Lebensgemeinschaft Definition Österreich?

Hallo!

Nachdem ja doch eine ganze Stange Geld davon abhängt:
In Österreich ist eine Lebensgemeinschaft ja durch die Wirtschafts-Wohn- und Geschlechtsgemeinschaft definiert, wobei nicht immer alles zutreffen muss.

Beispiel: Studenten-Wohngemeinschaft. Es wird gemeinsam eingekauft. Es liegt also eine Wirtschafts- und Wohngemeinschaft vor, KEINE Lebensgemeinschaft.

Beispiel: Zusammenleben mit „Partner“ bei strikt getrennten Anschaffungen. Es liegt Wohn- und Geschlechts-, aber KEINE Wirtschaftsgemeinschaft vor.

Beispiel: Partnerschaft, in der der Sex nach einiger Zeit einfach „eingeschlafen“ ist. Gleiche Voraussetzungen wie bei der Studenten-WG.

Alle diese Fälle werden anscheinend komplett unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Stelle Geld auszahlen will oder nicht.

ODER?
Gibt es hier ganz klare Definitionen: Was ist eine Wohngemeinschaft? Was ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Und was ist eine Geschlechtsgemeinschaft?

Hallo!

Ich kann Dir nur aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht antworten. In der Sozialversicherung kommt diese Definition bei der Angehörigeneigenschaft (Mitversicherung) in Frage und hier ist das ganz klar definiert (§ 123 (7a):

Als Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn eine/ein im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Partnerin/Partner nicht vorhanden ist.

Hier zielt man also nur auf die Hausgemeinschaft und die unentgeltliche Führung des Haushaltes ab.

Hallo!

Leider könnte ich dir nur erklären, wie eine Lebensgemeinschaft in der Krankenversicherung in OÖ gehandhabt wird. Wenn du das auch brauchst kannst du mir gerne die fragen stellen!

lg
Sabine

Hallo!

Mal zum Anfang, tut mir Leid, dass ich jetzt erst antworte.

Eine Lebensgemeinschaft wird entweder nach 7 Jahren gemeinsamer Wohnsitz oder durch Eintrag auf dem Standesamt. Dadurch hat man (fast) gleiche Rechte wie verheiratete.

Eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht eig. immer, wenn man zusammen lebt. Egal ob unter Männern, under Frauen oder gemischt.

Ob man in der Partnerschaft sexuell aktiv ist oder nicht, tut nichts zur sache, schließlich ist dies Privatsphäre.

Wenn man einen Antrag oder dergleichen in Österreich stellt, wird man gefragt ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt - dies muss man mit der Wahrheit beantworten. Daher ist die Stelle immer an den Antragsteller angewiesen.

Dahinter kommen kann man zB wenn Kinder da sind, wenn das Auto gemeinsam genutzt wird, wenn man gemeinsam Urlaube macht usw.

Sehr viel mehr kann ich zu dem Thema leider auch nicht sagen da, wie Sie selbst schon schrieben, sehr viel eigenenermessen im Spiel ist.

mfg

Danke für die Mühe, bin immer noch nicht schlauer.
Um die Frage zu konkretisieren:
In meinem Fall geht es um die Notstandshilfe, nachdem ich jetzt schon länger keine Arbeit finde. Um mir die Miete zu sparen hat mir eine Freundin angeboten, zu ihr zu ziehen, sie hat genug Platz.
Gälte das als Lebensgemeinschaft, verlöre ich die Notstandshilfe, da sie genug verdient. Sage ich, das ist keine Lebensgemeinschaft, hätte ich wahrscheinlich bald ein Verfahren wegen Sozialbetrugs am Hals, wenn ersichtlich ist, dass wir zusammen leben.
ALSO:
Wie „beweist“ man, dass man als „offensichtliches“ Paar keine Lebensgemeinschaft hat ohne die Leute zur Begutachtung ins Schlafzimmer zu holen? Natürlich könnten wir beide eine eidesstattliche Erklärung abgeben, nicht „liiert“ zu sein. Doch wüsste ich in diesem Falle gerne, wie „liiert“ rechtlich definiert ist, denn sonst kann ich ja keine Erklärung abgeben, es nicht zu sein.