Hallo,
Folgender Fall:
In einer Erburkunde wurde einem Bruder das Haus und der Schwester ein lebenslanges Wohnrecht vererbt.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei einem lebenslangem Wohnrecht in Hinsicht auf Regelungen für den Alltag, die sonst im Mietvertrag oder Kaufvetrag stehen?
Welchen Weg sollte man gehen, um strittige Punkte zu regeln, wenn keine gütige Einigung erzielt werden kann? Schiedsverfahren oder Prozeß?
Sollte man das Wohnrecht in das Grundbuch eintragen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
ohne einem Fachanwalt geht hier meines Erachtens nichts.
Das dingliche Wohnrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Sie gewährt dem Berechtigten das Recht, „ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen“.
Vom dinglichen Wohnrecht sind die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die Reallast (Wohnungsreallast) und das lebenslange (obligatorische) Wohnrecht zu unterscheiden.
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Falle einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Die Aufnahme von Familienangehörigen oder sonstiger Personen ist unzulässig.
Bei der Reallast hat der Berechtigte nicht nur die alleinige Nutzungsbefugnis; der Eigentümer ist vielmehr darüber hinaus verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die Schönheitsreparaturen zu tragen. Anders als die Dienstbarkeit gewährt die Reallast kein unmittelbares Nutzungsrecht. Vielmehr ist der Eigentümer weiterhin Besitzer des Grundstücks; er ist lediglich verpflichtet, die Benutzung durch den Berechtigten zu dulden.
Wird ein lebenslanges Wohnrecht durch letztwillige Verfügung zugewendet, so kann es sich hierbei sowohl um ein dingliches Recht als auch um eine bloß mietrechtliche Bindung handeln. Maßgeblich ist der Wortlaut der letztwilligen Verfügung und die Interessenlage. Im Zweifel ist kein dingliches Recht, sondern lediglich ein lebenslanges Mietrecht zugewendet.
Christian
sondern lediglich ein lebenslanges Mietrecht zugewendet.
Hallo,
Was ist ein „lebenslanges Mietrecht“ ?
Heißt das die Berechtigten müssen dem Eigentümer Miete zahlen ??? Das kann ja wohl nicht gewollt sein…
Oder ist es mehr ein „Leihrecht“ ?
Paul
Hallo,
Was ist ein „lebenslanges Mietrecht“ ?
Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.
Christian