Lebenslanges Wohnrecht

Wie verhält es sich, wenn man ein lebenslanges Wohnrecht hat, welches auch notariel festgehalten wurde, und man das Bad behindertengerecht sanieren lassen möchte. Die Wohnung wird allerdings seit 2 Jahren nicht mehr bewohnt. Kann die Badsanierung trotzdem vorgenommen werden?
Danke im Voraus für die Antwort.

Besteht ein Mietvertrag oder handelt es sich um ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht? Wer will die Maßnahme durchführen? Der Eigentümer, der Mieter oder derjenige, der das Wohnrecht hat?

Besteht ein Mietvertrag oder handelt es sich um ein
unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht? Wer will die Maßnahme
durchführen? Der Eigentümer, der Mieter oder derjenige, der
das Wohnrecht hat?

Hallo Leopold!
Es handelt sich um ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht.
Die Maßnahme führt der Eigentümer durch.
Danke für die Rückmeldung.

Wo ist denn hier genau das Problem?

Will der Eigentümer das Bad behindertengerecht ausbauen und hat der Berechtigte was dagegen oder soll das Bad gerade für den Berechtigten ausgebaut werden?

ml.

Naja weil die Wohnung seit 2 Jahren unbewohnt ist wahrscheinlich.
Wenn der Eigentümer das lebenslange Wohnrecht hat und
naja so ungefähr. Rumburak der die Frage auch nicht versteht