Lebenslänglich?

Hallo,

der „Fall Christian Klar“, der einige Mal zu lebenslänglicher und zusätlich 15 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wirft für mich die folgende Frage auf:
Ist unser Strafrecht eigentlich noch zeitgemäß? Mord wird immer noch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Obwohl das BVerfG schon vor langer Zeit eine lebenslange Freiheitsstrafe als der Verfassung widersprechend beurteilt hat. Der Normalfall ist doch, dass der Lebenslängliche nach 15 Jahren freikommt.
Wieso denn dann nach eine Strafandrohung, die lebenslang vorsieht. Eigentlich gibt es doch keinen Grund, diese Strafandrohung aufrecht zu erhalten. Oder sehe ich das falsch?

Gruss

Iru

Ist unser Strafrecht eigentlich noch zeitgemäß? Mord wird
immer noch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Obwohl
das BVerfG schon vor langer Zeit eine lebenslange
Freiheitsstrafe als der Verfassung widersprechend beurteilt
hat. Der Normalfall ist doch, dass der Lebenslängliche nach 15
Jahren freikommt.

Na ja, mir drängt sich da eher die Frage auf, ob diese höchstrichterliche Rechtsprechung noch zeitgemäß ist, bzw. jemals war.
Diese Rechtsprechung geht ja einher mit dem Paradigmenwandel in der Strafverfolgung und dem Strafvollzug bei dem von ihrem bisherigen primären Zweck im Sinne der Abschreckung und dem Schutz der Gesellschaft Abstand genommen wurde. Nun hat sich aber ja herausgestellt, das viele gesellschaftliche Strömungen, die für diesen Wandel verantwortlich waren für Staat und gesellschaftliches Gefüge höchst destruktiv waren und sind, weswegen ein umfassendes Überdenken und Prüfen der Praxis (was sowieso regelmäßig passieren sollte) erforderlich scheint.

Wobei hier der Aspekt der Sicherungsverwahrung nicht außer acht gelassen werden darf, welcher aber ja wieder eine völlig andere Baustelle ist.

Wieso denn dann nach eine Strafandrohung, die lebenslang
vorsieht. Eigentlich gibt es doch keinen Grund, diese
Strafandrohung aufrecht zu erhalten. Oder sehe ich das falsch?

Es besteht aber auf Grund der Rechtsauslegung in Konkurrenz zur Gesetzgebung auch kein Grund dies zu ändern, da die Rechtsauslegung als Konkretisierung der Gesetzgebung eben die tatsächliche lebenslängliche Freiheitsstrafe abgesehen von der Sicherungsverwahrung nicht vorsieht.
Ich würde das ähnlich sehen, wie die Todesstrafe, die im Saarland und in Bayern noch Teil der Landesverfassung ist, aber auf Grund des Bundesrechtes keine gültige Rechtsnorm darstellt.

Gruß Andreas

Hallo,

hat. Der Normalfall ist doch, dass der Lebenslängliche nach 15
Jahren freikommt.

der Normalfall ist frühestens nach 15 Jahren (vgl. § 57a StGB) und der Durchschnitt liegt bei 20 Jahren.

Gruß
Christian

Hallo,

der „Fall Christian Klar“, der einige Mal zu lebenslänglicher
und zusätlich 15 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt wurde,

was, wenn ich es richtig verstanden und gelesen habe, inzw. nicht mehr möglich ist.

;Obwohl

das BVerfG schon vor langer Zeit eine lebenslange
Freiheitsstrafe als der Verfassung widersprechend beurteilt
hat.

Allerdings sind Strafen mit mehr als 15 Jahren noch möglich, wenn man Wiki glauben kann: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsst…

Der Normalfall ist doch, dass der Lebenslängliche nach 15
Jahren freikommt.

Laut Wiki durchschn. 19 J.
Bei bes. Schwere der Schuld können das aber auch mal bis zu 25 J. werden.

Wieso denn dann nach eine Strafandrohung, die lebenslang
vorsieht. Eigentlich gibt es doch keinen Grund, diese
Strafandrohung aufrecht zu erhalten. Oder sehe ich das falsch?

Für besonders üble Straftäter kann es im Einzelfall schon angemessen sein, wenn nicht jeder nach 15 Jahren wieder raus kommt.

Z.B. wenn man sie nicht gutem Gewissen auf die Gesellschaft loslassen kann, weil die Gefährdung wegen Rückfalls viel zu groß ist. Darum gibt es ja auch Urteile mit anschl. Sicherheitsverwahrung.

Ich nehme als krasses Beispiel mal Hanibal Lector (Schweigen d. Lämmer) oder ganz grausame unheilbare Massenmörder/Sexualtäter.

Allerdings finde ich, dass man dann bei den Haftbedingunen (die ich nicht kenne) alles mögliche tun sollte, um den Aufenthalt einigermaßen „luxeriös“ zu gestalten. Also TV, Videos, Handy, Hofgang und auch Ausflüge mit Begleitung, gute Freizeitgestaltungsmöglichkeiten im Knast.

Es ist schwierig. Einige denken bestimmt, ich habe ein Rad ab, dass ich Schwerverbrechern das Knastleben auch noch angenehme gestalten würde. Eingesperrt sein ist eine große Strafe. Mehr als wir uns das vielleicht vorstellen können. Auch wenn Menschen etwas grausames getan haben, macht es die Leute auch nicht besser, wenn man sie jahrelangs mies behandelt und büßen, büßen, büßen lässt. Ich denke eher, das macht sie noch aggressiver.

Ich denke Menschen ändern sich eher, wenn man ihnen verzeiht, als wenn man ihnen nicht verzeiht.

TM

Es ist schwierig. Einige denken bestimmt, ich habe ein Rad ab,
dass ich Schwerverbrechern das Knastleben auch noch angenehme
gestalten würde.

Nö.

Eingesperrt sein ist eine große Strafe. Mehr

als wir uns das vielleicht vorstellen können. Auch wenn
Menschen etwas grausames getan haben, macht es die Leute auch
nicht besser, wenn man sie jahrelangs mies behandelt und
büßen, büßen, büßen lässt. Ich denke eher, das macht sie noch
aggressiver.

Ich denke Menschen ändern sich eher, wenn man ihnen verzeiht,
als wenn man ihnen nicht verzeiht.

Ich denke, es gibt in unseren Gefängnisnse genügend Menschen, die sich aufgrund ihrer Persönlichkeit (als Psychopath) nicht ändern. Nicht jeder Psycho ist ein Hannibal Lecter und so auffällig, es gibt genügend andere, denen einfach das Gewissen fehlt. Eine Reue kennen sie auch nicht. Und diese werden sich niemals ändern.

Gruss

Iru

Ich denke, es gibt in unseren Gefängnisnse genügend Menschen,
die sich aufgrund ihrer Persönlichkeit (als Psychopath) nicht
ändern. Nicht jeder Psycho ist ein Hannibal Lecter und so
auffällig, es gibt genügend andere, denen einfach das Gewissen
fehlt. Eine Reue kennen sie auch nicht. Und diese werden sich
niemals ändern.

Sehe ich auch so. Aber warum bezweifelst du den Sinn der Aufrechterhaltung einer lebenslangen Strafe?

Fändest du es besser solche Personen dann nach 15 J. rauszulassen?

TM

Hallo,
lebenslänglich heißt unbegrenzt, unter der Bedingung, dass der Betroffene eine andauernde Gefahr für andere darstellt.
Insofern hat auch das Verfassungsgericht die Lebenslängliche Strafe nicht verworfen, sondern nur an weitere Kriterien als eine vergangene Schuld gebunden. Dies entspricht dem primären Zweck des Strafvollzuges den Straftäter zu bessern und ihn für ein Leben in der Gemeinschaft (wieder) zu befähigen. Das was das Gericht gefordert hat, ist das nach verbüßen einer Mindeststrafe grundsätzlich die Chance auf Entlassung bestehen muss, das ist kein Automatismus.

Tatsächlich gibt es auch weiterhin die lebenslange Strafe, wenn etwa jemand mit 80 einen Mord begeht, wird er voraussichtlich höchstens noch wegen Haftunfähigkeit herauskommen, außerdem sitzt - wenn ich mich richtig erinnere und er nicht inzwischen gestorben ist - der am längsten einsitzende Mörder in Deutschland seit fast 40 Jahren im Knast trotz Verfassungsgerichtsurteil, weil er eben eine andauernde Gefahr darstellt.

Gruß
Werner

Hallo, Werner

(…) außerdem sitzt - wenn ich mich richtig erinnere
und er nicht inzwischen gestorben ist - der am längsten
einsitzende Mörder in Deutschland seit fast 40 Jahren im Knast
trotz Verfassungsgerichtsurteil, weil er eben eine andauernde
Gefahr darstellt.

der am längsten einsitzende Häftling ist Heinrich Pommerenke:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1901332_0…
„Keiner ist in Deutschland länger hinter Gittern eingesperrt als Heinrich Pommerenke. Am 19. Juni 2009 werden es 50 Jahre.“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1904472_0…
"(…) Und doch scheint selbst angesichts der schweren Krankheit ein Ende der Dauerhaft nicht in Sicht. Vor vier Jahren stufte ein Gutachter den alten kranken Mann als ungeeignet für eine Entlassung ein, obwohl seine Strafe seit 2001 als verbüßt gilt.

Wenig verwunderlich: In all den Jahrzehnten bekam Pommerenke nur wenige Stunden Therapie - das jahrelange Ringen seines Anwalts um weitere Therapie-Angebote scheiterte an der Justizbürokratie. (…)"

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke

Gruß
karin

Sehe ich auch so. Aber warum bezweifelst du den Sinn der
Aufrechterhaltung einer lebenslangen Strafe?

Fändest du es besser solche Personen dann nach 15 J.
rauszulassen?

Nein, genau das eben nicht. Nur bin ich der Auffassung, dass die Strafandrohung lebenslänglich eben nicht lebenslänglich bedeutet. Und diesem Wandel sollte man entweder durch zeitige Strafandrohung Rechnung tragen oder Lebenslang wirklich bis an des Ende des Lebens sein lassen. So wie es jetzt ist, kann sich jeder Straftäter am Zeigefinger einer Hand ausrechnen, dass er nach Mord ab mindestens 15 Jahren wieder rauskommt.

Gruss

Iru

Nein, genau das eben nicht. Nur bin ich der Auffassung, dass
die Strafandrohung lebenslänglich eben nicht lebenslänglich
bedeutet. Und diesem Wandel sollte man entweder durch zeitige
Strafandrohung Rechnung tragen oder Lebenslang wirklich bis an
des Ende des Lebens sein lassen. So wie es jetzt ist, kann
sich jeder Straftäter am Zeigefinger einer Hand ausrechnen,
dass er nach Mord ab mindestens 15 Jahren wieder rauskommt.

Dann läuft die ganze Sache ja letzlich auf die Definition der „Begrifflichkeiten“, bzw. Wortwahl in den Gesetzen hinaus.

Und da ist das Juristendeutsch schon immer eher „weltfremd“, bzw. dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht angepasst (worden).
Wenn man bedenkt, wie alt einige Gestze bereits sind und nicht überarbeitet wurden, ist das auch kein Wunder :wink:

Da dein Beitrag im Politikbrett steht, interpretierte ich dein Anliegen in einem anderen Kontext, als wenn es in allg. RF gestanden hätte.
Dann hätte ich es vermutlich anders eingeordnet. Nämlich eher am gesetzl. Benutzen des Begriffes „lebenslang“, statt an den moralisch oder gesellschaftlichen Hintergründen.

TM

Da dein Beitrag im Politikbrett steht, interpretierte ich dein
Anliegen in einem anderen Kontext, als wenn es in allg. RF
gestanden hätte.
Dann hätte ich es vermutlich anders eingeordnet. Nämlich eher
am gesetzl. Benutzen des Begriffes „lebenslang“, statt an den
moralisch oder gesellschaftlichen Hintergründen.

Na ja,

ich hatte überlegt, wo ich es reinstellen solle. Das Rechtsbrett erschien mir nicht so passend, da es eigentlich keine direkte rechtliche Frage war. Eher rechtspolitisch - was dann meinem Erachten nach eher in Innenpolitikbrett passt.

Gruss

Iru

Na ja,

ich hatte überlegt, wo ich es reinstellen solle. Das
Rechtsbrett erschien mir nicht so passend, da es eigentlich
keine direkte rechtliche Frage war. Eher rechtspolitisch - was
dann meinem Erachten nach eher in Innenpolitikbrett passt.

Es passt sicher in beide Bretter. Deswegen ja meine Differenzierung.

Die eine Seite ist die, mit den Rechtsgelehrten darüber zu diskutieren, ob die im Gesetz verwendeten Begrifflichkeiten geändert oder umdefiniert werden sollten, um mehr Klarheit/klarere Strafmaße zu formulieren/definieren.

Das passt nach meinem Verständnis durchaus ins Rechtsbrett, da im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes ja gerade die im Brett üblichen Fragen nicht der eigentliche Brettdefinition entspricht, sondern der (Zitat) „Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen“. Also die reine Diskussion über das Rechtswesen an sich.

Steht dieses Thema im Politikbrett = Meinungsbrett geht es für mein Empfinden eher um den gesellschaftlichen Hintergrund (ein spezielles Brett, in Richtung „Gesellschaftspolitik“ gibt es ja nicht), oder halt um Meinungen wie die Leute zu dem Strafmaß lebenslänglich insgesamt stehen.

Aber das ist halt meine Assotiation und Interpretation. Also nur ein Erklärung. Es ist oftmals schwierig, für ein Thema das „passende“ Brett zu finden, da einige Themen eben in verschiedene Bretter passen.
Nur hat halt jedes Brett eine gewisse Tendenz, und die Leser setzen das gleiche thema deshalb evtl. in einen jeweilen kontext. Je nach dem in welchem Brett das Thema angesprochen wird.

TM

Hallo.
ich habe die ganzen artikel gelesen.
ich arbeite seit 22 jahren in einem frauengefängnis. bei denen ist die mindeststrafe für LL 15 jahre und bei der besonderen schwere der schuld 20 jahre. ich habe einige LL-frauen während der haftzeit begleitet, auch terroristinnen. KEINE davon ist je wieder rückfällig geworden da sie ihre lektion gelernt haben. aber die letztendliche entscheidung wie lange jemand sitzen muss, obliegt den behörden und kann auch vom einzelnen gefangenen selbst beeinflusst werden. arbeitet er am vollzugsziel mit dann kann er die „mindeststrafe“ für LL bekommen. tut er das nicht verlängert sich das entsprechend.
bei männern wird oftmals 20 jahre und bei der besonderen schwere der schuld, 25 jahre als LL-strafmaß angesehen. SV bei LL habe ich bisher noch nicht mitbekommen. aber glaubt mir eines, egal ob 15, 20 jahre oder LL, diese haftdauer ist verdammt lang!!! es gibt tv, play station 1, dvd-player und musikanlagen. handys sind im geschlossenen vollzug verboten.
diese diskussion um eine gesetzesänderung ist zwar interessant, bringt uns aber nicht weiter, da wir das sowieso nicht beeinflussen können!!
gruss rock-lady

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Hallo,

Nein, genau das eben nicht. Nur bin ich der Auffassung, dass
die Strafandrohung lebenslänglich eben nicht lebenslänglich
bedeutet. Und diesem Wandel sollte man entweder durch zeitige
Strafandrohung Rechnung tragen oder Lebenslang wirklich bis an
des Ende des Lebens sein lassen. So wie es jetzt ist, kann
sich jeder Straftäter am Zeigefinger einer Hand ausrechnen,
dass er nach Mord ab mindestens 15 Jahren wieder rauskommt.

Diese Logik erschließt sich mir nun überhaupt nicht. Abzählen kann da nähmlich niemand was. Das einzige was einigermaßen sincher ist, ist dass man nicht vor 15 Jahren wieder raus kommt. Da aber der Durchschnitt bei etwa 20 Jahren Liegt, heißt dass das für jeden der nach 15 Jahren rauskommt 5 Leute erst nach 21 Jahren rauskommen oder einer erst nach 25 usw. Und wie oben gennanntes Beispiel zeigt, kann man auch tatsächlich bis zum bitteren Ende drin bleiben.

Gruß
Werner

Hallo Irubis, hallo Allerseits,

bei den Diskussionen um angemessenen Strafen wird häufig Übersehen, dass die abgesessene Gefängnisstrafe einen Teil der Strafe(n) darstellt.
Neben der strafrechtlichen Aspekt gibt es ja auch den Privatrechtlichen. Der Straftäter ist häufig auch Schadensersatzpflichtig gegenüber Opfer und Hinterbliebenen (Wie das in der Praxis gehandhabt wird, können hier Experten beschreiben).
Wenn der Straftäter dann aus dem Knast rauskommt, kann er sein Leben nicht einfach wie vor dem Knast weiterführen. Die Wohnung ist weg, die Arbeit ist weg und häufig auch die Familie. Und nun muss der entlassene Straftäter ein neues Leben in einer Gesellschaft aufbauen, die ihn nicht haben will. (Im Job- und Karriere-Brett gelten Lücken im Lebenslauf als fürchterlicher Fauxpas, denn es könnte sich ja ein Gefängnisaufenthalt darin verbergen.)

Natürlich ist es leichter, wenn man ein festes Netz hat, welches ihn auffängt, Familie, Gang, Freundeskreis, usw…

Gruß
Carlos

Hallo,

ich habe einen Teil dieser Diskussion durchgelesen und irgendwie kommt mir das alles ein Bisschen seltsam vor. Da wird seitenlang darüber diskutiert ob man die Täter früher freilassen soll, therapieren soll oder ihnen das Gefängnis luxuriöser machen soll, aber nirgendwo finde ich das Wort „Opfer“.
Wenn mir einer sagt, dass man einen Mörder eher ändern könne, wenn man ihm verzeiht, dann frage ich auch mal, obwohl ich dafür jetzt vielleicht mal wieder Prügel bekomme, ob man denn die Opfer auch wieder lebendig machen kann indem man ihnen (oder dem Mörder) verzeiht? Das kann man nämlich nicht. Und das Problem geht gleich noch weiter. Es hat ja bereits genügend Fälle gegeben in denen Mörder auf Freigang gleich wieder auf diesem Freigang gemordet haben. Es gab genügend Wiederholungstäter, die als geheilt entlassen wurden, bevor sie wieder töteten.
Nicht, dass mir jetzt einer vorwirft, ich würde mich hier für die Todesstrafe einsetzen oder ein alttestamentarisches „Auge um Auge“ fordern. Ich sehe lediglich nicht unbedingt die Notwendigkeit, Mödern noch mehr Möglichkeiten zu geben, wieder zu morden.

Gruß
Peter B.

Hallo,

ich habe einen Teil dieser Diskussion durchgelesen und
irgendwie kommt mir das alles ein Bisschen seltsam vor. Da
wird seitenlang darüber diskutiert ob man die Täter früher
freilassen soll, therapieren soll oder ihnen das Gefängnis
luxuriöser machen soll,


Der Teil der Diskussion ist mir irgendwie entgangen.

aber nirgendwo finde ich das Wort „Opfer“.

Nun, das liegt wohl am Thema.

Wenn mir einer sagt, dass man einen Mörder eher ändern könne,
wenn man ihm verzeiht,

Von Verzeihung wurde hier glaube ich nicht gesprochen. Finde ich auch unangemessen. Als außenstehender hat man da eigentlich nichts zu verzeihen und die Verzeihung alleine bewirkt wohl beim Täter eher wenig.

dann frage ich auch mal, obwohl ich dafür jetzt vielleicht mal
wieder Prügel bekomme, ob man denn die Opfer auch wieder lebendig
machen kann indem man ihnen (oder dem Mörder) verzeiht?

Was trägt das überhaupt zu der hier diskutierten Frage bei? Welche Strafe macht denn irgendeine Tat an Leib und Leben ungeschehen? Welche Strafe kann auch nur ein blaues Auge verschwinden lassen oder eine Vergewaltigung vergessen machen? Selbst eine Sachbeschädigung wird nicht durch die Strafe behoben, sondern durch zivilrechtliche Forderungen - wenn es gut geht. Seltsame Überlegung also.

Das kann man nämlich nicht.

Genau, warum sollte man also sowas überhaupt diskutieren?

Und das Problem geht gleich noch weiter. Es hat ja bereits
genügend Fälle gegeben in denen Mörder auf Freigang gleich
wieder auf diesem Freigang gemordet haben. Es gab genügend
Wiederholungstäter, die als geheilt entlassen wurden, bevor
sie wieder töteten.

Genügend ist immer ein schönes Argument und im Sinne von „jeder ist zu viel“ stimmt es auch irgendwie. Gefühlt ist die Bedrohungslage auch medial gepuscht. Wenn wir mal Triebtäter herausnehmen, dann soll aber in Deutschland statistisch gesehen die Rückfallquote von Mördern dem Grundrisiko der Bevölkerung entsprechen. Es ist also genau so wahrscheinlich, dass jemand Ersttäter wird, wie dass jemand, der seine Strafe abgesessen hat, wiederholt tötet.

Gruß
Werner

Hallo!

Es kann aber auch noch ganz anders sein.

Bei uns in der Gegend hat einer, der schon mal zu DDR-Zeiten einen Mord begangen hat, und nach der „Wende“ dummerweise wieder rauskam, vor ca. 2 Jahren ein kleines Mädchen regelrecht geschlachtet.
Darüber wurde hier im Forum auch geschrieben, aber die Einzelheiten sind so extrem brutal, das kam dehalb kaum in den Medien.
Derjenige wird jetzt noch 13 Jahre absitzen,
wenn er wieder rauskommt dürfte er dann so ca. 50 Jahre alt sein.

So aus Insiderkreisen „hinter vorgehaltener Hand“ hört man aber, dass seine Lebenserwartung im Knast deutlich höher sein dürfte, als wenn er wieder frei ist.

Denn der Vater des Mädchens war kein Deutscher.

Grüße, Steffen!

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Hallo,

ich habe einen Teil dieser Diskussion durchgelesen und
irgendwie kommt mir das alles ein Bisschen seltsam vor. Da
wird seitenlang darüber diskutiert ob man die Täter früher
freilassen soll, therapieren soll oder ihnen das Gefängnis
luxuriöser machen soll,


Der Teil der Diskussion ist mir irgendwie entgangen.

Scheint so, vielleicht nochmal alles durchlesen?

aber nirgendwo finde ich das Wort „Opfer“.

Nun, das liegt wohl am Thema.

Da wird darüber diskutiert, dass 15 Jahre+ eine lange Zeit sind und dass man was tun muss. Steht weiter unten in diesem Thread. Das Thema ob es lebenslänglich noch gibt hat sich im Laufe der Postings ebenfalls zu dem Thema gewandelt, ob es lebenslänglich noch/wieder geben SOLLTE. Insofern hat sich das Thema ohne Deine Kenntnisnahme erweitert.

Wenn mir einer sagt, dass man einen Mörder eher ändern könne,
wenn man ihm verzeiht,

Von Verzeihung wurde hier glaube ich nicht gesprochen. Finde
ich auch unangemessen. Als außenstehender hat man da
eigentlich nichts zu verzeihen und die Verzeihung alleine
bewirkt wohl beim Täter eher wenig.

Weiter unten wird aber in einem Posting genau das so dargestellt.

dann frage ich auch mal, obwohl ich dafür jetzt vielleicht mal
wieder Prügel bekomme, ob man denn die Opfer auch wieder lebendig
machen kann indem man ihnen (oder dem Mörder) verzeiht?

Was trägt das überhaupt zu der hier diskutierten Frage bei?
Welche Strafe macht denn irgendeine Tat an Leib und Leben
ungeschehen? Welche Strafe kann auch nur ein blaues Auge
verschwinden lassen oder eine Vergewaltigung vergessen machen?
Selbst eine Sachbeschädigung wird nicht durch die Strafe
behoben, sondern durch zivilrechtliche Forderungen - wenn es
gut geht. Seltsame Überlegung also.

Nicht eine seltsame, sondern eine berechtigte Frage. Bei Vergewaltigung und Mord ist der Schaden ja nicht „kompensierbar“. Damit jedoch rücken nun zwei verschiedene Überlegungen in den Vordergrund. Die einen sagen, wir müssen den Täter „resozialisieren“. Die anderen sagen zuerst müssen wir einmal die Gesellschaft schützen. In den letzten Jahrzehnten wurde resozialisiert auf Teufel komm raus. Aber die Anzahl der Fälle von Mödern, die auf Freigang oder nach Begnadigung wieder morden, wächst ständig. Ebenso die Anzahl der Wiederholungsvergewaltiger. Also sehe ich hier einen dringenden Bedarf, nicht nur auf die Situation der Täter sondern auch der Opfer zu sehen. Straferleichterungen mit globaler Wirksamkeit, wie z.B. die Abschaffung von „lebenslänglich“ wirken unter diesem Gesichtspunkt wie Hohn. Wenn hier immer wieder darauf verwiesen wird, dass es ja zusätzlich auch Sicherheitsverwahrung gibt, aber gleichzeitig jemand aus dem Strafvollzug schreibt, dass er lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung noch nie gesehen hat, dann scheint hier eine Lücke zu klaffen.
Was hat das mit der Diskussion zu tun? Wenn man die Problematik „lebenslänglich“ als reines juristisches Problem betrachtet, vielleicht nichts, wenn man es als Problem einer Gesellschaft betrachtet, in der Familien ihre Kinder sicher auf den Schulweg schicken wollen, in der Frauen alleine zu ihrem Auto gehen können ohne Angst haben zu müssen, dass wieder ein Resozialisierter da lauert, dann hat es aber vielleicht doch etwas mit diesem Thema zu tun. Das Abwinken der Opfer und weiterer potentieller Opfer wird also vielleicht das rein juristische Problem lösen, nicht aber das dahinter liegende gesellschaftliche.

Das kann man nämlich nicht.

Genau, warum sollte man also sowas überhaupt diskutieren?

Die Fragestellung ist, wie kann man Weiderholung verhindern, wenn jeder nach ungefähr zwanzig Jahren wieder raus ist. Es gibt sicher Fälle wo jemand aus persönlicher Feindschaft tötet, also die Gefahr der Weiderholung eher gering ist. Aber wir reden hier auch über Vergewaltiger, Terroristen und den gelegentlichen Psychokiller. Also Mörder, die bereits wiederholt getötet haben und bewiesen haben, dass sie jederzeit erneut dazu fähig sind. Da wird also diskutiert, dass Christian Klar schon so lange sitzt. Und seine Opfer sind schon so lange tot. Also sehe ich das keinen Grund, dem implizieten Mitleid mit dem armen Terroristen zu folgen. Der Mann hat wiederholt gemordet bevor man ihn überhaupt das erste Mal fasste. Wenn man ihn rausläßt wird er vielleicht ein ganz normaler Bürger, aber vielleicht auch nicht. Und was dann? Wieder ein paar Opfer, über die es sich nicht lohnt zu diskutieren?

Und das Problem geht gleich noch weiter. Es hat ja bereits
genügend Fälle gegeben in denen Mörder auf Freigang gleich
wieder auf diesem Freigang gemordet haben. Es gab genügend
Wiederholungstäter, die als geheilt entlassen wurden, bevor
sie wieder töteten.

Genügend ist immer ein schönes Argument und im Sinne von
„jeder ist zu viel“ stimmt es auch irgendwie. Gefühlt ist die
Bedrohungslage auch medial gepuscht. Wenn wir mal Triebtäter
herausnehmen, dann soll aber in Deutschland statistisch
gesehen die Rückfallquote von Mördern dem Grundrisiko der
Bevölkerung entsprechen. Es ist also genau so wahrscheinlich,
dass jemand Ersttäter wird, wie dass jemand, der seine Strafe
abgesessen hat, wiederholt tötet.

„Soll“ ist ebenfalls ein sehr hübscher rethorischer Trick, der aber im Gegensatz zu „genügend“ nicht einmal für sich in Anspruch nehmen kann, dass einer schon einer zuviel ist. Aber wir reden nicht über einen. Da finden wir z.B. die JVA Herford, die sich damit brüstet, dass die Rückfallquote der dort einsitzenden Nachwuchskriminellen die geringste aller vier GroßJVAs ist. 42%. Der Bundesdurchschnitt, also über alle vier gerechnet, liegt bei 78%. Aber schön, das ist ja über alles gerechnet, von Auto klauen bis Mord. Also schauen wir mal auf Sexualstraftäter. Rückfallquote 22% (Egg u.a. (2001). Evaluation von Straftäterbehandlungsprogrammen in Deutschland. Überblick und Meta-Analyse.Behandlung gefährlicher Straftäter. Herbolzheim: Centaurus (2001)), bei pädophilen Tätern beinahe doppelt so hoch, nämlich 40-50% (u.a. ebenfalls Egg). Also, wir reden nicht über einen. Und das „soll“ bedeutet offensichtlich genau das, was das Wort aussagt. Es SOLL so sein, ist es aber nicht.

Gruß
Peter B.

Hallo,

Und wieso soll der nach 15 Jahren wieder draußen sein? Bei einem wiederholt als Mörder verurteilten ist ein vorzeitige Entlassung nach der Mindestzeit kaum wahrscheinlich.

Gruß
Werner