Hallo an alle
Ist zwar auch Arbeitsrecht, aber m.E. überwiegt hier der allgemeine Rechtscharakter. Ansonsten darf es gerne verschoben werden.
Ist der Lebenslauf eine Urkunde wenn er unterschrieben ist? Und wäre es einee Urkundenfälschung, wenn ich den Lebenslauf wahrheitswidrig manipuliere? Kann ich überhaupt meine eigene Urkunde fälschen? Wo ist der Unterschied zum nicht unterschrieben LL?
Bisher neige ich bei gefälschtem Lebenslauf zu „arglistige Täuschung“ und „Betrug“.
Die dann mögliche Anfechtung, also der arbeitsrechtliche Aspekt, kann jetzt mal außen vor gelassen werden.
Danke an alle Rechtsexperten.
Gruß,
LeoLo