Lebensmittel

Liebe/-r Experte/-in,
hallo gemeinde,

ich suche im internet vorschriften,welche erklären was auf einem likör-etikett stehen darf und was nicht.leider werde ich nicht fündig :frowning:

konkret geht es um die bezeichnung artesanal (wörtlich übersetzt „handwerklich“) und ob likör diese bezeichnung haben darf.
ich habe etiketten, mit der bezeichnung licores artesanales (handwerkich hergestellte liköre)diese bezeichnung wurde mir von den herren der spanischen lebensmittelhygiene aber untersagt. ich möchte dies aber etwas genauer wissen und da es sich doch um eu-verordnungen handelt, muss es da doch etwas in deutsch auch geben. vielelicht kann mir jemand weiterhelfen.
vielen dank im voraus
mfg
nobs

Hallo,
mit Alkoholika kenne ich mich nicht aus. Auf jeden Fall erst mal nach der entsprechenden Verordnung, Nummer, veröffentlicht am fragen. Dann eventuell einen Rechtsanwalt für EU-Lebensmittelrecht beauftragen. Wie sieht das mit Berufsverbänden aus?
Gruß
Wolfgang

Hallo,

da habe ich leider auck keine Ahnung !

Gruß

Rolf

Hallo,

leider kann ich zu dem Thema keine Informationen geben, da das Lebensmittelrecht hinsichtlich Deklarierung sehr umfangreich ist. Bitte einmal die Lebensmittelaufsichtsbehörde oder Lebensmittelüberwachungsbehörden fragen.
Gruß
M

Entschuldige bitte meine etwas späte Antwort. Richtig sicher bin ich mir nicht, da LIköre nicht ganz mein Fachgebiet sind. Aber vielleicht helfen Dir meine Gedanken weiter.

Was auf einem Etikett zu stehen hat, regelt in Deutschland die Lebensmittelkennzeichnugsverordnung. Diese beinhaltet das EU-Recht. Ein nach deutschem Recht deklariertes Etikett muss daher in allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. Die Deklaration muss aber in der Regel zusätzlich in der Landessprache erfolgen.

Die Diskussion, die Du gerade mit den Behörden führst, bezieht sich aus meiner Sicht auf die Verkehrsbezeichnung. Die Verkehrsbezeichnungen müssen so gewählt werden, dass eine eindeutige Beschreibung des Lebensmittels gewährleistet ist. Zusätzlich werden an verschiedene Begriffe, wie zum Beispiel an den Begriff Likör Qualitäts- und Herstellprozesse gebunden, die bei Benutzung der Bezeichnung auch eingehalten werden müssen. Weiterhin darfst du keine „geschützten regionale Bezeichnungen“ verwenden.

Aber es darf Dir niemand verbieten, auf die Herstellung zu verweisen „handwerliche Herstellung“ wenn dies nicht gerader in der Verkehrsbezeichnung steht.

Hallo, in der Spirituosen-VO der EG sind sämtliche Vorschriften verankert welche Deklarationen auf Spirituosen- Etiketten angegeben werden müssen.
Einfach mal nach Spirituosen- Verordnung googeln.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Pümmer