Person A hat ein Eigentumshaus. Person B hat für bestimmte Räume des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht „Sitz“ in dem Haus. Person B ist die Mutter der Exfrau von A. Kann nun Person B diese Ihr gehörigen Räume an eine Familienmitglied zur Nutzung überlassen ohne das Person A dem widersprechen kann? Was kann Person B generell mit diesem Sitz tun und was nicht? Das Wohnrecht ist auch im Grundbuch festgelegt.
Hallo,
es gibt das Wohnrecht - das bedeutet, die Person selber darf dort wohnen. Und es gibt den Nießbrauch, der bedeutet, dass die Person die Wohnung zu nutzen kann, wie sie will - auch durch Vermietung.
Kommt also drauf an, ob im Grundbuch wirklich nur Wohnrecht eingetragen ist.
Ist aber eher eine Frage für dass Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘.
Und: ianal!
Gruß
loderunner
Kommt also drauf an, ob im Grundbuch wirklich nur Wohnrecht
eingetragen ist.
Ist aber eher eine Frage für dass Brett ‚allgemeine
Rechtsfragen‘.
Und: ianal!