Lebensgemeinschaft und Erbrecht

Frau A lebt mit Mann B zusammen, der mit Frau C zwei Kinder X und Y hat, die viel Zeit bei A und B verbringen. Frau A hat dadurch Anteil an der Erziehung der Kinder, auch in finanzieller Hinsicht (Miete und Einrichtung der Kinderzimmer im Haus von A unb B, Kleidung, Essen, Urlaubsreisen etc.) Das geht so etliche Jahre lang. Während all dieser Zeit bleibt der mit einigem Vermögen ausgestattete B auf dem Papier mit C verheiratet.
Nun tritt der Erbfall ein. Nach dem Tode von B sind natürlich X und Y, aber auch die formal Noch-Ehefrau C erbberechtigt. Ein Testament gibt es nicht. Erwachsen A aus der jahrelangen Lebensgememeinschaft mit B irgendwelche Ansprüche oder geht sie vollkommen leer aus ?

Hallo,

erbrechtliche Ansprüche erwachsen nicht. Ggf. könnten sich allerings in Detailfragen vermögensrechtliche Ansprüche gegen die Erben ergeben. Dazu müsste man den konkreten Fall in allen Details kennen. Das ist aber keine Sache für ein Forum, sondern für den beauftragten Anwaltskollegen.

Gruß vom Wiz, der einfach nicht verstehen kann, wie man überhaupt in solche Situationen geraten kann

Gruß vom Wiz, der einfach nicht verstehen kann, wie man
überhaupt in solche Situationen geraten kann

Weil viele Leute offenbar erst dann daran denken, was alles zu regeln ist, wenn sie mal tot sind, wenn sie es sind.

Wissenschaftler haben jetzt in einer Studie herausgefunden, dass der Tod auch dann eintreten kann, wenn man nicht an ihn denkt und sogar ohne die vorherige Erstellung eines Testaments!
In einer anderen Studie wurde bewiesen, dass nach Erstellung eines Testaments der Tod entgegen landläufiger Meinung NICHT augenblicklich eintritt.

Über Erbregelungen sollte man sich zu Lebzeiten Gedanken machen. Nachher ist zu spät.

In der Verwandschaft gab es einen Fall, bei dem klar war, dass jemand in naher Zukunft sterben wird (chronische Erkrankung). Über ein Testament wurde NICHT geredet, das wurde als geschmacklos bezeichnet, „jetzt schon über seinen Tod zu reden“.

Ja, wenn nicht JETZT, wann dann?!

Nach dem Tod des Erblassers wurde dann umso heftiger gestritten, es ging völlig unnötigerweise vor Gericht.

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