Lebenslauf - Urkundencharakter

Hallo an alle

Ist zwar auch Arbeitsrecht, aber m.E. überwiegt hier der allgemeine Rechtscharakter. Ansonsten darf es gerne verschoben werden.

Ist der Lebenslauf eine Urkunde wenn er unterschrieben ist? Und wäre es einee Urkundenfälschung, wenn ich den Lebenslauf wahrheitswidrig manipuliere? Kann ich überhaupt meine eigene Urkunde fälschen? Wo ist der Unterschied zum nicht unterschrieben LL?

Bisher neige ich bei gefälschtem Lebenslauf zu „arglistige Täuschung“ und „Betrug“.

Die dann mögliche Anfechtung, also der arbeitsrechtliche Aspekt, kann jetzt mal außen vor gelassen werden.

Danke an alle Rechtsexperten.

Gruß,
LeoLo

Nachtrag
… und welchen Strafbestand habe ich vorliegen, wenn ein AN den AG um Falschangaben im Zeugnis bittet (zum Beispiel längere Beschäftigungsdauer oder höhere Quali), der AG daraufhin das Zeugnis entsprechend abändert und der AN es in Umlauf bringt (einmal als Kopie, oder aber auch als Original-Kopie - falls das einen Unterschied macht). Strafrechtlich primär aus Sicht des AN, gerne auch aus Sicht des AG.

Nochmals danke!

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Hier steht es:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung#…

Grüße

Andreas

Hallo,

viele glauben, dass Urkundenfälschung etwas mit der Wahrheit der Urkunde zu tun hat. Das ist aber falsch. Es geht „nur“ darum, dass der Inhalt tatsächlich von dem stammt, der als Aussteller erscheint. Der Bewerber kann mit seinem eigenen Lebenslauf also keine Urkundenfälschung begehen, sondern nur an Fremddokumenten, indem er z.B. Zeugnisse verfälscht.

VG
EK

Hallo,

allenfalls Beihilfe zum Eingehungsbetrug, wenn der AG davon ausgehen muss, dass der AN damit einen Betrug begehen wird.

VG
EK