A lebt mit B in einem Haus, das A gehört. A überschreibt das Haus an C (Kind von A), es wird ein lebenslanges Wohnrecht für A festgehalten. Außerdem wird ein lebenslanges Wohnrecht für B festgehalten, das allerdings erst mit dem Tode von A beginnt.
Später muss A in ein Pflegeheim umziehen, B wohnt noch im Haus. A möchte das Haus vermieten um die Kosten für das Heim zu decken, Eigentümer C ist einverstanden. B möchte jedoch nicht ausziehen und auch keine Miete zahlen, mit Verweis auf das Wohnrecht.
Ist es möglich, dass A das Haus vermietet (alternativ: C vermietet das Haus mit Einverständnis von A und überlässt A die Mieteinnahmen)? Müsste B also rechtlich entweder ausziehen oder Miete zahlen? Wie stellt sich das dar?
Weitere Frage: Falls das Haus vermietet werden kann, kann man den Mietern dann, wenn A sterben sollte, wegen Eigenbedarfs kündigen, damit B sein dann in Kraft tretendes Wohnrecht in Anspruch nehmen kann?
Ich fürchte, der Fall sieht aus Sicht von C nicht wirklich gut aus. A hat ja sein Wohnrecht nicht verloren, nur weil er jetzt im Heim ist. Eine Vermietung würde also schon allein aus diesem Grunde rechtlich sehr spannend.
Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung stets versucht, den Sinn von Verträgen zu ermitteln und im Streitfall den Gedanken, der einst hinter dem Vertrag stand, durchzusetzen. Unter dieser Voraussetzung könnte man davon ausgehen, dass es der Wunsch der Vertragspartner A und C bei der Überschreibung war, dass B nie aus der Wohnung auszieht. In der Regelungen wurde lediglich „vergessen“ einen Heimaufenthalt mit einzuplanen. Mit anderen Worten: es ist wahrscheinlich nicht möglich, B zum Auszug zu zwingen.
Ganz davon abgesehen, muss Wohnrecht nicht unbedingt „kostenloses Wohnen“ bedeuten. Hier sollte man die notariell festgelegten Bedingungen prüfen. Ich fürchte aber, sollte kein Mietzins festgelegt sein, wird es schwer bis unmöglich, diesen nachträglich einzufordern.
Wie könnte A das Haus vermieten? A hat das Haus doch C überschrieben. Oder ist vielleicht ein Nießbrauchsrecht bei der Überschreibung vereinbart worden?
Man sollte den Mieter bereits im Mietvertrag darauf hinweisen, dass derMietvertrag automatisch endet, wenn A stirbt. Unter dieser Voraussetzung ist es natürlich schwer, einen Mieter zu finden. Schließlich ist nicht absehbar, ob A im Pflegeheim noch 10 Jahre wohnt, oder nur 10 Tage.
Ich allerdings würde hier keine leichtfertigen eigenständigen Entscheidungen treffen. Ohne eine anwaltliche Beratung und Einsicht in die notariell beglaubigte Überschreibung und die Grundbuchauszüge kann jede Aktion von C, die zum Nachteil des Wohnrechtes von B läuft zum Schaden von C werden. Eine gütliche Einigung zwischen B und C wäre wohl das beste für alle (obwohl sie mir selbst unwahrscheinlich erscheint, sonst würde diese Frage hier nicht gepostet werden).
B hat zu Lebzeiten von A weder Wohnrecht noch hat er einen Vertrag als Mieter.
Wenn A will, muss B ausziehen !
Das Wohnrecht für B gilt auch ausdrücklich erst nach dem Tod von A und kann jederzeit auch widerrufen werden (sonst müsste es einen entsprechenden unwiderruflichen Vertrag zw. A und B und C und B geben.
A und B sind nicht verheiratet oder eingetragene Lebenspartner ?
vielen Dank für die Antwort. Eine anwaltliche Beratung wird auf jeden Fall erfolgen, bevor gehandelt wird. Auch eine gütliche Einigung wird weiterhin angestrebt.
vielen Dank für die Antwort. A und B sind weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartner.
Was ich noch nicht ganz verstehe ist, wieso das Wohnrecht für B widerrufen werden kann. Es ist in dem Vertrag, mit dem das Haus überschrieben wurde, festgelegt. Ist das nicht unwiderruflich?
Dazu müsste man den Vertragstext ganz genau kennen.
Aber überlege mal selbst.
A und B sind nicht verheiratet. Ist mit dem Vertrag beabsichtigt, A und B dürfen sich nicht trennen ?
A muss sogar im Streit mit B in dem Haus zusammenleben ?
Das wäre doch abwegig !
Der Text kann m.E. nur so verstanden werden, das zwar nach dem Tod von A ein Wohnrecht des B vereinbart ist. Aber bis dahin muss es A vorbehalten sein, die Partnerschaft mit B aufzulösen.
Und wie uneinsichtig Partner B ist, sieht man doch. A hat finanzielle Probleme mit den Heimkosten, B weigert sich aber für Einnahmen zu sorgen oder die Kosten selbst zu übernehmen.
Schöner Partner.
Fragt einen Anwalt, legt den Vertrag vor und lasst den rechtlichen Inhalt prüfen.