Lebenslanges Wohnrecht bei Hausverkauf?

Hallo zusammen!

Meine Schwiegereltern haben der Mutter meiner Schwiegermutter (also der Oma meiner Frau ^^) lebenslanges Wohnrecht zugesichert (in der Wohnung des Hauses im OG). Es wurde lediglich ein Vertrag aufgesetzt und nichts im Grundbuch eingetragen. Grundstück und Haus gehören meinen Schwiegereltern. Es wurde von ihnen selbst finanziert und nichts von der Oma an meine Schwiegereltern geschenkt oder ähnliches! Die Oma muss keinen Cent Miete bezahlen!

Meine Schwiegereltern wollen das Haus nun verkaufen, weil sie nochmal neu bauen möchten. Im Zuge dessen wollen sie aber nicht, dass die Oma mit in das neue Haus zieht. Auf die Gründe möchte ich nicht näher eingehen, da zu umfangreich. Sie sind auf jeden Fall nachvollziehbar. Da die Oma Rente und Witwenrente bezieht, könnte sie auch ohne Weiteres eine eigene Wohnung finanzieren und bewohnen. Körperlich und geistig geht es ihr ebenfalls noch gut!

Nun die Frage…
Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann man dieses vertragliche Wohnrecht irgendwie widerrufen? Ist das Wohnrecht an die Immobilie gebunden oder müssten meine Schwiegereltern die Oma auch in dem neuen Haus wohnen lassen?

Danke schon mal im Voraus!

MfG
ElGuapo

Hallo,

da das Wohnrecht nicht als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen ist, spielt es bei einem Verkauf keine Rolle.
Wie nun einen privatrechtliche Streitigkeit ausgeht mag ich nicht zu prognostizieren.
MfG
Martin Bobrowski

Hallo,

normalerweise läuft dies über einen Eintrag in Abteilung 2 des Grundbuchs. Das ist dann auf jeden Fall sicher. Wenn es nur einen Vertrag gibt und einer der Vertragspartner nicht Eigentümer des Objekts ist (was dann ja gegeben wäre, wenn das Haus verkauft wird), scheint mir das schwierig zu sein. Allerdings bin ich kein Jurist. Zudem stellt sich natürlich die Frage, was ein lebenslanges Wohnrecht Wert ist, wenn die Neueigentümer der Oma das Leben zur Hölle machen.

Sorry,
wer auch immer darauf gekommen ist, dass ich davon eine Ahnung hätte…
Tut mir leid, bin der Falsche!