Lebenslanges Wohnrecht: Übernehmer verstirbt

Das Haus der Oma meines Freundes wurde auf dessen Mutter überschrieben. DIe Oma erhielt hierbei lebenslanges Wohnrecht.
Nun ist die Mutter meines Freundes verstorben und dessen Oma im Heim.
Da es sich um ein altes Bauernhaus handelt ist das Haus für die Oma quasi nicht bewohnbar.
Im 1. Stock sind einige Räume renoviert, in diesen wohne ich zur Zeit mit meinem Freund. Für die Oma meines Freundes käme es jedoch nicht in Frage im 1. Stock zu wohnen, da sie keine Treppen laufen kann.
Das EG ist nicht bewohnbar, dort gibt es kein Bad, es ist keine Heizung vorhanden und die Zimmer sind in schlechtem Zustand. Eine komplette Renovierung wäre nötig.
Welche Verpflichtungen hat mein Freund seiner Oma gegenüber?
Ist das Wohnrecht weiterhin gültig?
Muss mein Freund, wenn seine Oma im Heim bleibt Geld für sie bezahlen, als Entschädigung für das nicht in Anspruch genommene Wohnrecht?

Danke schonmal für die (hoffentlich kommenden) Antworten

Liebe Grüße

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen… weiß nicht warum ich überhaupt angeschrieben oder ausgewählt wurde. Sorry
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sorry, bin neu hier und ich hab irgendwas falsch gemacht…is mir aber erst zu spät aufgefallen…da wars schon weggeschickt! SRY

lg

Das Haus der Oma meines Freundes wurde auf dessen Mutter

hallo,

ich weiß es leider nicht,aber ich glaube,daß wohnrecht nicht vererbbar ist.mich würde die antwort auch interessieren ,da wir einen ähnlichen fall in der familie haben.
ich würde mich freuen wenn sie mir die antwort weiterleiten würden,die sie erhalten haben/werden.
alles gute.

gruß

Leider kann ich hier nicht helfen!!!
Gruß

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Hallo,

also wir waren jetzt bei einem Anwalt und wie es aussieht hat die Oma zwar noch weiterhin das Wohnrecht und alles was dazu gehört, aber man kann auf Grund des Zustandes des Hauses, den Gegenwert des Auszugsrechts runtersetzen lassen. Es kann nicht vermietet werden, also können sie auch nicht das Geld einfordern. Man muss das Haus nicht renovieren, damit man es vermieten kann. Alles was man auf eigene Kosten renvoiert, wird quasi nicht mit in die Rechnung mit einbeozogen. Dh. die Ämter könnnen dann nicht sagen, dass es nach der Renovierung vermietbar ist. Man sollte halt Bilder machen, Rechnung aufbewahren etc. …

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, kenn mich ja mittlerweile ein bisschen damit aus.

Liebe Grüße