Hallo, liebe Experten!
Ich habe folgende rein theoretische Frage: Warum ist der Ehepartner, der in einer Langzeitehe (über 24 Jahre) immer arbeiten ging, dem anderen Ehepartner gegenüber, der die ganze Zeit zu Hause blieb und das Kind groß gezogen hat, zu lebenslangem finanziellen Unterhalt verpflichtet, während der nicht arbeitende Teil dafür keine Gegenleistung erbringen muss? Ich verstehe ja, dass man durch die Langzeitehe weitgehende Verpflichtungen eingeht, aber wieso regelt der Gesetzgeber das so einseitig zu Ungunsten des verdienenden Partners? Das geht irgendwie gegen meinen Gerechtigkeitssinn …
Ich würde mich freuen, wenn jemand darauf eine fundierte Antwort hätte.
Dankeschön für die Mühe!
Liebe Grüße
Jacqueline