Lebensgefährtin von Sohn in Wohnung der Mutter aufnehmen ?

Darf die Partnerin meines volljährigen Sohnes bei uns einziehen ?
Mein Sohn steht nicht im Mietvertrag.
Ich bin alleinige Mieterin weiß aber das mein Sohn bei mir wohnen darf.
Kann der Vermieter ablehnen wenn er vorher informiert wird ?

Danke

Hallo!
Soweit ich weiß müssen Bewohner bis zu ca. 6 Wochen von Mitbewohnern des Hauses und vom Vermieter geduldet werden. Das gilt als „Besuch“. Alles, was länger dort „wohnt“ muss vertraglich mit dem Vermieter vereinbart werden.
Es geht dabei ja vor allem auch um die Nebenkosten.
Ein sehr schwieriges Thema, da meines Wissens weder die 6 Wochen noch die Begriffsdefinition für „wohnen“ ges. festgeschrieben sind.

Hallo,

wenn die Wohnung mit einer Person mehr nicht überbelegt ist, dann dürfte der Vermieter keine Ablehnung erteilen. Melden sollten Sie es auf jeden Fall, da bestimmte Betriebskosten nach Personenanzahl abgerechnet werden.

MfG P. Kunze

Die Wohnung ist damit nicht überbelegt, im Internet finden sich wiedersprüchliche Aussagen zu dem Thema.
Muss ganz sicher sein bevor ich den Vermieter informiere.

Hallo Muttern,

am besten den Vermieter freundlich vor Einzug informieren. Er kann zwar ablehnen, aber warum sollte er das tun? ;Möglicherweise wird er die Nebenkostenvorauszahlung etwas erhöhen, da ja nun eine Person mehr z.B. Wasser verbraucht oder auch andere Kosten nach Personen umgelegt werden.

Viel Glück wünscht Heihei

Warum er das nicht tun sollte weiß ich auch nicht?! Jedoch weiß ich, das mir die Dame von der Wohngeselschaft
einst erzählen wollte das mein leiblicher Sohn auch nicht hier wohnen dürfe. Somit bin ich mir fast sicher das da ein Nein kommen wird!
Ich weiß leider keinen Rat mehr.

Moin,
grundsätzlich (ggf. abgesehen von speziellen Regelungen im Mietvertrag) darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern, wenn Familienangehörige einziehen oder die Ablehnung eines Untermietsverhältnisses den Mieter unverhältnismäßig belasten würde (meist wohl finanziell gemeint).
Wenn die Partnerin des Sohnes, der in der Wohnung gemeldet ist und dem Vermieter bekannt das bekannt ist, einzieht, wären beide Punkte eigentlich nicht erfüllt.
Deswegen würde ich sagen, dass der Vermieter nicht zustimmen muss.
Aber als „Verlobte“ wäre das evtl. etwas Anderes.
Grundsätzlich würde ich den Vermieter einfach mitteilen, dass die Partnerin dort einziehen soll. Wenn er es erlaubt, ist das ja kein Problem.

Sie müssen die zustimmung des vermieters einholen, der muss zustimmen, wenn genug platz ist. da Ihr sohn bewohner ist, der vermieter dies weiß, muss er nicht im vertrag stehen. mfg, udo

Hallo Muttern,

normalerweise besteht die Pflicht bei Abschluss des Mietvertrages anzugeben, wieviele Personen in der Wohnung wohnen werden. Es ist nicht nötig, dass sie alle einzeln als Mieter aufgeführt sind.

Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag, ob da was drinsteht, dass weitere Bewohner genehmigt werden müssen oder nicht.
Ihren Sohn konnten Sie auf jeden Fall aufnehmen.
Gegen dessen Lebensgefährtin könnte der Vermieter höchstens vorgehen, wenn die Wohnung dadurch unzumutbar überbelegt wäre.
Kein Grund, die Nerven zu verlieren!
Alles Gute wünscht Ihnen Heihei

Die Überlassung eines Teils der Wohnung ist in § 553 BGB geregelt.

Der Vermieter kann den Einzug der Freundin ihres Sohnes verbieten, muß dieses aber begründen.

Ich würde dem Vermieter ein Schreiben schicken und den Einzug der Freundin anzeigen und den Vermieter bitten, den Erhalt des Schreibens zu bestätigen.
Machen Sie das, bevor die Freundin einzieht, dann wissen Sie, wie der Vermieter reagiert.

Sie müssen auf jeden Fall den Einzug beim Vermieter melden.

ja klar, jeder Eigentümer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert. das machen sie doch genauso. zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich ihre Mietschuld bezahlen. Sonderrechte haben die nicht. ihr Sohn darf auch nicht einfach einziehen. besuchsweise oké aber sonst muss er sich beim Ordnungsamt anmelden und dann hängt das auch noch von der Wohnungsgröße ab. Die Nebenkosten sind anzupassen usw.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ehegat…

Hallo,

ja, dies kann Ihr Vermieter ablehnen.

Gruesse

mitredenwill

Hallo,
der Vermieter muss in jedem Fall gefragt werden, da die Größe der Wohnung ja auch für die Anzahl der Personen ausschlaggebend ist. Ablehnen kann er ansonsten nur bei begründeten Fällen.

Gruß
Udo

dürfte keine Probleme geben, Mehrverbrauch Wasser Heizung wird ja in den Nebenkosten erfaßt, weiß nicht ob vielleicht ein paar Euro für Müll mehr anfallen wenn 1 Person mehr in wohnung wohnt.
Sonst wüßte ich keine Einwende

Hallo,

wenn die Wohnung dann nicht
überbelegt dürfte dem nichts im Wege stehen. Der Vermieter muss aber unbedingt informiert werden, da uU die Nebenkostenabrechnung angepasst werden müssen und rein rechtlich muss auch die Erlaubus eingeholt werden, die der Vermieter ja in der Regel auch erlauben muss. Es sei, denn er führt besondere Gründe an, die dem entgegen sprechen.

Viele Grüße