Ist ein Ehepaar gemeinsamer Eigentümer eines Wohngrundstücks und setzt sich gegenseitig als Vorerben ein, muß das lebenslange Wohnrecht für den Längstlebenden, auch Recht auf Teil- oder Ganzvermietung im Grundbuch noch extra eingetragen werden ?
Ist ein Ehepaar gemeinsamer Eigentümer eines Wohngrundstücks und setzt sich gegenseitig als Vorerben ein,
… damit wird der Längerlebende im Erbfall alleiniger Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.
lebenslange Wohnrecht für den Längstlebenden, auch Recht auf Teil- oder Ganzvermietung im Grundbuch noch extra eingetragen werden ?
Nein, weil er alleiniger Eigentümer ist.
Naja, wenn noch Kinder da sind, würden die ja im Erbfall Miteigentümer! Also, Ehepartner bekommt die Hälfte, dann ist der Überlebende auf jeden Fall 3/4-Eigentümer, die Kinder teilen sich den Rest der geerbten Hälfte.
Aber ein Wohnrecht braucht mal als Eigentümer nun wirklich nicht eintragen lassen.
Außer, die Kinder wollen das bezahlte Haus als Sicherheit mit einer Grundschuld belasten!