Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller
Hallo Philipp,
vielen Dank für die Anfrage, aber ich weiß nicht so recht, wie ich Ihnen da weiterhelfen kann. Ich bin kein Jurist… Ist da was falsch in meinem Profil eingetragen? Dann sagen Sie das bitte und ich werde es sofort ändern.
Als Laie würde ich sagen, dass das schwierig wird, weil sich nach ihrem Tode die Besitzverhältnisse ja ändern und irgendjemand erben wird. Aber vielleicht gibt’s ja irgendeinen Mietrechts-Trick? Toitoitoi!
Tut mir sehr Leid, doch Sie finden sicher noch Hilfe.
Viel Erfolg dabei!
MfG
Marcus Amberger
Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in
dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller
Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in
dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller
Ich denke sie müsste Ihnen hierzu ein lebenslanges Wohnrecht erteilen.
Normalerweise wird so ein Wohnrecht demjenigen erteilt, dem das Haus ursprünglich gehört hat, quasi, dass seine Nachkommen ihn nachdem ihnen das Haus offiziell gehört nicht rauswerfen können.
Bei dem Fall, den ich kenne wurde mit dem Übergabevertrag eben diese Bedingung festgelegt.
Das wird dann auch beim Notar gemacht.
Was soll denn mit dem Haus nach dem Tod der Vermieterin geschehen? Wem gehört das Haus dann?
Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in
dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller
Hallo! Ich bin kein Jurist…für immer wird dies aber nicht gehen, denn wer auch immer es erbt, kauft etc. hat nach eine Zeit ein Recht auf Eigenbedarf zu klagen und dadurch müssen Sie irgendwann ausziehen. Egal ob man einen Vertag auf 5 Jahre oder so abschließt. Ich glaube besser ist das einfach nicht…sorry
Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in
dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller
Hallo Phillip, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie das Haus noch zu Lebzeiten verkauft oder vererbt mit der Bedingung an den Käufer oder Erben dir ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.
Gruß Michael
einen Mietvertrag
Was kann meine Vermieterin machen das ich nach ihrem Tode in
dem Haus wohnen bleiben kann. Außer das Haus zu vererben.
mfg
Ph.Keller