Lebenslanges Wohnrecht

Hallo !

Bitte stellt Euch doch eiumal folgende, rein hypothetische, Situation vor.

Da lest ihr vom amtsgericht, im internet veröffentlicht, folgende wohnung ist zu versteigern. termin xx.xx.xxxx
nach vielen und langen telefonaten erklärt die bank dann - versteigerung ist nicht- wir kriegen den mieter nicht raus. weil - der besitzer der wohnung hat vor vielen vielen jahren dem mieter ein „lenbenslanges wohnrecht“ schriftlich zugesagt. warum auch immer.
jetzt ist der vermieter (eigentümer der wohnung) pleite. und muß die wohnung verkaufen.
sprich sie soll versteigert werde. Gilt das llw auch für den käufer der wohnung ?
ist er verpflichtet diesen mieter bis zum ableben zu dulden ?
würde mich mal interessieren.
t.

Hallo,

ein lebenslanges Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen sein.

Das solltest du als erstes nachprüfen.

Gruß Carolin

Hallo,

Ja - ist sie.
und was kann man daraus jetzt schließen ?
t.

ein lebenslanges Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen sein.

Das solltest du als erstes nachprüfen.

Gruß Carolin

Hallo T.,

kommt auf den Rang an, auf dem das Wohnrecht eingetragen ist.

An höchster Stelle eingetragen, ist es IMHO unerschütterlich durch andere Eintragungen, auch über einen Verkauf hinaus.

Bei niedrigrangigeren Eintragungen kann das nicht ohne weiteres gewährleistet sein. Jedoch kann an dessen Stelle dann eine Haftung des Eigentümers stehen, der das Wohnrecht gewährt hat.

Gruß
Bonsai

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Hallo,

Ja - ist sie.
und was kann man daraus jetzt schließen ?

Schlechte Karten für den Käufer!
Gruß Tom

Hallo T.,

kommt auf den Rang an, auf dem das Wohnrecht eingetragen ist.

An höchster Stelle eingetragen, ist es IMHO unerschütterlich
durch andere Eintragungen, auch über einen Verkauf hinaus.

ist leider so.
aber da müßte es doch eine lösung geben ?

mein ex-vermieter, ein netter kerl, erzählte mal in guter laune anekdoten die das leben so schreibt.
mieter wollte nicht ausziehen ? da renovieren wir mal schnell das bad. hacken alles raus, schmeissens in die badewanne - und tschüß.
und in diesem sinne gings dann weiter.
das hat die jungs müde gemacht.
t.

Bei niedrigrangigeren Eintragungen kann das nicht ohne
weiteres gewährleistet sein. Jedoch kann an dessen Stelle dann
eine Haftung des Eigentümers stehen, der das Wohnrecht gewährt
hat.

Gruß
Bonsai

Hallo!

ist leider so.
aber da müßte es doch eine lösung geben ?

Ja, gibt es: Finger weg vom Kauf solcher Immobilie. Es sei denn, der Wohnrechtsinhaber ist schon 90 Jahre alt. Dann darfst Du hoffen, nicht mehr so schrecklich lange warten zu müssen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, dem Mieter das Wohnrecht abzukaufen, sofern der Mieter verkaufen will.

hacken alles raus, :schmeissens in die badewanne

Solche Art der „Entmietung“ ist bekannt. Funktioniert nur bei Leuten, die sich nicht zu wehren wissen. Wenn sich der Inhaber eines lebenslangen Wohnrechts angesichts solcher Methoden auf die Hinterbeine stellt, kommt der Vermieter aus der Zahlerei so schnell nicht mehr heraus. Mit Hammer und Meißel schafft man gepfefferte Schadenersatzforderungen, aber kein Wohnrecht aus der Welt. Solche Sachen sind ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt, der Schadenersatz durchdrücken wird, das dem Vermieter die Augen tränen. Und das Wohnrecht besteht weiter. Ein Vermieter mit unzivilisierten Entmietungsabsichten bei eingetragenem Wohnrecht könnte ebenso gut auf fremdem Grundstück seine schlechten Manieren ausleben. Dabei gibts in gleicher Weise etwas zwischen die Hörner.

Weil das Wohnrecht so sicher ist, gibt es sogar Leute (vorzugsweise Selbständige), die auf diese Weise ihre Immobilie vor dem Zugriff Dritter schützen. Etwa eine Bank, die auf das Privatvermögen eines Geschäftsinhabers zugreift, wird eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie kaum anfassen, weil sie so gut wie unverkäuflich ist. Wer dennoch meint, ein Schnäppchen machen zu können, muß eben lernen, wie schön der Biß auf Granit ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

auch die fordernde bank ist sauer.
haben das wohl zu spät erkannt.
(Gutachter beauftragt, zwangsversteigerung eingeleitet etc. etc.
da frage ich mich doch - konnten die das nicht früher erkennen ?
die aussagen meiner bank, nicht in dieser angelegenheit, sind auch nur noch fragwürdig, da haben sie die kollegin wohl falsch verstanden, so haben wir das nicht gemeint usw.
worauf kann man sich heute eigentlich noch verlassen ?)
der LL ist so mitte 80 und kanns noch lange machen.
damit ist wieder ein schöner traum geplatzt …
wat wilste maache ?
t.

ist leider so.
aber da müßte es doch eine lösung geben ?

Ja, gibt es: Finger weg vom Kauf solcher Immobilie. Es sei
denn, der Wohnrechtsinhaber ist schon 90 Jahre alt. Dann
darfst Du hoffen, nicht mehr so schrecklich lange warten zu
müssen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, dem Mieter das
Wohnrecht abzukaufen, sofern der Mieter verkaufen will.

hacken alles raus, :schmeissens in die badewanne

Solche Art der „Entmietung“ ist bekannt. Funktioniert nur bei
Leuten, die sich nicht zu wehren wissen. Wenn sich der Inhaber
eines lebenslangen Wohnrechts angesichts solcher Methoden auf
die Hinterbeine stellt, kommt der Vermieter aus der Zahlerei
so schnell nicht mehr heraus. Mit Hammer und Meißel schafft
man gepfefferte Schadenersatzforderungen, aber kein Wohnrecht
aus der Welt. Solche Sachen sind ein gefundenes Fressen für
jeden Anwalt, der Schadenersatz durchdrücken wird, das dem
Vermieter die Augen tränen. Und das Wohnrecht besteht weiter.
Ein Vermieter mit unzivilisierten Entmietungsabsichten bei
eingetragenem Wohnrecht könnte ebenso gut auf fremdem
Grundstück seine schlechten Manieren ausleben. Dabei gibts in
gleicher Weise etwas zwischen die Hörner.

Weil das Wohnrecht so sicher ist, gibt es sogar Leute
(vorzugsweise Selbständige), die auf diese Weise ihre
Immobilie vor dem Zugriff Dritter schützen. Etwa eine Bank,
die auf das Privatvermögen eines Geschäftsinhabers zugreift,
wird eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie kaum
anfassen, weil sie so gut wie unverkäuflich ist. Wer dennoch
meint, ein Schnäppchen machen zu können, muß eben lernen, wie
schön der Biß auf Granit ist.

Gruß
Wolfgang

So ein schmarrn, der fordert dich auf das in Ordnung zu bringen. Danach kommt eine Schadenserstzklage und er bestellt einen Handwerker den du dann bezahlen kannst. Dann Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl.
Dazu bist du dann Festempelt. Wenn ein anderer Vermiter vor Gericht geht und von dir bekannt ist das du solche Sachen machst, wen wird den das Amtsgericht Recht geben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

auch die fordernde bank ist sauer.

Glaube nicht alles, was gesagt wird. Es ist nicht alles so wie es scheint. Wenn das Wohnrecht vorrangig im Grundbuch ist, dann war das der Bank auch vorher schon bekannt.

Gruß
Tom

Hallo!

mein ex-vermieter, ein netter kerl, erzählte mal in guter
laune anekdoten die das leben so schreibt.
mieter wollte nicht ausziehen ? da renovieren wir mal schnell
das bad. hacken alles raus, schmeissens in die badewanne - und
tschüß.
und in diesem sinne gings dann weiter.
das hat die jungs müde gemacht.
t.

Das sind die Leute, die gerne große Reden schwingen, wo meist nicht viel dahinter ist und dann hinterher jammern und jammern, dass die Gerichte so ungerecht sind.

Wenn sich der Mieter in einem solchen Fall wehrt, dann wird der Vermieter eine solche Vorgangsweise noch lange bereuen.

Gruß
Tom