Lebenslanges Wohnrecht aufheben

Hallo

Wie ist das, ein Bekannter hat ein Haus gekauft. Der ehemalige Besitzer hat nun lebenslanges Wohnrecht erhalten (im Grundbuch und so festgehalten).
Der ehemalige Besitzer möchte nun ausziehen da es zwischen Ihm und den neuen Besitzer und seiner Freundin immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Da er mit seinen 80. Jahren (alter Besitzer)immer noch bestimmen möchte was an dem Haus und Garten gemacht werden darf und was nicht.
Kann man dann das lebenslange Wohnrecht einfach aufheben oder wie muss der neue Besitzer sich verhalten, wo muss er was angeben oder muss dies auch wieder bei einer Notarin aufgenommen werden.
Vielen Dank für die Antworten

Auch hallo,

ich kenn leider die Rechtslage auch nicht genau, aber ich schreib dir mal wie es bei uns ist.

Wie ist das, ein Bekannter hat ein Haus gekauft.

Haben wir auch, allerdings zahlen wir lebenslange Leibrente. Der ehemalige Besitzer hat im Dachgeschoss eine eigene, abgeschlossene Wohnung (also es sind eher 2 Zimmer mit Toilette, aber das liegt daran, dass er es nicht komplett abgeschlossen haben will).

Der ehemalige

Besitzer hat nun lebenslanges Wohnrecht erhalten (im Grundbuch
und so festgehalten).

Ja, ist bei uns genauso, es ist aber genau definiert, dass sich das Wohnrecht eben auf diesen Bereich im Dachgeschoss bezieht. Alle anderen Räume sowie der Garten ist in diesem Wohnrecht (bei uns Niesbrauch) nicht enthalten. Somit kann unser ehemalige Besitzer uns auch in Garten und Renovierungsfragen nicht reinreden, solange es nicht seinen direkten Wohnbereich betrifft.

Der ehemalige Besitzer möchte nun ausziehen da es zwischen Ihm
und den neuen Besitzer und seiner Freundin immer wieder zu
Meinungsverschiedenheiten kommt.

Wie gesagt, wir zahlen eine monatliche Leibrente und der ehemalige Besitzer hat sich damit an seinem Lieblingsort niedergelassen. Ich gehe mal davon aus, dass der neue Besitzer sich dieses Wohnrecht abkaufen kann, aber da uns beim Notar gesagt wurde, dass jede Veränderung der notariellen Verträgen festgehalten werden muss, denke ich ihr kommt um den nicht drumrum. Uns wurde klar gesagt, dass alles was mit dem Eigentum Haus von und und Niesbrauch des alten Besitzers zu tun hat geprüft wird um Benachteiligungen auszuschließen.

Da er mit seinen 80. Jahren

(alter Besitzer)immer noch bestimmen möchte was an dem Haus
und Garten gemacht werden darf und was nicht.

Wie oben geschrieben, bei uns wurde klar definiert auf welchen Bereich sich das Wohnrecht bezieht, der Garten gehört zu unserem Bereich, der alte Besitzer hat nichts mehr zu bestimmen. Steht den im Notarvertrag nichts genaues?

Kann man dann das lebenslange Wohnrecht einfach aufheben oder
wie muss der neue Besitzer sich verhalten, wo muss er was
angeben oder muss dies auch wieder bei einer Notarin
aufgenommen werden.

Gehe ich schon davon aus, da es ja einen notariell bescheinigt ist. Ob das aufnehmen alleine reicht bezweifle ich. Da der Vorbesitzer ja irgendwo wohnen muss und dadurch Kosten auf ihn zukommen muss ja auch die Übernahme dieser Kosten geklärt werden.

Aber wie gesagt, ich bin weder Anwalt noch sonst genau in dieser Sache firm. Ich kann dir nur sagen auf was wir alles hingewiesen wurden und was wir in unserem Fall zu beachten haben.

Vielen Dank für die Antworten

Bitteschön

Ute

Also der Alte Besitzer hat im Erdgeschoss die Wohnung zur alleinigen Nutzung und mein Bekannter hat die Obere Etage für sich.
Gemeinschaftsräume wie z.B. Keller, Gästezimmer und eben Garten darf der alte Besitzer mitbenutzen.
Der alte Besitzer möchte nun eben gerne wegen der „Misverständnisse“ (die eben so aufkommen bei einem 80. Jährigen und einem 24.jährigen)zu seinen Bekannten ziehen. Dort hätte er auch wieder eine eigene Wohnung für sich alleine.
Nun hat mein Bekannter aber auch die Bedenken das wenn er es nicht aus dem Grundbuch etc. rausnimmt. Er ja dann auf die Idee kommen kann wenn es Ihm da nicht gefällt (er ist nun mal eben wie ein kleiner General)wieder zurück zu ziehen.
Meinem Bekannten wurde eben nur gesagt das dieses Wohnrecht mit dem Tote des alten Besitzers endet.
Das Haus wurde ja schon komplett bezahlt also der alte Besitzer hat seine XXX Summe erhalten und der neue Besitzer hat einen Kredit aufgenommen und zahlt diesen eben ganz normal ab.

Hallo,

also ich kann wirklich nur dazu raten einen Notar (oder ist da ein Anwalt zuständig) zu befragen. Wenn ich von unserem Vertrag ausgehe, dann ist es mir ganz klar, dass das Wohnrecht erst mit dem Tod des Wohnrechtinhabes endet. Somit könnte der alte Herr denke ich wirklich jederzeit zurückkommen. Bei uns ist es so, dass wir ja durch das Wohnrecht anteilig weniger für das Haus zahlen, sonst hätte diese Sache ja keinen Vorteil. Auf der einen Seite ist das Haus billiger wie normal, auf der anderen Seite besteht das Wohnrecht.

Grüße Ute

Nun hat mein Bekannter aber auch die Bedenken das wenn er es
nicht aus dem Grundbuch etc. rausnimmt. Er ja dann auf die
Idee kommen kann wenn es Ihm da nicht gefällt (er ist nun mal
eben wie ein kleiner General)wieder zurück zu ziehen.

Genau das kann der Wohnrechtsinhaber machen. Ein Wohnrecht ist ein ziemlich starkes Recht, das nicht ohne Zustimmung des Berechtigten aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Es ist ein sog. dingliches Recht, das auch dem Eigentümer des Grundstücks gegenüber wirkt.

Meinem Bekannten wurde eben nur gesagt das dieses Wohnrecht
mit dem Tote des alten Besitzers endet.

So ist das.

Gruß H.P.