Liebe Mitglieder,
es hat über die Jahre hin ein Wandel in der Form des Lebenslaufes statt gefunden.
Er ist wesentlich kürzer gefasst,
erwähnt nur das fachlich Relevante
und auch nur die letzten aktuellen Jahre.
Wie ist das juristisch begründet?
Mit dem Schutz der persönlichen Daten (1)?
oder mit der Gleichbehandlung aller Bewerber (2), wo es also nur um die fachliche Qualifikation geht?
Welches wird bei einer Rechtsgüterabwägung höher angesetzt,
der Datenschutz oder
die Chancengleichheit in der Berufsaufsübung?
Es wäre schön, wenn mir jemand darauf eine Antwort schreiben könnte.
Besten Dank!
Visit
Hallo,
es hat über die Jahre hin ein Wandel in der Form des
Lebenslaufes statt gefunden.
Er ist wesentlich kürzer gefasst,
erwähnt nur das fachlich Relevante
und auch nur die letzten aktuellen Jahre.
Wie ist das juristisch begründet?
wieso glaubst Du, daß es dafür ausgerechnet eine juristische Begründung geben sollte?
.m
Hallo
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, worauf Du hinauswillst…
Wer hat denn den verkürzten Lebenslauf verfasst? Der Bewerber? Geht es darum, ob ein Bewerber, weil er einen unvollständigen Lebenslauf verschickt, deswegen abgelehnt werden darf oder ob es sein Recht ist, Informationen über seine berufliche Vergangenheit zurürckzuhalten?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
also zur weiteren Erklärung:
es geht mir nicht um einen Einzelfall.
Vor ca. 30 Jahren schon wurden z. B. die Angaben ledig/geschieden/verwitwet zusammengefasst unter dem Oberbegriff nv= nicht verheiratet. Dies sollte verhindern, dass jemand diskriminiert wird, weil er geschieden ist.
1983 kam das BVG-Urteil zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Datenschutz in den Rang eines Grundrechts erhob.
Immer haben sich Formalien weiterentwickelt oder geändert, weil zuvor ein Rechtsstreit geführt wurde, in dem die relevanten Rechtsgüter dann gegeneinander abgewogen wurden.
Mir fiel eben auf, dass heutzutage Lebensläufe nicht mehr lückenlos zu sein haben wie früher, sondern fachlich aussagekräftig sind, und sich nur auf die letzten Jahre beziehen. Alles frühere ist sozusagen Schnee von gestern.
Kennt jemand vielleicht die Anlässe für diese Änderungen, bitte? und die Rechtsprinzipien, die da verhandelt wurden?
Vielen Dank Ihnen allen,
Visit
Guten Tag,
Tach,
Mir fiel eben auf, dass heutzutage Lebensläufe nicht mehr
lückenlos zu sein haben wie früher, sondern fachlich
aussagekräftig sind, und sich nur auf die letzten Jahre
beziehen. Alles frühere ist sozusagen Schnee von gestern.
Könnte daran liegen, dass es früher durchaus üblich pro Job 10-30 Jahre in einer Firma zu verweilen.
Wenn man heute alle 17 Jobs der lezten 10 Jahre aufzählen würde, gute Nacht Herr Personaler.
Wenn, dann fragt man das im V-Gespräch.
Und ein Lebenslauf hat auch heute noch lückenlos zu sein.
Grüße
Hallmackenreuther
Tach,
Mir fiel eben auf, dass heutzutage Lebensläufe nicht mehr
lückenlos zu sein haben wie früher, sondern fachlich
aussagekräftig sind, und sich nur auf die letzten Jahre
beziehen. Alles frühere ist sozusagen Schnee von gestern.
Könnte daran liegen, dass es früher durchaus üblich pro Job
10-30 Jahre in einer Firma zu verweilen.
Wenn man heute alle 17 Jobs der lezten 10 Jahre aufzählen
würde, gute Nacht Herr Personaler.
Wenn, dann fragt man das im V-Gespräch.
Und ein Lebenslauf hat auch heute noch lückenlos zu sein.
Sehr geehrter Herr Hallmackenreuther,
Nichts aufzählen, aber lückenlos? das verwirrt mich doch:
Dann muss man also doch auf den Tag genau alle 17 Jobs der letzten 10 Jahre auflisten?
Aber auf jeden Fall: Besten Dank für Ihre Antwort.
Visit
Grüße
Hallmackenreuther
Moin,
Nichts aufzählen, aber lückenlos? das verwirrt mich doch:
Dann muss man also doch auf den Tag genau alle 17 Jobs der
letzten 10 Jahre auflisten?
Nein.
Man setzt bei Punkt x ein und fährt von da aus bis heute lückenlos fort.
Als Faustregel sagt man, man soll die letzten 10 Jahre aufzählen.
Ganz einfach.
Grüße
Hallmackenreuther