Ich habe eine Frage mit welchen Kosten muss ich rechnen wenn ich meiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht für ein Haus geben möchte.
Es gibt Kosten auf verschiedenen Ebenen.
Höher als die Kosten für die aktuell anstehende RechtsÄnderung im Grundbuch unter Belastungen dürften die potenziellen Folgekosten sein. Ein derart belastetes Haus vermindert den Wert bei evtl. notwendigem späteren Verkauf deutlich.
Die Minderung richtet sich pi mal Daumen - auch wenns fies ist - aus dem Mietwert der Wohnung über x Jahre der lebenslang wohnberechtigten Person.
Lieber noch mal nachdenken.
LG
Solange das Haus nicht während des Bestehens des Wohnrechts verkauft werden soll sind diese Kosten natürlich gleich Null.
Und selbst dann fallen keine Kosten an !
Man kriegt ggf. deutlich weniger Erlös für das Haus, wenn sich überhaupt ein Interessent findet.
Um die Folgekosten geht es nicht, das Haus wird auch sicherlich nicht verkauft, solange meine Mutter lebt und in dem Haus wohnt. Meine Frage richtet sich ausschließlich um die Kosten für die Änderung also Notar, Grundbuch bzw. was dafür halt nötig ist.
Ausgaben sind was Anderes als Kosten.