Lebenslängliches Wohnrecht

Hallo. Ich habe meiner Frau ein lebenslängliches Wohnrecht an meinem Haus nach §1090-1092 BGB zur Mitbenutzung eingeräumt. Mittlerweile bin ich geschieden u. ausgezogen. Ich allein tilge das Darlehen u. zahle die Nebenkosten. Frage: kann ich eine Nutzungsentschädigung ( Miete)verlangen?