Hallo, ist es einem Arbeitgeber möglich den Lebenslauf seines Arbeitnehmers zu prüfen, abgesehen davon das man beim alten Arbeitgeber anruft, zum Beispiel über die Steuerkarte, den Sozialversicherungsausweis oder ähnliche Möglichkeiten? Sieht hier evtl. der Gesetzgeber Möglichkeiten vor? Bzw. welche Möglichkeiten der Arbeitgeber? Ich bedanke mich im voraus.
Mfg Xanun