Hallo allerseits,
angenommen ein großer Lebensmittelhändler bietet unter anderem auch die Hauszustellung an, Sortiment zwar eingeschränkt aber doch mit so gut wie allen Artikeln des täglichen Bedarfs.
Ein Kunde bestellt alles Mögliche, darunter auch einige Tiefkühlprodukte (Pizza, „Garnelenpfanne“), die Lieferung erhält er direkt von einem Fahrer dieses Großhändlers in die Wohnung (Freitag nach 20 Uhr). Der Fahrer stellt alle Artikel hin, der Kunde prüft kurz (soweit möglich) die Lieferung, bezahlt, der Fahrer ist dahin.
Beim Einräumen der Tiefkühlprodukte kommt dem Kunden die „Konsistenz“ der Pappschachtel der Pizza seltsam vor, daher packt er die Pizza aus und stellt fest, daß sie komplett aufgetaut ist. Bei den anderen „tiefgefrorenen“ Produkten ist es nicht ganz so schlimm, „tiefgefroren“ kann man sie allerdings auch nicht mehr nennen.
Am folgenden Montag (Dienstzeiten Clearingstelle MO-FR, 8:00 bis 17:00 Uhr) ruft der Kunde beim Großhändler an und beschwert sich. Diese Beschwerde wird entgegengenommen und eine Klärung mit dem Lieferfahrer versprochen. Auf die Nachfrage, ob man beim nächsten Mal nun die Produkte ersetzt bekommt (die der Kunde in der Zwischenzeit eingefroren hat), wenn man sie dem Lieferfahrer wieder mitgibt, erhält der Kunde die Antwort: „Nein, Gutschrift ist da keine möglich, Sie hätten das sofort prüfen und in der Anwesenheit des Lieferfahrers bei uns anrufen müssen.“
Abgesehen davon, daß es gar nicht möglich gewesen wäre, während der Anwesenheit des Lieferfahrers die Clearingstelle zu erreichen, da zwar MO-SA (MO-FR 6:00 bis 21:00, SA 6:00 bis 15:30 Uhr) geliefert wird, die Clearingstelle aber nur MO-FR (8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) besetzt ist, kann vom Kunden verlangt werden, daß er Tiefkühlprodukte direkt bei so einer Lieferung überprüft (d.h. auspackt (!), da größtenteils undurchsichtige Verpackungen!) und gegebenenfalls sofort reklamiert?
Besten Dank für Eure Antworten,
Atterl
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