Sehr geehrte Rechtsgelehrten,
mir kommt die Frage auf, ob der Kauf einer Wohnung mit lebenslange Wohnrecht ratsam ist.
Um wieviel günstiger als der Verkehrswert müsste so ein Objekt sein und kann man etwas unternehmen, wenn der Wohnrechtbesitzer irgendwann nicht mehr für seinen Verbrauch(Wasser, Gas, Strom) aufkommt oder randaliert?
Muss man befürchten, dass man das Wohnrecht auszahlen muss (z.B. an Sozialträger oder Altenheim) oder die Kinder erben, obgleich das Wohnrecht nicht eingeschränkt ist.
Kann man die Wohnung vermieten(und die Miete selbst behalten?, wenn der Wohnrechtbesitze im Altenheim ist?
Danke im voraus
mir kommt die Frage auf, ob der Kauf einer Wohnung mit
lebenslange Wohnrecht ratsam ist.
Um wieviel günstiger als der Verkehrswert müsste so ein Objekt
sein und kann man etwas unternehmen, wenn der
Wohnrechtbesitzer irgendwann nicht mehr für seinen
Verbrauch(Wasser, Gas, Strom) aufkommt oder randaliert?
Muss man befürchten, dass man das Wohnrecht auszahlen muss
(z.B. an Sozialträger oder Altenheim) oder die Kinder erben,
obgleich das Wohnrecht nicht eingeschränkt ist.
Kann man die Wohnung vermieten(und die Miete selbst behalten?,
wenn der Wohnrechtbesitze im Altenheim ist?
ein wohnrecht kann man unterschiedlich regeln, je nachdem, was man erreichen will…
gehen wir von dinglichen (eingetragenen) rechten aus, ist zwischen nießbrauch, wohnrecht(§§1090ff. bgb) und wohnungrecht (§ 1093 bgb) zu unterscheiden. außerdem besteht im WEG ebenfalls die möglichkeit eines wohnrechts.
die rechte unterscheiden sich in übertragbarkeit bzw. erlöschen im todesfall und darin, ob man die wohnung weitervermieten kann oder nicht (nicht z.b. bei § 1093 bgb).
daher bringt es nicht viel, wenn man nicht weiß, was dir am ehesten zusagt.
Hallo und danke sehr für das Aufzeigen der unterschiedlichen Gegebenheiten und der Komplexität.
Ich sehe in den Anzeigen fast immer „Es besteht lebenslanges Wohnrecht“ und sonst gibt es in der Regel keine weiteren Ausnahmen oder Einschränkungen dieses Rechts.
Was kann damit also verbunden sein?
Ein Wohnrecht bis zum Tode und ohne der Möglichkeit der Vermietung. Aber auch ein vererben oder übergeben an Dritte ist doch glaube bei reinem Wohnrecht nicht möglich?!
Lohnt sich eine Investition in solchen Anlagen?
Wer kauft denn sonst so ein Objekt?
Beängstigend wäre es, wenn das Recht nach dem Tode an andere weitergeht oder das Arbeitsamt, Pflegekasse, Sozialhilfekasse oder Rentenkasse die Auszahlung des Wohnrechts verlangt, wenn z.B. der Wohnrechtbesitzer in eine kleinere Wohnung oder Pflegeheim zieht.
Besteht bei oben genanntem Recht denn irgendeine Gefahr oder nicht-offensichtlichem Nachteil für den Käufer/Eigentümer?
Die komplexität der Sache ist schon beängstigend für Laien.
Danke im voraus