man stelle sich vor:
jemand kauft bei einem online-Händler diverse Teebeutel-Packungen .
Auf der Website des deutschen Shops findet sich bei den Produkten der Hinweis „europäische Herstellung“.
Die gelieferten Packungen stammen alle aus einem osteuropäischen Land mit ausschließlich Beschriftung in dieser osteuropäischen Sprache, von der der Kunde kein einziges Wort versteht. Nur anhand eines aufgedruckten Bildchens mit dem entsprechenden Kraut bzw. den Früchten kann Kunde überhaupt erkennen, was in der Packung drin sein könnte.
Ist das mit der ausschließl. Beschriftung in fremder Sprache überhaupt zulässig? Wohlgemerkt: bei einem in D. gekauften Produkt!
wenn schon in einem deutschen Shop explizit auf europäische Herstellung hingewiesen wird, dann ist sowas erstmal naheliegend. Da innerhalb der EU Freizügigkeit herrscht, spricht bei einem Produkt aus der EU auch nicht viel dagegen, es hier anzubieten/zu verkaufen. Die Produktkennzeichnung stand vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung? Dann reicht das beim Onlinehandel. Das Produkt selbst bzw. die Verpackung braucht dann keine entsprechende deutsche Kennzeichnung aufweisen. Zumindest bei Lebensmitteln ist das so.
wo in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung findet man denn diese ausnahme? mich würde auch interessieren, ob man so überhaupt das mhd identifizieren kann.
da es mir ja um die Sprache ging, ist es der Art. 15 „Sprachliche Anforderungen“ und da ist die Rede von einer „leicht verständlichen Sprache“.
Beim Lesen der LMIV habe ich noch ein weiteres Haar in der Suppe gefunden (danach suche ich nämlich!): fehlende Nährwertangaben (Art. 9)
Das ist bei Beuteltee zwar ein bißchen lächerlich, aber Verordnung ist Verordnung!
Auf den Teknne-Packungen ist tatsächlich eine Nährwerttabelle drauf.
Die Produktkennzeichnung stand vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung? Dann reicht das beim Onlinehandel. Das Produkt selbst bzw. die Verpackung braucht dann keine entsprechende deutsche Kennzeichnung aufweisen. Zumindest bei Lebensmitteln ist das so.
ich stehe jetzt grad auf der Leitung mit Deiner Argumentation. Warum soll das im Onlinehandel weniger streng geregelt sein?
Die Website des Shops war komplett auf Deutsch. Produktbezeichnung dto.
Aber schon in der alten Verordnung war gefordert: deutsch oder eine leicht verständliche Sprache, in der neuen Verordnung fällt die Forderung nach deutsch jetzt weg, aber immer noch muß es eine leicht verständliche Sprache sein. Und das trifft eben auf diese osteuropäische Sprache nicht zu.