um sich diese Frage zu beantworten, sollte der Bewerber zuerst abschätzen, ob eine solche Nebentätigkeit für die beworbene Stelle zeitlich hinderlich wäre; wenn nicht wird privates Engagement durchaus positiv gewertet.
um sich diese Frage zu beantworten, sollte der Bewerber zuerst
abschätzen, ob eine solche Nebentätigkeit für die beworbene
Stelle zeitlich hinderlich wäre; wenn nicht wird privates
Engagement durchaus positiv gewertet.
Also wenn man annimmt, daß diese Nebentätigkeit monatlich einmal abends sowie hin und wieder als nichtöffentliche Sondersitzung, ebenfalls abends, stattfindet und der Bewerber diese Tätigkeit gern ausübt, dann „darf“ er sie also erwähnen. Gut so.