noch ein 14 Jähriger Junge der Lebensgefährtin mit im Haushalt lebt?
leider muss ich dir sagen das das jugendamt recht hat ,sobald ein unterhaltspflichtiger mit einem partner/in zusammen zieht -wirtschaften beide zusammen … teilt euch die miete ,strom ,lebensmittel usw …
da ist es auch ganz egal ob noch ein kind mit im haushalt lebt - für dieses kind besteht ja auch unterhaltpflicht vom leiblichem elternteil bei dem das kind nicht wohnt !!
gruss nancy
Das stimmt schon das es eine Unterhaltspflicht des leiblichen vaters des kindes gibt das mit im haushalt lebt. Der zahlt aber nicht und das jugendamt gibt sich damit zufrieden das er regelmäßig seine alg2 Bescheide einreicht
ok auch wenn das momentan so ist ,kommt der leibliche vater nicht um seine unterhaltspflicht herum ,wenn du einen titel hast ist der 30 jahre vollstreckbar , , solltetst du zb leistungen von arge beziehen - dann holt sich die arge die kohle vom vater wieder da die arge ja in dem fall für euren lebensunterhalt aufkommt .
auch wenn der vater alg 2 erhält muss er trotzdem unterhalt zahlen -zwar nicht den vollen satz aber anteilig … allerdings hättest du von dem geld nichts …wenn du zb. für den sohn unterhaltsvorschuss vom jugendamt erhalten hast … dann werden die zahlungen erstmal zur tilgung der schulden benutzt und das sind ganz schnell etliche tausend euros …
am besten ist du setzt dich mal mit dem jugendamt zusammen und sprichts mit denen über den unterhalt …notfalls kannst du den unterhalt auch einklagen beim familien gericht --solltest du schon einen titel haben dann solltest mal drauf schauen ob es sich um einen „dynamischen“ titel handelt den der unterhalt richtet sich ja nach der altersstufe und dynamisch heist das er sich automatisch dem alter anpasst .
den freund sollte auch zum gericht gehen und den unterhalt festsetzen lassen -dazu wird kein anwalt oder ähnliches gebraucht es reicht ein förmlicher antrag . er muss dann alle einkommen usw offenlegen und danach richtet sich dann die höhe des unterhaltes die er leisten müsste .
gruss nancy.
Prinzipiell: beide Eltern minderjähriger Kinder sind unterhaltspflichtig. der jeweils getrennt lebende Elternteil muss nach d-Tabelle barunterhalt leisten. der andere erfüllt naturalunterhalt.
für den 14jährigen sohn muss die mutter unterhalt zahlen. und sie muss sich ernsthaft um arbeit mühen, um den vollen mindestunterhalt zu leisten.
für den im beschriebenen fall bei der mutter lebenden sohn muss der vater wiederum voll zahlen.
nun gibt es (leider?) die sogenannte haushaltsersparnis, die gern einbezogen wird, wenn der vater nur nach mangelfallberechnung zahlt. somit müsste der vater nachweisen, dass er keine Ersparnis durch den zusammenzug mit der neuen Lebensgefährtin hat. dies müsste er einklagen.
ausgang ungewiss.
… schwierige lage, die leider oft eintritt…
Hallo,
sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.
Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass der Selbstbehalt wegen der „Eintopfwirtschaft“ mit einem Lebensgefährden gekürzt wird.
In der angefragten Konstellation dürfte auch von Interesse sein, ob der 14-Jährige Unterhalt von seinem Vater bekommt.
Tipp, wenn man mit der Unterhaltsberechnung des Jugendamtes nicht einverstanden ist: Den Betrag titulieren, den man titulieren will. Jeder Titel beim Jugendamt hat den Hinweis der „Freiwilligkeit“. WEnn dem Jugendamt und/oder dem betreuenden Elternteil der Titel zu niedrig ist, können sie ja bei Gericht klagen.
Der Vater sollte sich aber vorab beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und mit diesem (und 20,-- €) dann bei einem Anwalt das Prozessrisiko ausloten.
Gruß