Lebensgemeinschaft

Wenn ein Rentner sich als Lebensgemeinschaft mit einem ALG Empfänger zusammen tut, bekommt dann der ALG Empfänger weniger Geld, so das der Rentner für ihn  mit aufkommen muss? Die Rente liegt unter 1000 €

Welches Alg? Nach SGB II oder III?

Hallo

Arbeitslosengeld nach SGB III (ALG1) ist eine Versicherungsleistung und der Anspruch ist abhängig von den vorherigen Beitragszeiten, vom bisherigen Erwerbseinkommen und von der Steuerklasse. Wenn nur ALG1 bezogen wird, ist das Einkommen des Partners für den Anspruch irrelevant.

Die Grundsicherung nach SGB II (ALG II/ „Hartz IV“) wird bei Bedürftigkeit gewährt und umfasst neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Bezieht jemand (ergänzend zum ALG1 oder ohne ALG1) ALGII, dann wird jede weitere in der Wohnung wohnende Person auf jeden Fall bei der Berechnung des Anspruchs auf Unterkunftskosten berücksichtigt (da jeder Bewohner sich anteilig an den Wohnkosten zu beteiligen hat.)

so das der Rentner für ihn mit aufkommen muss?

Ob der Partner (über die anteiligen Wohnkosten hinausgehend) ins Spiel käme, wäre beim ALGII davon abhängig, ob die beiden gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander einstehen (wodurch sie eine "Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II bilden würden.) Ob sie finanziell füreinander aufkommen (wollen), ist aber eine rein freiwillige Entscheidung. Zwischen Unverheirateten ohne gemeinsames Kind bestehen keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche/-pflichten.

http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…

LG