Eine Lebensgemeinschaft bestehend aus einem Arbeitnehmer und einer noch-Studentin.
Da das Studium sich dem Ende zuneigt, wird die Studentin, da kein Job in Aussicht ist beim Arbeitsamt und bei der Arge vorstellig.
Nun soll der Lebenspartner Angaben zum Verdienst machen. Angenommen dafür erhält er den gleichen Fragebogen mit allen Angaben zur Qualifikation und „Vorbereitung für das Beratungsgespräch“ wie die Studentin.
Nun sei der Arbeitnehmer der Ansicht, die Arge darf ja gerne wissen, was so monatlich rein und raus geht, aber der Rest geht die Herrschaften mal einfach nichts an.
Warum müsste er den ganzen imaginären Bogen ausfüllen? Eine Verdienstbescheinigung und ein Kontoauszug sollten doch wohl reichen.
Nun soll der Lebenspartner Angaben zum Verdienst machen.
Angenommen dafür erhält er den gleichen Fragebogen mit allen
Angaben zur Qualifikation und „Vorbereitung für das
Beratungsgespräch“ wie die Studentin.
Nun sei der Arbeitnehmer der Ansicht, die Arge darf ja gerne
wissen, was so monatlich rein und raus geht, aber der Rest
geht die Herrschaften mal einfach nichts an.
Warum müsste er den ganzen imaginären Bogen ausfüllen? Eine
Verdienstbescheinigung und ein Kontoauszug sollten doch wohl
reichen.
Wer kann mich erleuchten?
wenn die BG Leistungen erhält ist man zur Minderung verpflichtet auch derjenige der arbeitet. Die ARGE kann dann denjenigen verpflichten sich u.Umständen eine neue Arbeit zu suchen, wo er mehr verdient. Ist zwar etwas doof,ist aber rechtmässig gesetzlich erlaubt… deshalb wollen die alles wissen, nennt sich Mitwirkungspflicht
Bei einer solchen Bedarfsgemeinschaft werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen. Das heißt: Hat eine Person mehr als sie für sich braucht, dann sind deren Mittel auch für die anderen Personen in der Berechnung anzusetzen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt.
Dieser Ausgleich kann zu insgesamt weniger Leistungen führen; er kann aber auch zu höheren Leistungen führen, wenn die Personen im Haushalt zusammen zu wenig zum
Leben haben. Auch nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt von Erwerbsfähigen können Leistungen erhalten, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und zwar Sozialgeld.
Ich finde es persönlich nicht korrekt, dass jemand der ehrliches Geld mit Arbeit verdient sich so die Blöße geben muss und alles darlegen muss. Aber leider können wir das nicht ändern!
wenn die BG Leistungen erhält ist man zur Minderung
verpflichtet auch derjenige der arbeitet. Die ARGE kann dann
denjenigen verpflichten sich u.Umständen eine neue Arbeit zu
suchen, wo er mehr verdient. Ist zwar etwas doof,ist aber
rechtmässig gesetzlich erlaubt… deshalb wollen die alles
wissen, nennt sich Mitwirkungspflicht
Ich will nicht bestreiten, dass es SB in ARGEN gibt, die so etwas versuchen - auch wenn mir selbst kein einziger Fall bekannt ist (aber wie sagt: man hat ja schon Pferde kotzen gesehen) - aber ich möchte bezweifeln, dass eine so interpretierte „Mitwirkungspflicht“ dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügte (und zwar in vielerlei Hinsicht, bis hin zu der Tatsache, dass Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz den Bestand des alten gefährden) und vor irgendeinem Sozialgericht Bestand hätte.
Deswegen würde ich mir über diesen Punkt nun keinerlei Gedanken machen.
Ich hab schon ganze Herden kotzen sehen, wenn es denn darum ginge.
Bitte nicht immer davon ausgehen, was man gerade denkt. Ein bissl weiter denken als bis zur eigenen Phantasie. Was, wenn der Partner nur einen kleinen Minijob hat, weil es ihm genügt? Dann ist er sehr wohl verpflichtet, durch eine Vollzeittätigkeit mehr Einkommen zu erzielen.
Vollkommen zu Recht, wie ich anmerken möchte. Oder findest Du es richtig, wenn ein Ehemann zu Hause sitzt, während die Frau ALG II bezieht?
Und übrigens: In so einem Fall (Mann Minijob und könnte Vollzeit arbeiten) wird der Mann sehr wohl zur Arge gebeten, es gibt eine Eingliederungsvereinbarung und wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt macht es aua!
Und übrigens: In so einem Fall (Mann Minijob und könnte
Vollzeit arbeiten) wird der Mann sehr wohl zur Arge gebeten,
es gibt eine Eingliederungsvereinbarung und wenn er seinen
Pflichten nicht nachkommt macht es aua!
Zugegebenermaßen bin ich unausgesprochen von einem gewöhnlichen, wenn auch ggf. schlecht bezahlten Job ausgegangen, aus dem heraus der Partner für sich genommen keine oder keine nennenswerten Ansprüche haben würde.
Warum müsste er den ganzen imaginären Bogen ausfüllen? Eine Verdienstbescheinigung und ein Kontoauszug sollten doch wohl reichen.
Partner von Alg-2-Bezieher = Alg-2-Bezieher
Es wird da kein Unterschied gemacht.
Ich hab sogar schon mal von einem gehört, dessen Frau Alg 2 bekam, und er selber (für sich selber ausrechend) Berufsunfähigkeitsrente, und der sollte dazu gezwungen werden, einen 1-Euro-Job machen, und dann noch einen, für den er ärztlich unfähig geschrieben war.
Sowas Krasses kommt aber wohl nicht sehr häufig vor.