Lebensgemeinschaft und Trennung

Hallo,
mich würde ja mal allgemein interessieren was bei einer Trennung (Lebensgemeinschaft) zu beachten ist. Manche sagen es wird geteilt was angeschafft wurde innerhalb dieser. Andere wieder sagen man kann nichts gegeneinander verrechnen. Nun ein Beispiel um das ganze etwas in klare Bilder zu setzen. Zu Beginn der LG wurde diverse Sachen gekauft ohne das der eine oder andere es aufzeichnete. Eine Reise wurde gebucht die einer bezahlte da der andere derzeitig nicht über das Geld verfügte. Nach Ende der Trennung wollte der andere der angeblich diverse Sachen gekauft hatte diese verrechnet haben. Was auch ohne Diskussion erfolgte. Als aber dieser Widerum der anderen Person mitteilte er möge die Reise auch bezahlen (Flug incl. Hotel.) bekam er zur Antwort man hätte sie ja nicht buchen müssen. Gebucht wurde allerdings die Reise zu zweit auf beide nNamen. Man ist letztlich davon ausgegangen nix schriftlich zu vereinbaren da man ja eine Lebensgemeinschaft führte (getrennte Konten)Nun existieren 2 Handyverträge auf einen Namen und derjenige der die Reise vorausgezahlt hat, hat alle geforderten Rechnungen beglichen auch die handyrechnungen und die Simkarte inkl.Pincode an den Vertragsinhaber also dem Expartner zurück geschickt. Allerdings nicht das Handy. Die Begründung ist, solange wie die Reise nicht bezahlt ist wird das Handy zurückgehalten. Es ist nicht ansatzweise mein Fachgebiet deshalb habe ich hier einfach mal die Anfrage in dieses Portal gesetzt. Rein persönlich gesehen denke ich ist es nur fair wenn sich jemand ein Ass im Ärmel behält um an seine Kohle zu kommen. Mal salopp ausgedrückt. Wird das Handy letztlich zurück geschickt hat der andere keine Handhabe ausser den Weg der Klage. Wenn jemand eine Meinung oder Tip zu diesem Thema hat währe es sehr nett. Ich wess es ist wie bei so vielen Fällen im Bereich von Trennungen wieder ein Super Beweis für „Wir trennen uns friedlich“
In diesem Sinne und besten Dank
Ingo

Hallo Ingo,

hatte zum Glück noch keine Probleme in der Hinsicht, aber ich habe einen Artikel gefunden, der Dir hoffentlich die Sachlage erklärt.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Über 3 Millionen Menschen leben in Deutschland ohne Trauschein zusammen. Kaum einer von ihnen macht sich Gedanken über die rechtlichen Grundlagen ihrer Beziehung. Solange man in trauter Eintracht zusammenlebt, sind rechtliche Fragen ja auch weitgehend belanglos. Diese verständliche Sorglosigkeit findet aber leider oft ein abruptes Ende, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Das gemeinsam finanzierte Auto oder Haus, der Bausparvertrag, Um- und Ausbaumaßnahmen in der Wohnung, die Aufteilung des Hausrats – all das kann beim Scheitern der Partnerschaft zu erheblichen Problemen führen. Dies gilt umso mehr, als die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung nicht gelten. Auch die Rechtsprechung hilft für den Regelfall nicht weiter. Die steht nämlich auf dem Standpunkt, dass Aufwendungen, die ein Partner während der Zeit der Beziehung zugunsten des anderen Partners erbracht hat, grundsätzlich nur dann zurückgefordert werden können, wenn dies ausdrücklich – etwa in einem Partnerschaftsvertrag – vereinbart worden ist.

Als „nichtehelicher Lebenspartner“ können Sie sich vor Nachteilen schützen, wenn Sie für Ihr Zusammenleben und insbesondere für den Fall der Trennung entsprechende Regelungen treffen. Sie sollten dabei Vereinbarungen über das Ob und Wie der Rückerstattung der von einem Partner geleisteten Zahlungen oder über das Schicksal der gemeinsam gemieteten Wohnung berücksichtigen. Gibt es Verbindlichkeiten, sind Regelungen über den Umgang mit den Schulden unerlässlich. Auch sind Absprachen über die Aufteilung von Hausratsgegenständen sowie über Unterhalt und Altersversorgung denkbar. Ihr Notar als neutraler Berater hilft Ihnen gerne beim Abschluss eines maßgeschneiderten, Ihren persönlichen Bedürfnissen angepassten Partnerschaftsvertrages.

Gruß
Susanne

Hallo!

Wenn jemand eine Meinung oder Tip zu
diesem Thema hat währe es sehr nett. Ich wess es ist wie bei
so vielen Fällen im Bereich von Trennungen wieder ein Super
Beweis für „Wir trennen uns friedlich“

Ja, ich habe in der Tat einen Tip:
das Paar sollte sich nicht mit solchem Unfug wie der Abrechnung von Handies oder Urlaubsreisen nach der Trennung den Tag verderben lassen.

Wer so ein Geizknochen ist, dass er ernsthaft über solche Dinge diskutieren will, sollte einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Just my 2 cents…

Grüße,

Mathias

Hallo Ingo!

Wer am Ende einer Beziehung über ein Handy oder über Reisekosten abrechnen will, … ich suche krampfhaft nach einer freundlichen, zurückhaltenden Formulierung - aah, ich hab sie … ist ein dämliches Ars&%)och, das man schnellstens möglichst weit weg schießen sollte.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Wer am Ende einer Beziehung über ein Handy oder über
Reisekosten abrechnen will, … ich suche krampfhaft nach
einer freundlichen, zurückhaltenden Formulierung - aah, ich
hab sie … ist ein dämliches Ars&%)och, das man schnellstens
möglichst weit weg schießen sollte.

Ganz Deiner Meinung. Aber in dem vorliegenden Beispiel gibts wohl nicht einen Guten und einen Bösen, sondern eher zwei von letzterer Sorte.

Denn A war es, der B anstandslos die Hälfte der Anschaffungen ersetzt hat und dafür bzgl. der Reise von B einen A…tritt erhalten hat.

Gruß
Horst

Hi Ingo,

…denke ich ist es nur fair wenn sich jemand ein Ass im Ärmel behält um an seine Kohle zu kommen…

Ein dickes Ass, wenn Du mich fragst.

Hätte ich zwei Mobilfunktverträge (mit vermutlich gesponserten Telefonen) und sollte für eine Zeit X mit der Herausgabe des einen davon erpresst werden, würde mich das ein müdes Lächeln kosten.

Oder war besagte Reise so preisgünstig, dass sie mit dem Marktwert des Handys aufzuwiegen ist?

Ja? Dann würde ich sagen: Korinthenkacker, die beiden.

Wie die Vorredner schon sagten: Wer Angst um sein Geld hat im Fall der Trennung, soll alles aufschreiben und Verträge drüber schließen. Wer jedoch in der Beziehung den großzügigen Mäzen mimt, soll hinterher nicht wg. der paar Euro heulen.

Gruß
Horst

Hallo mal an Alle die hier so fleißig antworten.
Vielen Dank für die mehr oder auch teilweise weniger tollen Tips. Letztlich hat sich tatsächlich herausgestellt das die Angelegenheit nicht ganz so einfach zu klären war. Sicher ist es schon peinlich wenn man nichts besseres zu tun hat als sich mit solchen kleinigkeiten zu beschäftigen. Aber wie sich nun herausstellte war das ganze nicht mal eben eine Kleinigkeit, da durch die Aktion stenkern mit Forderung zur Herausgabe eines Handys eher von Ablenken eines Datenmissbrauchs und durch diesen entstandenen Schaden ablenkte. Zum Glück sag ich da nur wurde nebenher etwas geprüft was die Sachlage in einem ganz anderen licht rückte und demjenigen der das Handy zurückhält als tatsächlich gerechtfertigte Handlung rechtfertgt. Manchmal erscheint etwas auf den ersten Blick als Kleinigkeit und stellt sich auf den zweiten als gewaltige Aktion dar. Gebe hier keine nähere Erläuterung zu diesem sehr interessanten Fall kann aber soviel sagen das neben Staatsanwaltschaft nun auch das Finanzamt mit drin hängen.
Sage ich vielen Dank und bitt keine weiteren Einträge oder Kommentare zu dieser Anfrage.
Seid alle Gegrüßt

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