Hallo,
Hallo,
mal angenommen, jemand hat ein Vierteljahr in einem
Unternehmen (Firma A) gearbeitet und ist dann aus guten Grund
„geflogen“. Dieser jemand bewirbt sich, führt aber diese
unrühmliche Zeit nicht im Lebenslauf auf. Stattdessen wird die
Angabe vom Zeitraum des Jobs (bei Firma B) danach einfach
verändert.
—das sind so fiktive Standardfragen,…als was war denn die Person in dem Unternehmen tätig, (Hilfs-)Arbeiter, leitend, nicht leidend 
Wenn hier „untergeordnete“ Jobs gesucht werden, macht sich kein Personalchef darüber Gedanken, was die Person vorher tatsächlich machte, ausschlaggebend für diesen Fall wäre die Art der Position und des Unternehmens.
Auch angenommen, Firma B ist so nett (vielleicht wg. einem
Verwandschaftsgrad) und stellt diesem Jemand ein Zeugnis aus,
welches dieses Vierteljahr mit einschliesst.
—Das wäre nicht der erste Fall, in dem im Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber falsche Daten eingesetzt sind, da wäre dies noch ein harmloser Fall, (wenn Vorsatz, natürlich strafbar)
Dumm ist, dass Google auch längere Zeit danach Suchergebnisse
ausspuckt, die auf die Tätigkeit in Firma A hinweisen. Würde
es einem evtl. neuem Arbeitgeber noch auf anderem Weg
auffallen?
—Hier kommt es wieder darauf an, welche Position besetzt wird; eine öffentlicher Dienst etc. würde dies schon näher prüfen
Mal abgesehen davon, dass irgendwelche Kollegen
plaudern könnnten?
Ein evtl. neuer Arbeitgeber dürfte doch sicherlich den
Arbeitsvertrag anfechten / kündigen oder sonstwas - wg.
Täuschung oder?
—Es gibt Unternehmen, die arbeitsvertraglich die Vorlage eines pol. Führungszeugnisses verlangen (müssen), dies aber nicht reklamieren, wenn es nicht vorgelegt wird, weil der AG an Mitarbeitern interessiert ist, die „Verkaufen“ und dem Unternehmen Umsatz generieren. Ist der MA fleißig, interessiert das pol. Führungszeugnis nicht (mehr), will man ihn loswerden, wird der AV wegen dem fehlenden FZ dann beendet ( gern beliebt bei Versicherungen und Strukturvertrieben).
Es kommt immer darauf an, was die Firma für Interesse hat.
Was ist mit dem Aussteller des Zeugnisses, Fa. B.:
Drohen da Konsequenzen?
Bei nachweisbaren Vorsatz ja,.
LG 
Danke und viele Grüße
Monroe