Lebensmittel-Zustellung

Hallo allerseits,

angenommen ein großer Lebensmittelhändler bietet unter anderem auch die Hauszustellung an, Sortiment zwar eingeschränkt aber doch mit so gut wie allen Artikeln des täglichen Bedarfs.

Ein Kunde bestellt alles Mögliche, darunter auch einige Tiefkühlprodukte (Pizza, „Garnelenpfanne“), die Lieferung erhält er direkt von einem Fahrer dieses Großhändlers in die Wohnung (Freitag nach 20 Uhr). Der Fahrer stellt alle Artikel hin, der Kunde prüft kurz (soweit möglich) die Lieferung, bezahlt, der Fahrer ist dahin.

Beim Einräumen der Tiefkühlprodukte kommt dem Kunden die „Konsistenz“ der Pappschachtel der Pizza seltsam vor, daher packt er die Pizza aus und stellt fest, daß sie komplett aufgetaut ist. Bei den anderen „tiefgefrorenen“ Produkten ist es nicht ganz so schlimm, „tiefgefroren“ kann man sie allerdings auch nicht mehr nennen.

Am folgenden Montag (Dienstzeiten Clearingstelle MO-FR, 8:00 bis 17:00 Uhr) ruft der Kunde beim Großhändler an und beschwert sich. Diese Beschwerde wird entgegengenommen und eine Klärung mit dem Lieferfahrer versprochen. Auf die Nachfrage, ob man beim nächsten Mal nun die Produkte ersetzt bekommt (die der Kunde in der Zwischenzeit eingefroren hat), wenn man sie dem Lieferfahrer wieder mitgibt, erhält der Kunde die Antwort: „Nein, Gutschrift ist da keine möglich, Sie hätten das sofort prüfen und in der Anwesenheit des Lieferfahrers bei uns anrufen müssen.“

Abgesehen davon, daß es gar nicht möglich gewesen wäre, während der Anwesenheit des Lieferfahrers die Clearingstelle zu erreichen, da zwar MO-SA (MO-FR 6:00 bis 21:00, SA 6:00 bis 15:30 Uhr) geliefert wird, die Clearingstelle aber nur MO-FR (8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) besetzt ist, kann vom Kunden verlangt werden, daß er Tiefkühlprodukte direkt bei so einer Lieferung überprüft (d.h. auspackt (!), da größtenteils undurchsichtige Verpackungen!) und gegebenenfalls sofort reklamiert?

Besten Dank für Eure Antworten,
Atterl

Hallo,

kann vom Kunden verlangt
werden, daß er Tiefkühlprodukte direkt bei so einer Lieferung
überprüft (d.h. auspackt (!), da größtenteils undurchsichtige
Verpackungen!) und gegebenenfalls sofort reklamiert?

Ja, kann man!

Alles andere ist reine Kulanz.

Gruß
Kati

Hallo,

danke schon einmal für die Antwort, ich muß aber trotzdem nachfragen:

Es gibt z.B. Fertiggerichte, die sind in einer Pappschachtel verpackt, darin befindet sich ein Plastikgefäß mit einem Plastikfoliendeckel (alles undurchsichtig), welches ich genau SO in die Mikrowelle stelle und damit zubereite.

Würde ich so ein Gericht so weit auspacken um feststellen zu können ob es noch gefroren ist, kann ich es weder weiterhin gefroren aufbewahren noch zubereiten, da der Plastikfoliendeckel dabei darauf bleiben muß.

Ich kann nicht ganz glauben, daß ich so etwas bei Lieferung „kontrollieren“ muß, um meinen Rechtsanspruch auf ein unversehrtes Lebensmittel zu wahren, oder?

Und das ist nur ein Beispiel, bei den meisten Fertiggerichten ist es so gut wie unmöglich, diese bei Anlieferung auf den „Zustand“ zu überprüfen. Wie soll das bitte gehen?

Danke für weitere Antworten,

Atterl

Hallo,

Und das ist nur ein Beispiel, bei den meisten Fertiggerichten
ist es so gut wie unmöglich, diese bei Anlieferung auf den
„Zustand“ zu überprüfen. Wie soll das bitte gehen?

genauso, wie das bei der Packung ging, die beim Einräumen auffällig war. Die Pappverpackung wird mehr oder weniger zwangsläufig matschig, wenn sie längere Zeit vor sich hin taut.

Allerdings halte ich die Fragestellung für den falschen Ansatz. Schon allein im Eigeninteresse sollte man sich sicher sein, daß die Ware nicht aufgetaut ist, und nicht nur, damit man rechtzeitig reklamieren kann. Wenn man in die Kühlkette kein Vertrauen hat, sollte man sich darüber hinaus einen anderen Lieferdienst suchen oder seine Tiefkühlware (die ja an sich schon für längere Aufbewahrung ausgelegt ist) lieber persönlich auf Vorrat kaufen.

Gruß

Christian

kann vom Kunden verlangt
werden, daß er Tiefkühlprodukte direkt bei so einer Lieferung
überprüft (d.h. auspackt (!), da größtenteils undurchsichtige
Verpackungen!) und gegebenenfalls sofort reklamiert?

Ja, kann man!

Nein, kann man nicht, es sei denn der Kauf wäre für beide Seiten ein Handelsgeschäft. Dann gilt § 377 HGB und dann (und nur dann) kann man das.

Hallo,

Nein, kann man nicht, es sei denn der Kauf wäre für beide
Seiten ein Handelsgeschäft. Dann gilt § 377 HGB und dann (und
nur dann) kann man das.

wie stehst Du in dem Zusammenhang zu den letzten 15 Worten des § 476 BGB?

Gruß
Christian

Nein, kann man nicht, es sei denn der Kauf wäre für beide
Seiten ein Handelsgeschäft. Dann gilt § 377 HGB und dann (und
nur dann) kann man das.

wie stehst Du in dem Zusammenhang zu den letzten 15 Worten
des § 476 BGB?

Das heißt, dass der Verbraucher-Käufer unter der dort genannten Voraussetzung abweichend von der Regel auch innerhalb der ersten sechs Monate beweisen muß, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Mehr nicht.

Also empfiehlt sich die unmittelbare Kontrolle von Tieflkühlware schon im Eigeninteresse. Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß eine entsprechende Klausel in den AGB („Tiefkühlware ist unmittelbar nach Erhalt im Hinblick auf den „Aggregatzustand“ zu überprüfen“) aus diesem Grunde nicht zwangsläufig zu beanstanden wäre, weil man damit nur konkretisierte, was der Gesetzgeber abstrakt schon formulierte.

Gruß
Christian

Hallo!

Naja, es wäre schön wenn Ihr Euch einigen könntet :wink:.

Im Übrigen brauche ich keine Empfehlung („Eigeninteresse“), darum geht es ja hier nicht. Ich möchte wissen ob der Händler das von einem Privatkunden verlangen kann.

Besten Dank,

Atterl

Hallo,

ja das ist alles schön mit „sollte man“ etc., das ist aber wie gesagt nicht meine Frage.

Ich will nur wissen, ob der Kunde jetzt ab sofort alle Verpackungen aufreißen und die Produkte überprüfen muß. Was ist eigentlich, wenn der Kunde Milch geliefert bekommt, die dann schon ein paar Tage vor Ablauf „sauer“ ist? Muß er die auch bei Anlieferung aufreißen?

Gruß
Atterl

Wie liefert er jetzt den Beweis, dass das Ding schon aufgetaut kam und nicht erst bei ihm 3 Stunden in der Küche herumstand?

Interessiert…

Gruss HighQ

Hallo,

Gegenfrage: Was sollte i… der Kunde davon haben diese 3-4 Produkte bei der nächsten Lieferung zurückzugeben, um die gleichen Produkte „im Austausch“ nochmal zu erhalten? Spaß an der Freude? Neues Hobby? :wink:

Gruß
Atterl

Gegenfrage: Was sollte i… der Kunde davon haben diese 3-4
Produkte bei der nächsten Lieferung zurückzugeben, um die
gleichen Produkte „im Austausch“ nochmal zu erhalten?

Er bekommt einwandfreie Produkte?

Die Logik deiner Frage erschließt sich mir nicht. Wenn Du ein Glas bestellst, es runterfallen lässt und hinterher behauptest, es wäre schon kaputt gewesen, was hast Du davon? Richtig, ein neues Glas.

Wenn Du Tiefkühlware bestellst, sie versehentlich verderben lässt und hinterher behauptest, sie wäre schon verdorben gewesen, was hast Du davon? Richtig, unverdorbene Ware.

Wie kommst Du da auf „Spaß an der Freud?“

M.

Bitte nicht böse sein, aber wer läßt „aus Versehen“ Tiefkühlkost verderben? Logischerweise räumt man als Kunde das ganze Zeug, daß man soeben geliefert bekommen hat, auch ein.

Deshalb meine Frage, was der Kunde davon hätte. Auf die Idee, daß soetwas passieren könnte, kam ich erst gar nicht. Sorry.

Bitte nicht böse sein, aber wer läßt „aus Versehen“
Tiefkühlkost verderben?

Mir ist das schonmal passiert. Und auch sonst würde ich raten, das Ausmaß an Bockmist, das ein Mensch produzieren kann, nicht zu unterschätzen.

M.

Nun gut, dann will ich es mal glauben :wink:.

Und was macht der Kunde jetzt? Sich damit abfinden? Eigentlich ist es ja eine unglaubliche Frechheit, die ja sogar gesundheitliche Folgen haben kann (aufgetaute Garnelenpfanne!).

Gruß
Atterl

siehe meine Antwort oben: sofort prüfen.

Gruß
Kati

Tja, hätte man die Tiefkühlware gleich bei einem professionellen Tiefkühl-Heimdienst bestellt, wäre das mit dem Aufgetaut sein überhaupt nicht passiert.

Wir bestellen schon jahrelang bei eismann und haben noch NIE irgendwelche Reklamationen gehabt. Die Ware wird direkt aus dem Tiefkühlfahrzeug in meine Truhe geliefert. Man zahlt zwar ein wenig mehr, hat dafür aber die Garantie, das nix mit der Ware ist. Und selbst wenn die Ware ansich nicht schmecken sollte, hat man bei eismann eine Zufriedenheitsgarantie.

Deine Gegenfrage läuft ins Leere… gehen wir also der Freundlichkeit halber mal davon aus, dass er sie einfach nicht bezahlen müsste.
(Vielleicht hätte er auch spass wenn er beim nächsten mal statt dessen einwandfrei Ware bekommt, aber was solls…)

Woher will die Firma wissen, dass der Kunde nicht aus welche Gründen auch immer die Produkte eben mal schnell hat stehen lassen weil warum auch immer… z.B. Anruf von der Ehefrau, bellender Hund der die eigene Katze jagte und man da zwischen ging, Narkolepieanfall, etc. dazwischen kam und es vergessen ging?

Also… der Kunde kann es nicht beweisen, die Firma ist auch nicht verpflichtet dies zu glauben weil bei derartigen Produkten auch für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr vorliegt.

Ergo… der Kunde wird wohl zahlen müssen.

Gruss highQ

Ja, das Problem ist nur, daß der Beweis gar nicht möglich war!

Immerhin wurde das Produkt ja doch unmittelbar nach Erhalt geprüft. Wäre es also möglich gewesen zu dieser Zeit die betreffende Firma zu erreichen, wäre auch dieser Beweis möglich gewesen! (Wenn man davon ausgeht, daß es - sagen wir mal - 15 Minuten nach Lieferung ansonsten keinen Grund geben würde, das Produkt zu beanstanden, da man es da noch gar nicht „draussen vergessen“ haben könnte!)

Und jetzt?

Gruß
Atterl