Lebenslanger Unterhaltsanspruch nach Scheidung

Hallo, liebe Experten!

Ich habe folgende rein theoretische Frage: Warum ist der Ehepartner, der in einer Langzeitehe (über 24 Jahre) immer arbeiten ging, dem anderen Ehepartner gegenüber, der die ganze Zeit zu Hause blieb und das Kind groß gezogen hat, zu lebenslangem finanziellen Unterhalt verpflichtet, während der nicht arbeitende Teil dafür keine Gegenleistung erbringen muss? Ich verstehe ja, dass man durch die Langzeitehe weitgehende Verpflichtungen eingeht, aber wieso regelt der Gesetzgeber das so einseitig zu Ungunsten des verdienenden Partners? Das geht irgendwie gegen meinen Gerechtigkeitssinn …

Ich würde mich freuen, wenn jemand darauf eine fundierte Antwort hätte.

Dankeschön für die Mühe!

Liebe Grüße

Jacqueline

Da hast Du was missverstanden.
in der Regel bestand die Gegenleistung doch in der Kindererziehung/Betreuung und der Führung des gemeinsamen Haushaltes.

und von einem lebenslangen Unterhalt nach Trennung habe ich nichts gehört.

Hallo!

Nein, ein Bekannter von mir ist gerade genau dazu „verdonnert“ worden. Grund ist die lange Ehedauer. Ich verstehe ja, dass er seiner „Karriere“ (nicht wirklich, aber so ist wohl die juristische Auslegung) nachgehen konnte und dadurch jetzt einen finanziellen Vorteil der Ex-Frau gegenüber hat, den er nun ausgleichen muss. Wieso aber ist er ihr gegenüber weiterhin verpflichtet, sie ihm aber nicht? Nur theoretisch, praktisch stelle ich mir das auch schwierig vor, wenn sie z. B. einmal die Woche zum Bügeln, Kochen und Treppenreinigen kommen müsste.

Gruß

Jacqueline

Hallo,

weil der Unterhalt nach der Scheidung auf den Ausgleich abzielt (eben, dass der nicht-arbeitende Part dem Ehepartner den Rücken freigehalten hat, ihn bei seiner Karriere unterstützt hat usw. und dadurch die eigene Karriere und/oder Rentenbezüge vernachlässigt hat). Dieser Unterschied ist - in diesem Urteil - nicht wieder wettzumachen. Es geht nicht um gezahlte Dienstleistungen, sondern um verpasste Möglichkeiten.

Grüße
Siboniwe

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Der Denkfehler besteht darin, zu glauben nur einer der beiden Partner hätte gearbeitet.

Die Wahrheit ist sehr wahrscheinlich, dass beide Ehepartner gearbeitet habe aber nur einer der beiden dabei Geld verdient hat. Das Führen eines Haushaltes und das Aufziehen von Kindern ist nämlich auch Arbeit - und unter Umständen sehr viel anstrengender und stressiger als die Lohnarbeit (ich bin jedenfalls immer heilfroh, wenn das Wochenende vorbei ist).

Wenn die Frau 24 Jahre nicht oder nur stundenweise arbeiten gegangen ist , sondern sich um Haus, Mann und Kind gekümmert hat, welche Möglichkeiten hat sie dann jetzt, einen Job zu finden, von dem sie leben kann?
Nur geringe.
Auch wenn diese Entscheidung sicher nicht klug war - das Gesetz geht davon aus, dass sie einvernehmlich zwischen Mann und Frau getroffen wurde und dass beide gemeinsam die Konsequenzen verantwortlich sind. Konsequenz ist, dass die Frau Unterhalt braucht und der Mann, so er kann, diesen zahlt. Einen Automatismus für lebenslangen Unterhalt gibt es nicht.

Ich finde daran nichts Ungerechtes. Kann es sein, dass du die „Neue“ bist, und der Unterhalt dich stört?

Fakt ist wenn jemand verheiratet ist/war muss er/sie für den Ehepartner in Sachen Rente aufkommen da der /die nicht endgeldlich gearbeitet hat auch seine /Ihre Rente bekommt.Ausser der Expatner heiratet wieder dann ist man aus der >Nummer raus.Ich mußte auch von meiner Rente zahlen.Nach meiner Scheidung habe ich sofort Bescheid bekommen da mein mann nie oder selten eingezahlt hatte.eines Tages kam ein Brief das mein Emann verstorben sei und ich meine Rente wieder ganz bekomme.Das war auch ein Schlag in den Magen wir sind im Guten auseinander und ich hätte bis dato nichts davon erfahren wenn die Rentenversicherung mir nicht den Bescheid geschickt hätte.