Wie geht das eigentlich, ich setze eine person in meine wohnung mit lebenslangem wohnrecht ein. kann ich das jederzeit wiederrrufen ?
kann das von dritten für ungültig erklärt werden ?
welche probleme könnte es da geben ?
wenn das objekt z.b. verkauft werden muß ?
t.
die genauen Umstände des Wohnrechts werden im Rahmen der Urkunde festgelegt. Je nach Einschränkungen bestimmt sich dann auch der Wert des Wohnrechts, bzw. man kann auch gleich einen Ablösebetrag für den Fall des Wegfalls des Wohnrechts aus bestimmten in der Urkunde genannten Gründen festsetzen. Dabei macht man den Ablösebetrag üblicherweise an der so genannten Sterbetafel fest, setzt also einen jährlichen Wert fest, der ggf. an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, und schaut dann im Bedarfsfall nach, wie alt der heute 60-jährige Wohnrechtsberechtigte statistisch noch werden wird. Und schon weiß man, wie teuer es wird, das Wohnrecht abzulösen.
Allerdings muss man natürlich sehen, dass Wohnrechte immer unter bestimmten Rahmenbedingungen eingeräumt werden, und üblicherweise auch in einem Synalagma zu einer entsprechenden Gegenleistung stehen. D.h. jede Einschränkung reduziert den Wert und macht die Sache damit als Ausgleich gegenüber Leistungen des Berechtigten uninteressanter. Man muss hier also ggf. hart von beiden Seiten verhandeln, will man Aufhebungsgründe mit in die Urkunde aufnehmen lassen.
Problematisch sind Wohnrechte gerne mal bei Finanzierungen, wenn sie erstrangig bestehen und der Berechtigte dann nicht hinter die Bank zurücktreten will und diese dann im 2. Rang entweder gar nicht, oder nur zu schlechteren Konditionen und mit niedrigerer Beleihungsgrenze finanzieren will.
Umgekehrt ist ein nachrangiges Wohnrecht im Fall der Zwangsvollstreckung aus vorangigen, hoch abgesicherten Rechten nicht viel wert.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]