Lebenslanges unentgeldliches Wohnrecht

Vor10 Jahren habe ich mein Elternhaus mit Eltern gekauft. Kann ich sie an den Nebenkosten beteiligen? Was sind Nebenkosten.

Dann frage ich mal nach, was zahlst du denn seit 10 Jahren für das Haus ?
Bzw. was zahlen die Eltern nicht selbst ?

Im Vertrag müsste/sollte man all das regeln.

Wohnrecht heißt nur, man darf dort ohne Mietzahlung wohnen. Man muss aber alle Nebenkosten(Heizung, Strom, Wasser, Müll… ) und die laufende Unterhaltung selbst bezahlen.
Nur außergewöhnliche Unterhaltungsmaßnahmen (Beispiel neues Dach, neue Heizungsanlage) muss der Eigentümer tragen.

MfG
duck313

umlagefaehige Nebenkosten, fuer Mieter https://ratgeber.immowelt.de/a/umlagefaehige-nebenkosten-das-duerfen-vermieter-abrechnen.html Was Du mit Deinen Eltern abrechnen willst, ueberleg anhan der Liste mal selber.

Hallo,
in dem Vertrag mit meinen Eltern steht, dass diese die Betriebskosten für die Wohnung zu tragen haben. Eine Regelung dazu sollte auch in deinem Vertrag stehen.

Betriebskosten sind hier nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Im Wesentlichen:
Trinkwasser, Abwasser, Heizung (Brennstoff und Wartung), Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, …

Tschuldigung, aber ich verstehe den grundlegenden Sachverhalt nicht.
Was hast Du vo 10 Jahren von wem gekauft?
Dein ehemaliges Elternhaus von einem neuen Eigentümer? Kauf gemeinsam mit Deinen Eltern?
Oder hast Du Deinen Eltern das Ihnen gehörende Haus abgekauft? Gegen ein Wie auch immer geartetes lebenslanges Wohnrecht?
Du kommst hier vermutlich weiter, wenn Du den Sachverhalt etwas klarer darstellst.
LG
Amokoma1

Ausschließlich dann, wenn das vertraglich so abgemacht ist. Wenn du nicht schreibst, was denn da genau im Vertrag über das Wohnrecht drinsteht (notariell bestätigt und im Grundbuch eingetragen sonst gilt das nicht) kann man dir dazu auch nichts sagen.

Zu was sollen diese Überlegungen denn führen, wenn im Vertrag was anderes steht (was wir nicht wissen)?