Hallo zusammen,
bin gerade dabei eine Wohnung zu kaufen. Die Maklerin hat mich eben informiert, daß bei der Wohnung ein lebenslanges Mietrecht eingetragen ist. Dies wird notariell gelöscht und auf die benachbarte Wohnnung eingetragen, die die betroffene Mieterin seit mehreren Jahren bewohnt.
Hat die Löschung sofortige Wirkung? Kann die Mieterin nach gewisser Zeit der Löschung/Änderung wiedersprechen? Was muss ich beachten? Welches Gesetz behandelt das Thema?
Finger weg von dieser Immobilie solange nicht im Grundbuch das lebenslange Mietrecht gelöscht ist. Zusagen sind Schall und Rauch. Verbindlich sind in diesen Fällen einzig und allein die im Grundbuch vermerkten Passagen. Also muss zuerst die Löschung vorgenommen werden und wenn diese vorliegt, dann kann mit einigermassen ruhigem Gewissen der Kaufvertrag notariell erledigt werden.
Behaltet Euch, wenn die Maklerin behauptet, es könn er st später diese Löschung erfolgen, dass im notariellen Vertrag Euch ein Rücktrittsrecht für den fall zusteht, dass es keine Löschung des lebenslangens Wohnrechtes gibt und dass sich der Verkäufer verpflichtet auf das Recht der Einrede zu verzichten, wenn von Euch die Rückabwicklung des Vertrages beantragt wird. Ausserdem würde ich dem Verkäufer auch einen Passus im Kaufvertrag abverlangen, dass er über die Rückerstattung des Kaufpreises hinaus einen Betrag von mindestens 5 % der Kaufsumme als Schadenersatz zahlen muss, wenn wehen dem nicht gelöschten Wohnrecht der Vertrag rückgängig gemacht wird. Ausserdem ist dann auch zu sichern, dass der Verkäufer in diesem Fall alle Kosten, die euch entstehen, inkl. Anwaltskosten tragen muss. Ist die Zusage „sauber“ wird der Verkäufer jederzeit eine solche Vereinbarung eingehen. Lehnt er eine solche Vereinbarung ab, ist die Sache mehr als faul.
Rückabwicklungen von Kaufverträgen sind überwiegend relativ schwierig, weil es hier oft nicht nur auf den schriftlichen Teil ankommt, sondern inbesondere ob mit Zeugen, insbesonderen Maklern gegenüber der Beweis möglich ist, dass der Makler eine Eigenschaft zugesichert hat, die nicht eintritt oder nicht vorliegt.
In die Haftung können meist nur die Makler genommen werden. Und der Käufer muss gute Gründe vorweisen können, weshalb er einen notariellen Vertrag mit dem Verkäufer unterschrieben hat, wo wesentliche Zusagen fehlen. Bei der Rückabwicklung muss man auch das Zusammenspiel von Makler und Verkäufer beweisen können. Ansonsten muss man notfalls gegen den Makler auf Schadenersatz klagen.
bin gerade dabei eine Wohnung zu kaufen. Die Maklerin hat mich
eben informiert, daß bei der Wohnung ein lebenslanges
Mietrecht eingetragen ist. Dies wird notariell gelöscht und
auf die benachbarte Wohnnung eingetragen, die die betroffene
Mieterin seit mehreren Jahren bewohnt.
Hat die Löschung sofortige Wirkung? Kann die Mieterin nach
gewisser Zeit der Löschung/Änderung wiedersprechen? Was muss
ich beachten? Welches Gesetz behandelt das Thema?
Die Löschung muss notariell erfolgen. Sie muss dann auch im Grundbuch eingetragen werden. Alles andere ist letztlich nihcts.