Auch hallo,
ich kenn leider die Rechtslage auch nicht genau, aber ich schreib dir mal wie es bei uns ist.
Wie ist das, ein Bekannter hat ein Haus gekauft.
Haben wir auch, allerdings zahlen wir lebenslange Leibrente. Der ehemalige Besitzer hat im Dachgeschoss eine eigene, abgeschlossene Wohnung (also es sind eher 2 Zimmer mit Toilette, aber das liegt daran, dass er es nicht komplett abgeschlossen haben will).
Der ehemalige
Besitzer hat nun lebenslanges Wohnrecht erhalten (im Grundbuch
und so festgehalten).
Ja, ist bei uns genauso, es ist aber genau definiert, dass sich das Wohnrecht eben auf diesen Bereich im Dachgeschoss bezieht. Alle anderen Räume sowie der Garten ist in diesem Wohnrecht (bei uns Niesbrauch) nicht enthalten. Somit kann unser ehemalige Besitzer uns auch in Garten und Renovierungsfragen nicht reinreden, solange es nicht seinen direkten Wohnbereich betrifft.
Der ehemalige Besitzer möchte nun ausziehen da es zwischen Ihm
und den neuen Besitzer und seiner Freundin immer wieder zu
Meinungsverschiedenheiten kommt.
Wie gesagt, wir zahlen eine monatliche Leibrente und der ehemalige Besitzer hat sich damit an seinem Lieblingsort niedergelassen. Ich gehe mal davon aus, dass der neue Besitzer sich dieses Wohnrecht abkaufen kann, aber da uns beim Notar gesagt wurde, dass jede Veränderung der notariellen Verträgen festgehalten werden muss, denke ich ihr kommt um den nicht drumrum. Uns wurde klar gesagt, dass alles was mit dem Eigentum Haus von und und Niesbrauch des alten Besitzers zu tun hat geprüft wird um Benachteiligungen auszuschließen.
Da er mit seinen 80. Jahren
(alter Besitzer)immer noch bestimmen möchte was an dem Haus
und Garten gemacht werden darf und was nicht.
Wie oben geschrieben, bei uns wurde klar definiert auf welchen Bereich sich das Wohnrecht bezieht, der Garten gehört zu unserem Bereich, der alte Besitzer hat nichts mehr zu bestimmen. Steht den im Notarvertrag nichts genaues?
Kann man dann das lebenslange Wohnrecht einfach aufheben oder
wie muss der neue Besitzer sich verhalten, wo muss er was
angeben oder muss dies auch wieder bei einer Notarin
aufgenommen werden.
Gehe ich schon davon aus, da es ja einen notariell bescheinigt ist. Ob das aufnehmen alleine reicht bezweifle ich. Da der Vorbesitzer ja irgendwo wohnen muss und dadurch Kosten auf ihn zukommen muss ja auch die Übernahme dieser Kosten geklärt werden.
Aber wie gesagt, ich bin weder Anwalt noch sonst genau in dieser Sache firm. Ich kann dir nur sagen auf was wir alles hingewiesen wurden und was wir in unserem Fall zu beachten haben.
Vielen Dank für die Antworten
Bitteschön
Ute