Siehe weiter unten oder oben:
vor der Unterschrift prüfen!!
Kati
Siehe weiter unten oder oben:
vor der Unterschrift prüfen!!
Kati
Ja, genau.
Der Kunde wir ab jetzt alle Lebensmittelverpackungen aufreißen und nachschauen, ob das Produkt in Ordnung ist (egal ob Fruchtjoghurt od. gefrorene Garnelenpfanne). Der Fahrer wartet auch sicher eine Stunde, bis das erledigt ist und danach schmeißt der Kunde die ganzen Lebensmitteln weg, weil sie geöffnet nicht mehr haltbar sind.
Danke für die ausführlichen (wie immer), wirklichkeitsnahen Tipps!
Lt. § 438 HGB Abs. 1 muss eine Beschädigung, die äußerlich sichtbar ist , sofort bei Ablieferung angezeigt werden.
Ein verdeckter Schaden muss nach Abs. 2 innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden.
Bei Kühltransporten müssten die Spediteure, glaube ich, auch ein Kühlprotokoll nachweisen können/sollen. Ist aber nur eine Vermutung. Ich weiß, dass es in der Luftfracht so ist. Dadurch müsste die Schadenregulierung eigentlich eindeutig verlaufen.
Ich denke, indem der Versender/Auftraggeber informiert wurde, wurde alles unternommen. Dieser hätte sich jetzt mit dem Spediteur in Verbindung setzen müsssen, damit der Schaden reguliert wird. Lässt er diese Frist verstreichen … Pech für ihn. Lehnt die Versicherung den Schaden, könnte das Pech für den Empfänger der TK-Ware bedeuten.
Allerdings geht es doch hier um Pfennigartikel … verstehe nicht, dass der Verkäufer sich so querstellt. Ein bißchen mehr Kulanz hätte ich da schon erwartet.
Hallo,
und besten Dank für die ausführliche Antwort!
Es ist so, daß der Fahrer, der die Waren geliefert hat, ja direkt vom Verkäufer kam und nicht extern beauftragt wurde. Des Weiteren wurden die tiefgekühlten Produkte in einer handelsüblichen „Kühlbox“ geliefert, allerdings ohne irgendwelche zusätzlichen Kühlmittel (es ist unwahrscheinlich, daß diese der Kunde nicht gesehen hat).
Wie erwähnt geht es natürlich um Pfennigbeträge, aber auch ums Prinzip. Wirklich schwer zu glauben, daß der Verkäufer trotz wöchentlicher Bestellung des Kunden im Rahmen von 2-300 Euro überhaupt nicht auf die Beanstandung eingeht.
Gruß
Atterl