Lebenslanges Wohnrecht

Lebenslanges Wohnrecht im Haus meines verstorbenen Mannes, die Unterhaltung ist zu bestreiten als wenn es mein Eigentum wäre. Nun meine Frage: Muss ich oder der Besitzer für größere Reparaturen wie Dachschäden, Fassaden, Heizung etc. zahlen ?

Hallo Majette,
beim Wohnrecht nach § 1093 BGB, (Wohnrecht unter Ausschluß des Eigentümers) hat der Berechtigte nur die Wohnungs-Nebenkosten, wie Müll, Wasser, Heizung, selbst zu tragen. Alle anderen Kosten, wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer usw. hat der Eigentümer zu tragen. Dies betrift auch alle Reparaturen am Haus. Der Wohnungsberechtigte ist allerdings zur schonenden Ausübung verpflichtet. Nach § 1041 BGB hat „der Nießbraucher für den Unterhalt der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören“. Für Dachsanierungen und ähnlichen Reparaturen ist der Wohnungsberechtigte nicht verpflichtet.
Mfg Falk

Herzlichen Dank Herr Falk.