Lebensmittelangaben für selbstgebackene Plätzchen?

Wenn ein e.V. auf einem öffentlichen Weihnachtsmarkt zu Charity-Zwecken selbstgebackene Plätzchen, selbstgemachte Marmelade u.ä. verkaufen will, müssen diese Produkte mit juristisch korrekten Inhaltsangaben versehen sein?

Falls ja, wo kann man diese Vorschriften finden?
Falls nein, wie kann der e.V. korrekt argumentieren?

Danke!

Hallo Uschi!

Wenn ein e.V. auf einem öffentlichen Weihnachtsmarkt zu
Charity-Zwecken selbstgebackene Plätzchen, selbstgemachte
Marmelade u.ä. verkaufen will, müssen diese Produkte mit
juristisch korrekten Inhaltsangaben versehen sein?

Nein, die Angaben können auch inkorrekt sein, also gelogen. Du darfst zum Beispiel Zyankali drüberstreuen und behaupten, es sei Puderzucker.

Muss ich jetzt, rechtlich korrekt, dazuschreiben, dass das Ironie war?

Falls ja, wo kann man diese Vorschriften finden?

Die Vorschrift ist ganz schwer zu finden. Der Gesetzgeber, gemein und fies wie er ist, hat der Verordnung für die Kennzeichnung von Lebensmitteln nämlich den unmöglichen Namen „Lebensmittelkennzeichnungsverordnung“ gegeben. Das die so heißt, da kommt man natürlich nicht drauf, wenn man sie bei Google suchen will.

Hier ist sie: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-Kennzeichn…

Grüße

Andreas

O.k., vielleicht habe ich mir diese völlig überflüssige - und jemand weniger Selbstbewußten bestimmt verunsichernde - Ironie eingefangen, weil ich die Frage nicht ganz korrekt gestellt habe:

Müssen in einem solchen Fall, wie oben geschildert, ÜBERHAUPT diese Inhaltsangaben drauf?

Hoffe immer noch auf eine kompetente Antwort, die sowohl mein Anliegen ernstnimmt als auch ernstzunehmend ist - danke!

MfG Uschi Ronnenberg

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Hallo Uschi!

Oh, oh, da ist wieder mein witzloser Humor mit mir durchgegangen. Du musst mir versprechen, das zu entschuldigen, sonst stürze ich mich vor Selbstmitleid aus dem Kellerfenster.

Müssen in einem solchen Fall, wie oben geschildert, ÜBERHAUPT
diese Inhaltsangaben drauf?

Wenn die Plätzchen nicht verpackt abgegeben werden, kann man sich einiges sparen. Bei besonderen Zutaten, die z.B. Allergien auslösen können oder im Verdacht stehen, ungesund zu sein, sollte man sie angeben. Den Leuten, die bei mir eine Gulaschkanone kaufen oder mieten, empfehle ich z.B., anzugeben, ob die Suppe Phosphat enthält, was leicht passieren kann, wenn man Mettwurst reinmischt. Dass die Suppe Erbsen, Kartoffeln usw. enthält, ist dagegen völlig klar, genauso wie es bei Keksen klar ist, dass sie Mehl enthalten. Und manchmal faule Eier.

Verdammt, es ist wieder passiert. Wie kann ich nur diese nervtötende Albernheit unter Kontrolle kriegen?

Na ja, so lange niemand von den Keksen krank wird, oder falls doch, derjenige keinen guten Antwalt hat, kräht meist eh kein Hahn danach, was drin ist.

Grüße

Andreas

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