Lebenslange Garantie auch bei Selbstverschuldung

Hallo!

Nur so aus Interesse: Schließt „Lebenslange Garantie (kaputter Gegenstand einschicken -> Ersatz zurück) auch bei Selbstverschuldung“ ebenfalls wiederholte mutwillige Zerstörung des Produkts mit ein?

Wär ja lustig…

Danke!

Nur so aus Interesse: Schließt „Lebenslange Garantie (kaputter
Gegenstand einschicken -> Ersatz zurück) auch bei
Selbstverschuldung“ ebenfalls wiederholte mutwillige
Zerstörung des Produkts mit ein?

Das hängt von den Bedingungen dieser „Garantie“ ab - allgemein kann man das nicht sagen.
Es wäre ja zB denkbar, daß der Verkaufer lebenslang für die völlige Nutzlosigkeit des Produkts garantiert und deshalb groß „lebenslange Garantie“ auf die Verpackung druckt.

LG
Stuffi

Hallo,
imho gibt es gar keine lebenslange Garantie, weil das unlauterer Wettbewerb wäre. So mußten das z.B. Tupperware und Land’s End abschaffen und durch eine langjährige Garantie ersetzen. Aber ich habe dazu keine Urteile oder Paragraphen parat - ianal.
Alles weitere hängt von den jeweiligen Garantiebestimmungen ab, die der Garantiegeber gewährt. Und da ist er ziemlich frei, es gibt also keineswegs irgendwelche Standardregeln oder gesetzliche Bestimmungen, die da was vorschreiben. Und deshalb wirst Du in allen Garantiebestimmungen irgendwas finden über Ausschluß von Misbrauch der Ware, Ausschluß von Verschleißteilen, meist irgendwas von Originalverpackung, Kaufbeleg, ausgefülltem Garantieschein etc.
Die Garantiebedingungen, die bei mutwilliger Zerstörung Ersatz gewähren möchte ich sehen. Wäre wirklich lustig. Und solche Witze macht keiner, der was verdienen will.
Gruß
loderunner

Hallo!

Nur so aus Interesse: Schließt „Lebenslange Garantie (kaputter
Gegenstand einschicken -> Ersatz zurück) auch bei
Selbstverschuldung“ ebenfalls wiederholte mutwillige
Zerstörung des Produkts mit ein?

Die Firma Tupperware hat früher eine lebenslange Garantie nur bei Verschleiß gewährt. Falsche Benutzung war auch dort nie Gegenstand der Garantie (darauf wurde sorgfältig geachtet).