'Lebenslanger' Vertrag?

Hallo,
mich würde folgendes interessieren.
Nehmen wir an, Person A, nennen wir ihn Max, hat einen Vertrieb, und verschiedene Partner, die auf Provisionsbasis für ihn verkaufen, unter anderem Person B, nennen wir ihn Moritz.

Max hat einen Vertrag mit Person C, nennen wir ihn Wilhelm. Wilhelm stellt die Produkte her, die Max mithilfe von Moritz u.a. vertreibt.

In dem Vertrag, den Max mit Wilhelm hat, steht, dass Wilhelm mit den bestehenden oder ehemaligen Partnern von Max, u.a. also Moritz, keine Geschäftsbeziehung eingehen darf. Damit soll sicher gestellt werden, dass Wilhelm nicht den Vorteil daraus zieht, dass Max Partner angeworben hat.

Nun wurde aber das gesamte System umstrukturiert, und zwischen Max und Wilhelm wurde ein neuer Vertrag geschlossen. In diesem steht eine solche Klausel nicht mehr.

Dieses neue System bringt mit sich, dass nun Moritz sowohl für Max als auch für Wilhelm arbeitet. Das steht nirgends schriftlich, aber es ist so.

Das neue System bewährt sich aber nicht und soll wieder geändert werden.

Frage: Für das neue System will Max, dass Moritz wieder ausschließlich für ihn arbeitet und beruft sich auf die Klausel in dem alten Vertrag, der aber durch den neuen Vertrag ja schon ersetzt worden ist.
Wilhelm aber will, dass Moritz ausschließlich oder zumindest teilweise weiter für ihn arbeitet.

Frage: Sind Wilhelm und Moritz an die Klausel eines längst ersetzten Vertrages gebunden, so dass Moritz quasi lebenslang nur für Max arbeiten darf und nicht für Wilhelm?

In dieser Frage steckt letztlich auch: Können Verträge additiv wirken? Kann es sein, dass ein solcher Vertrag quasi niemals gekündigt werden kann? Bzw. andersrum, wenn er jederzeit gekündigt werden kann, was bringt er dann?

Gespannt,
Julia

Hallo,

da kommt u.a. das Handelsrecht zum Zuge und Verträge sind hier kündbar.

si

da kommt u.a. das Handelsrecht zum Zuge und Verträge sind hier
kündbar.

Hallo,

was bedeutet das für diesen Fall:

  • Ist der alte Vertrag durch Abschluss des neuen automatisch aufgehoben?
  • Oder müsste im neuen Vertrag stehen, dass er den alten ersetzt, ansonsten gilt der alte zusätzlich zum neuen weiter?
  • Muss der alte Vertrag explizit gekündigt werden, auch wenn schon seit Jahren nach dem neuen verfahren wird, um diese Klausel außer Kraft zu setzen?
  • Kann Max auf diese alte Klausel pochen oder ist er machtlos, wenn Wilhelm den alten Vertrag einseitig kündigt?

Julia

Hallo,

was bedeutet das für diesen Fall:

  • Ist der alte Vertrag durch Abschluss des neuen automatisch
    aufgehoben?

***Nicht unbedingt, es sei denn, dass im neuen Vertrag vereinbart ist, dass damit der vorherige Vertrag ungültig wird.

  • Oder müsste im neuen Vertrag stehen, dass er den alten
    ersetzt, ansonsten gilt der alte zusätzlich zum neuen weiter?

***Das widerspricht sich, es kann nicht 2 Verträge geben, die im Gegensatz zu sich stehen, entweder gilt der alte oder der neue Vetrag, wobei beim neuen Vertrag vereinbart werdne muss, das damit der alte Vertrag aufgehoben wird.

  • Muss der alte Vertrag explizit gekündigt werden, auch wenn
    schon seit Jahren nach dem neuen verfahren wird, um diese
    Klausel außer Kraft zu setzen?

***Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die vom anderen Vertragspartner angenommen werden muss.
Es gilt eine einfache Regel: Verträge sind „schwebend unwirksam“, wenn sie gegen die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Schwebend unwirksam bedeutet, dass man zwar hier noch Geschäfte tätigen kann, wenn Beide damit einverstanden sind, aber wenn einer damit nicht mehr einverstanden ist, kann er hier „kündigen“.

si

Hallo si,

irgendwie verstehe ich deine Antworten leider nicht:

  • Ist der alte Vertrag durch Abschluss des neuen automatisch
    aufgehoben?

***Nicht unbedingt, es sei denn, dass im neuen Vertrag
vereinbart ist, dass damit der vorherige Vertrag ungültig
wird.

Und wenn das nicht so ist, welcher gilt dann?

  • Oder müsste im neuen Vertrag stehen, dass er den alten
    ersetzt, ansonsten gilt der alte zusätzlich zum neuen weiter?

***Das widerspricht sich, es kann nicht 2 Verträge geben, die
im Gegensatz zu sich stehen, entweder gilt der alte oder der
neue Vetrag, wobei beim neuen Vertrag vereinbart werdne muss,
das damit der alte Vertrag aufgehoben wird.

Was bedeutet das denn also für zwei Verträge, bei denen der eine ein paar Jahre gültig war und dann wird ein neuer abgeschlossen, der dann gelten soll, es steht aber NICHT drin, dass der alte aufgehoben wird (man hat sich aber so verhalten, weil irgendwie klar war, dass es so gemeint sein sollte)?

  • Muss der alte Vertrag explizit gekündigt werden, auch wenn
    schon seit Jahren nach dem neuen verfahren wird, um diese
    Klausel außer Kraft zu setzen?

***Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die
vom anderen Vertragspartner angenommen werden muss.
Es gilt eine einfache Regel: Verträge sind „schwebend
unwirksam“, wenn sie gegen die guten Sitten oder gegen
geltendes Recht verstoßen.
Schwebend unwirksam bedeutet, dass man zwar hier noch
Geschäfte tätigen kann, wenn Beide damit einverstanden sind,
aber wenn einer damit nicht mehr einverstanden ist, kann er
hier „kündigen“.

Das ist interessant, erklärt aber nicht, wie es mit einer Kündigung ist, wenn der Vertrag NICHT gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstößt.

Danke,
Julia