Wir sind 7 Eigner eines Hauses zu unterschiedlichen Anteilen. Der größte Eigner ist verstorben und hat einem Miteigentümer lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Ist dieses Vorgehen rechtens?
Da sind 7 Eigner eines Hauses zu unterschiedlichen Anteilen.
Der größte Eigner ist verstorben und hat einem Miteigentümer
lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Ist dieses Vorgehen
rechtens?
Was meinst Du hier mit „eingeräumt“?
Moin,
das kommt doch sehr drauf an, was ggf. vertraglich geregelt wurde und wieviel der grösste Eigentümer hatte. Und wer wohnt dort? Der grösste Eigentümer? Gibt es irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen? Teilungserklärung? Erbschaftsvertrag?
Zuwenig Informationen …
Gruß
Ex.
Guten Tag,
Handelt es sich bei dem Miteigentum um deelles Bruchteilseigentum oder Wohnungseigentum?
Bei Wohnungseigentum ist sowas natürlich ohne weiteres zulässig.
Anders bei ideellem Miteigentum (Bruchteile)
Ein Wohnungsrecht an einem ideellen Miteigentumsanteil ist materiellrechtlich nicht zulässig. Wie sollte man auf einem MitEigtAnt auch "wohnen?)
ml.