Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe eine Frage, und zwar ist es üblich, in den Lebenslauf in / bei einer Bewerbung eine Eidesstattliche Versicherung anzugeben?
Gibt es, für den Fall dass, etwas zu beachten (kommentiert/unkommentiert)? Also z.B. wie die EV zustande gekommen ist / was der Inhalt ist (Höhe, Gläubiger).
Lieben Gruß
Patrick
NEIN! Sowas habe ich noch nie auch nur annähernd gehört! Außer vielleicht wenn du dich beim BND bewirbst!
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Hallo,
Lies mal hier: http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/bewerbungsabc/
Generell gilt: Vorstrafen sollten Sie in Ihrem Lebenslauf nur dann angeben, wenn dies Bedeutung für Ihre zukünftige Berufsausübung hat. Gleiches gilt für Offenbarungseid oder Konkurs.
mfg
W.
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