Hallo!
Nachdem ja doch eine ganze Stange Geld davon abhängt:
In Österreich ist eine Lebensgemeinschaft ja durch die Wirtschafts-Wohn- und Geschlechtsgemeinschaft definiert, wobei nicht immer alles zutreffen muss.
Beispiel: Studenten-Wohngemeinschaft. Es wird gemeinsam eingekauft. Es liegt also eine Wirtschafts- und Wohngemeinschaft vor, KEINE Lebensgemeinschaft.
Beispiel: Zusammenleben mit „Partner“ bei strikt getrennten Anschaffungen. Es liegt Wohn- und Geschlechts-, aber KEINE Wirtschaftsgemeinschaft vor.
Beispiel: Partnerschaft, in der der Sex nach einiger Zeit einfach „eingeschlafen“ ist. Gleiche Voraussetzungen wie bei der Studenten-WG.
Alle diese Fälle werden anscheinend komplett unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Stelle Geld auszahlen will oder nicht.
ODER?
Gibt es hier ganz klare Definitionen: Was ist eine Wohngemeinschaft? Was ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Und was ist eine Geschlechtsgemeinschaft?