Lebenslänglich?

Hallo,

Da wird seitenlang darüber diskutiert ob man die Täter früher
freilassen soll, therapieren soll oder ihnen das Gefängnis
luxuriöser machen soll,


Der Teil der Diskussion ist mir irgendwie entgangen.

Scheint so, vielleicht nochmal alles durchlesen?

Also wenn du nicht einen ganz anderen Thread meinst, dann musst du wohl noch was zwischen den Zeilen gesehen haben.

aber nirgendwo finde ich das Wort „Opfer“.

Nun, das liegt wohl am Thema.

Da wird darüber diskutiert, dass 15 Jahre+ eine lange Zeit
sind und dass man was tun muss.

Ja, nur steht es nicht in dem von dir hier dargestellten Zusammenhang. Die Forderung war entweder das juristisch verhängte Strafmaß dem real verbüßten anzupassen, also anstatt Lebenslänglich das zu verhängen was dann auch tatsächlich dabei raus kommt, oder Lebenslänglich wirklich lebenslänglich sein zu lassen. Das ist was ganz anderes als die von dir anscheinend hier wahrgenommene Mitleidsnummer.

Das Thema ob es lebenslänglich noch gibt hat sich im
Laufe der Postings ebenfalls zu dem Thema gewandelt, ob es
lebenslänglich noch/wieder geben SOLLTE. Insofern hat sich das
Thema ohne Deine Kenntnisnahme erweitert.

Wenn mir einer sagt, dass man einen Mörder eher ändern könne,
wenn man ihm verzeiht,

Von Verzeihung wurde hier glaube ich nicht gesprochen. Finde
ich auch unangemessen. Als außenstehender hat man da
eigentlich nichts zu verzeihen und die Verzeihung alleine
bewirkt wohl beim Täter eher wenig.

Weiter unten wird aber in einem Posting genau das so
dargestellt.

Ja jeder kann ja seine Meinung äußern, nur ist das kaum Gegenstand der Diskussion geworden.

dann frage ich auch mal, obwohl ich dafür jetzt vielleicht mal
wieder Prügel bekomme, ob man denn die Opfer auch wieder lebendig
machen kann indem man ihnen (oder dem Mörder) verzeiht?

Was trägt das überhaupt zu der hier diskutierten Frage bei?
Welche Strafe macht denn irgendeine Tat an Leib und Leben
ungeschehen? Welche Strafe kann auch nur ein blaues Auge
verschwinden lassen oder eine Vergewaltigung vergessen machen?
Selbst eine Sachbeschädigung wird nicht durch die Strafe
behoben, sondern durch zivilrechtliche Forderungen - wenn es
gut geht. Seltsame Überlegung also.

Nicht eine seltsame, sondern eine berechtigte Frage. Bei
Vergewaltigung und Mord ist der Schaden ja nicht
„kompensierbar“.

Natürlich darf man Fragen was man will. Nur ist die Antwort klar - dass es nämlich gar keine Kompensation durch Strafe gibt - und du bietest auch nichts anderes an.

Damit jedoch rücken nun zwei verschiedene
Überlegungen in den Vordergrund. Die einen sagen, wir müssen
den Täter „resozialisieren“. Die anderen sagen zuerst müssen
wir einmal die Gesellschaft schützen.

Die einen glauben daran, dass gnadenloses wegschließen eine Gesellschaft schützen kann. Gesellschaften die diese Schiene fahren sind nur oft gerade die, die einen unendlichen Nachschub an Gewalttätern erzeugen. Mitmenschlichkeit ist nicht teilbar.

In den letzten
Jahrzehnten wurde resozialisiert auf Teufel komm raus.

Und in den letzten 10 bis 15 Jahren wurden neue tatbestände geschaffen das Strafmaß raufgesetzt, Hafterleichterungen gestrichen ohne das sich an der schon lange fallenden Tendenz in der Gewaltkriminalität etwas erkennbar verändert hätte.

Aber die Anzahl der Fälle von Mödern, die auf Freigang oder nach
Begnadigung wieder morden, wächst ständig.

Sagt wer? Die Bildzeitung? Ich hab die letzten Statistiken nicht mehr verfolgt aber zumindest vor drei oder vier Jahren sagte die was ganz anderes aus. Hast du Aktuelle Zahlen?

Ebenso die Anzahl der Wiederholungsvergewaltiger. Also sehe ich hier einen
dringenden Bedarf, nicht nur auf die Situation der Täter
sondern auch der Opfer zu sehen. Straferleichterungen mit
globaler Wirksamkeit, wie z.B. die Abschaffung von
„lebenslänglich“ wirken unter diesem Gesichtspunkt wie Hohn.

Wie bereits gesagt wurden Hafterleichterungen und auch Resozialisierungsmaßnahmen in der Vergangenen Zeit immer weiter reduziert. Das halte ich abseits von der frage wie Mord zu bestrafen ist für ein Sicherheitsproblem. Denn wenn ein Straftäter dann mal wieder raus kommt, ist es in meinem ganz egoistischen Sicherheitinteresse, dass er mit dem Leben in Freiheit ohne weitere Straftaten zurecht kommt.

Wenn hier immer wieder darauf verwiesen wird, dass es ja
zusätzlich auch Sicherheitsverwahrung gibt, aber gleichzeitig
jemand aus dem Strafvollzug schreibt, dass er lebenslänglich mit
Sicherheitsverwahrung noch nie gesehen hat, dann scheint hier
eine Lücke zu klaffen.

Ähm, wenn du den Beitrag von Rock-Lady ganz am Ende meinst, dann sagt sie zu Sicherheitsverwahrung gar nichts. Vielmehr sagt sie aus, dass in 22 Jahren keine einzige entlassene Mörderin rückfällig geworden ist. Das zeigt höchstens eine Lücke zu deiner anscheinenden Wahrnehmung, dass viele Mörder rückfällig werden.

Aber wir reden hier auch über Vergewaltiger, Terroristen und den
gelegentlichen Psychokiller. Also Mörder, die bereits
wiederholt getötet haben und bewiesen haben, dass sie
jederzeit erneut dazu fähig sind.

Darüber redest Du vielleicht, nach meiner Wahrnehmung der Diskussion hier geht es nicht um diese Sonderfälle, sondern um grundsätzlichere Fragen. Weißt du zufällig wieviel Prozent der Mörder „Triebtäter“ oder „Mehrfachmörder“ sind? Ich hab auch keine Zahl, aber der weit überwiegende Teil der Mörder sind auf jeden Fall „Gelegenheits-“, „Einzeltäter“ die in der Regel sogenannte „Beziehungstaten“ begangen haben.

„Soll“ ist ebenfalls ein sehr hübscher rethorischer Trick, der
aber im Gegensatz zu „genügend“ nicht einmal für sich in
Anspruch nehmen kann, dass einer schon einer zuviel ist.

Soll schrieb ich, weil ich, die aktuellen Statistiken dazu nicht studiert habe und sollte etwas ganz anderes aussagen als du da hineininterpretiert hast.
Dein rhethorischer Trick - wenn man das dann noch so nennen kann - ist aber nicht mehr hübsch. Du wirfst hier alle möglichen Dinge durcheinander. Wir sprachen hier von Mördern. Du kommst mit einer allgemeinen Rückfallquote. Wenn du es nicht weißt, will ich es dir gerne sagen: Die Rückfallquote ist im Bereich der Kleinkriminalität am höchsten und bei Kapitalverbrechen am Geringsten. Aus den von dir genannten Zahlen lässt sich für unser Thema hier gar nichts ableiten.

Außerdem hatte ich ganz ausdrücklich Sexualstraftäter von meinen Schlussfolgerungen ausgenommen. Mit diesen verhält sich manches anders. Zum Glück sind sie aber unter den Mördern eine Randgruppe.
Mag sein, dass dir dieses Thema am Herzen liegt und du dazu die Diskussion erweitern möchtest. Dann tue aber nicht so, als wäre das schon mein Thema gewesen und als würden irgendwelche Zahlen dazu mein Argument widerlegen. Das ist schon fast bösartig.

Gruß
Werner

wenn ein möreder erneut wegen diesem delikt verurteilt wird, was relativ selten der fall ist, wird er auf jeden fall „die besondere schwere der schuld“ als strafmass bekommen. das ist beim mann eher 25 wie 15 jahren. danach wird wohl die SV in kraft treten die ihm nochmal bis zu 10 jahren einbringen kann!!!
gruss simone

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Hi.
nochmal in kurzfassung: mörderinnen (!!!) habe ich in 22 berufsjahren NIE rückfällig erlebt. deshalb ist auch keine SV von nöten. klassische mörder, die ihre strafe abgesessen haben, werden in den seltensten fällen wieder rückfällig. anders sieht es aus bei vergewaltigern, kinderschändern, betrüger, räubern usw. da wird in den letzten jahren (auch bei frauen) vermehrt die SV ausgesprochen, da sie eine wesentlich größere gefahr für die menschheit darstellen wie der klassische mörder. das liest sich sehr suspekt, entspricht aber den tatsachen. auch die terroristen die ich kennengelernt habe, wurden resozialisiert…
auch die hafterleichterungen, urlaube, offener vollzug gingen drastisch zurück. so gab es vor 15 jahren in FFM einen offenen vollzug für 400 gefangene. mittlerweile sind es nur noch knapp 70 die dort inhaftiert sind.
es wäre aber mal schön wenn nicht nur die negativbeispiele angeprangert werden würden, sondern auch die abertausende von lockerungen die beanstandungsfrei laufen und abertausende von gefangenen die eben NICHT wieder rückfällig werden.
aber eines ist auch klar: vergewaltiger und kinderschänder gehören NIE wieder aus dem knast raus!!!
gruss simone/rock-lady

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es wäre aber mal schön wenn nicht nur die negativbeispiele
angeprangert werden würden, sondern auch die abertausende von
lockerungen die beanstandungsfrei laufen und abertausende von
gefangenen die eben NICHT wieder rückfällig werden.
aber eines ist auch klar: vergewaltiger und kinderschänder
gehören NIE wieder aus dem knast raus!!!
gruss simone/rock-lady

und dafür musst du soooo viel Text zitieren?
Das ewige Runterscrollen kann man vermeiden, indem man nur den Text vom Vorredner stehen lässt, der nötig ist um zu erkennen, auf was sich der antwortende bezieht.

Entschuldigige bitte bitte diesen lehrmeisterhaften Hinweis. Aber es ist nett gemeint, denn mit dieser Zitierweise machst du dir keine Freunde. Siehe FAQ:1327

TM

Hallo,
danke für deine Rückendeckung. Genau so hatte ich mir das gedacht.

Wobei man natürlich noch annehmen kann, dass der angebliche Mörder aus DDR-Zeiten nicht nach juristischen Kategorien als Mörder verurteilt wurde, sondern vielleicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags (ich weiß nicht ob es das analog im DDR-Strafrecht gab) - also nur landläufig so bezeichnet wurde.
Aber selbst dann wird er nun kaum nach der Minimalzeit rauskommen.

Gruß
Werner

Mein lieber Irubis,

auch ich möchte ein paar Gedanken zu deinen Fragen beisteuern.

Die Zeitgemäßheit des Strafrechts allgemein zu beurteilen, ist schwierig. Das hängt ja letztlich vom Zeitgeist ab. Der Staat ist hier recht fortschrittlich, in der Bevölkerung aber herrschen teils Vorstellungen von Gerechtigkeit, die man definitiv als voraufklärerisch bezeichnen kann und muss. Viel wichtiger als die Frage, ob das Strafrecht zeitgemäß ist, finde ich persönlich jene, ob es gut ist. Das zu beantworten, setzt schon mal voraus, dass man sich über die Strafzwecke klar ist, und über die wird schon seit Jahrtausenden gestritten. Schon in der Antike gab es Menschen mit der Vorstellung von rein präventiven Zwecken der Strafen, aber das hat sich bis heute nicht durchgesetzt (auch im Strafgesetzbuch nicht ganz).

Ich ganz persönlich sehe das Strafrecht eigentlich nur durch präventive Gedanken gerechtfertigt, sowohl durch general- als auch spezialpräventive. Der eingeschränkten Wirkung der Vorbeugung bin ich mir dabei bewusst, ich glaube aber fest daran, dass das Strafrecht durchaus solche Zwecke erfüllen kann. Wenn es nach mir ginge, würde sich das Strafrecht in Theorie und Praxis noch viel stärker an solchen Gedanken orientieren. Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung etwa ist etwas, das ich sehr begrüße; hingegen sind mir Vorstellungen davon, dass durch Bestrafung eine Art Gerechtigkeit hergestellt wird, eher fremd.

Was nun speziell die Frage der lebenslangen Freiheitsstrafe angeht:

Es gibt im Strafrecht, speziell bei den Tötungsdelikten, noch mehr, das einer Reform bedürfte. Nach dem Status quo verhält es sich ja so, dass die Rechtsprechung die einfachgesetzlichen Strafvorschriften verfassungskonform auszulegen sucht. Hier gibt es teils reichlich konstruiert wirkende Lösungen und auch viel Streit unter den Gelehrten. Das alles könnte man durch Gesetzesreformen ändern. Es geht hierbei etwa um Einschränkungen bei der Anwendung des Mord-Paragrafen, aber auch um das Verhältnis von Mord und Totschlag zueinander. Was Letzteres angeht, so muss man allerdings sagen, dass die Rechtsprechung, wenn sie nur wollte, zwanglos zu vernünftigeren Ergebnissen käme, wenn sie nur wollte; der BGH steht mit der Ansicht, Mord und Totschlag seien zwei voneinander unabhängige Grundtatbestände, ja ziemlich allein da.

Ich selbst befürworte Reformen, und das einzige Gegenargument, das ich kenne: Es gibt Wichtigeres, schließlich läuft’s doch auch so. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, wenn es mich auch im Ergebnis nicht befriedigt. Würde man etwa als Strafandrohung für Mord 20 Jahre festschreiben, so wäre das Ergebnis allerdings anders, nicht aber zwingend besser als nach jetziger Rechtslage und Rechtsprechung. Derzeit wird der Mörder eben zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, kann aber darauf hoffen, nach etwa 15 bis 20 Jahren entlassen zu werden und zwar auf Bewährung. Das gewährt sogar ein bisschen mehr Flexibilität als eine Verurteilung fix zu 20 Jahren, denn dann ist spätestens nach 20 Jahren eben Schluss. Freilich kann man das wiederum auch gut und richtig so finden (Rechtssicherheit). Aber: Letztlich könnte man ähnliche rechtliche Ergebnisse auch mit anderen Gesetzeswortlauten erzielen. Was du ja beklagst, ist die Abweichung von Gesetzeswortlaut und Ergebnis. Und auch, wenn ich das ebenfalls beklagenswert finde und korrekturbedürftig, meine ich schon, dass letztlich das isoliert betrachtete Ergebnis das Wichtigere ist.

Levay

Wie kommst du eigentlich darauf, dass jemand, der einmal gemordet hat, mit höherer Wahrscheinlichkeit ein zweites Mal morden wird? Kannst du das irgendwie belegen, verfügst über das nötige kriminologische Wissen, oder ist das nur so ein „Gefühl“, das auf Zeitungsartikeln beruht?

Levay

So wie es jetzt ist, kann
sich jeder Straftäter am Zeigefinger einer Hand ausrechnen,
dass er nach Mord ab mindestens 15 Jahren wieder rauskommt.

Nein, das kann er eben nicht. Das ist es ja: Er ist ja zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Wäre die Strafe eine zeitige, könnte er es sich genau ausrechnen.

Ich glaube übrigens nicht, dass sich sonderlich viele Mörder solche Gedanken machen. Die meisten Taten geschehen doch aus Eifersucht und anderen emotionalen Gründen. Da spielt die Strafandrohung vermutlich überhaupt keine Rolle.

Levay

Der Normalfall ist doch, dass der Lebenslängliche nach 15
Jahren freikommt.

Komisch dass der Normalfall im Schnitt bei ca 20 Jahren liegt… und es gibt Leute die seit über 30 Jahren sitzen.

Gruss Ivo

Grrrr…

Und da ist das Juristendeutsch schon immer eher „weltfremd“,
bzw. dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht angepasst (worden).

Wieso möchtest du den Juristen eigentlich keine Fachtermini zubilligen? Kommt dir denn gar nicht der Gedanke in den Sinn, dass diese Ausdrücke nötig sind? Lass mich nur ein Beispiel nennen: Statt „Verfügung von Todes wegen“ könnten Juristen, sollte man meinen, doch auch einfach immer „Testament“ sagen. Das würde jeder verstehen. Das Problem ist nur: Es gibt auch noch den Erbvertrag; der ist aber kein Testament und enthält eben trotzdem Verfügungen von Todes wegen.

Die Fachbegriffe, die Juristen benutzen und die Sprache für Laien unverständlich machen, haben (fast) alle ihre Berechtigung und ihren Sinn. Das machen Juristen nicht, weil sie das so toll finden, sondern weil sie mit einem Wort ganz präzise etwas ausdrücken.

Levay

gefangenen die eben NICHT wieder rückfällig werden.
aber eines ist auch klar: vergewaltiger und kinderschänder
gehören NIE wieder aus dem knast raus!!!

Doch. Natürlich. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern, das sind beides keine Delikte, die eine lebenslange Haftstrafre rechtfertigen.

Levay

Ja, so ist das ja bei Durchschnittswerten… einige liegen drüber, andere drunter.

Levay

will damit auch nur sagen, dass es keinen Auomatismus mit der Entlassun nach 15 Jahren gibt

Hi,

Das machen Juristen nicht, weil
sie das so toll finden, sondern weil sie mit einem Wort ganz
präzise etwas ausdrücken.

Kurz: um Rechtssicherheit zu erlangen.
Ich sehe das ähnlich wie du.

WoDi

keine lebenslange haftstrafe…aber eine sicherungsverwahrung. das gibt das gesetz her!!!
solche täter werden nie resozialisiert werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]